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Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands

von Arne Heller

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Ah/Fragment 052 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:01:09 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 6-9
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 97, Zeilen: 3-6
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Revision ein uneingeschränktes Informations- und Einsichtsrecht, das sich nicht nur auf die unmittelbar geprüften Abteilungen, sondern, insbesondere bei Systemprüfungen, auch auf Nachbar- bzw. vor- oder nachgelagerte Bereiche bezieht [FN 245].

[FN 245: Scheffler.; SzU 56 (1995), 79,97; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 196]

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Revision ein uneingeschränktes Informations- und Einsichtsrecht. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf die unmittelbar geprüften Abteilungen, sondern, insbesondere bei Systemprüfungen, auch auf Nachbar- bzw. vor- oder nachgelagerte Bereiche.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Warum auch Freiling als Quelle angegeben ist, ist angesichts der wörtlichen Übernahme von Scheffler nicht verständlich.

Sichter
Guckar


[2.] Ah/Fragment 052 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:37:46 Kybot
Ah, Fragment, Freiling 1988, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 15-18
Quelle: Freiling 1988
Seite(n): 202, Zeilen: 24-26
Deshalb ist der Vorstand in seiner Gesamtheit aufgerufen, die Revisionsabteilungen dynamisch auszurichten, um eine zeitnahe prüferische Orientierung an den Schwerpunkten der unternehmerischen Problemstellungen im Ordnungsbereich sicherzustellen. Hier ist es Aufgabe der Unternehmensleitungen, die Revisionsabteilungen dynamisch auszurichten, um eine zeitnahe prüferische Orientierung an den Schwerpunkten der unternehmerischen Problemstellungen im Ordnungsbereich sicherzustellen.
Anmerkungen

Ohne Quellenverweis, Übernahme ist wörtlich ab dem ersten Komma.

Sichter
Guckar


[3.] Ah/Fragment 052 20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:01:13 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Götz 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Frangge, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 20-34
Quelle: Götz 1995
Seite(n): 338, Zeilen: Sp.2, Zeile 28-36, Sp. 1, Zeile 13-23
[cc) Ergebnis]

Die Gesamtverantwortung des Vorstands verlangt von jedem seiner Mitglieder, sich persönlich davon zu überzeugen, daß sowohl ein effizientes und zuverlässiges Unternehmenscontrolling als auch eine leistungsfähige Interne Revision bestehen und die Leitungen dieser Bereiche kompetent sind. Darüber hinaus muß sich jedes Vorstandsmitglied über die unbeeinflußte und unbehinderte Wirkungsweise beider Stabsabteilungen vergewissern [FN 246].

d) Ergebnis

Mithin gehört es zur Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder, sicherzustellen, daß ein leistungsfähiges internes Überwachungssystem besteht, welches alle relevanten Vorgänge erfaßt und im Rahmen des Notwendigen überprüft sowie die daraus resultierenden Informationen in aufbereiteter Form den zuständigen Verantwortungsträgern zeitnah zuleitet [FN 247]. Ferner umfaßt die Gesamtverantwortung des Vorstands die Gewährleistung der sorgfältigen Auswahl und Beaufsichtigung derjenigen Personen, die Funktionen im internen Überwachungssystem wahrzunehmen haben.

[FN 246: Götz, AG 1995, 337, 338; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 91 ff.; Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 93 Rdnrn. 45 ff; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 196.]

[FN 247: Götz, AG 1995, 337, 338; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 91 ff.; Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 93 Rdnrn. 45 ff.; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 196.]

[Seite 338 -- unter der Überschrift: 3. Überwachungsaufgaben aus der Vorstandsgesamtverantwortung [...]]

Die Gesamtverantwortung des Vorstands verlangt von jedem seiner Mitglieder, sich persönlich davon zu überzeugen, daß sowohl ein effizientes und zuverlässiges Controlling wie auch eine leistungsfähige Interne Revision bestehen und die Leitungen dieser Bereiche kompetent besetzt sind. Darüber hinaus ist es für jedes Vorstandsmitglied wichtig, sich von der unbeeinflußten und unbehinderten Wirkungsweise beider Stabsabteilungen zu vergewissern.

[Seite 338 -- unter der Überschrift: 1. Grundsätzliches]

Es gehört zur Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder sicherzustellen, daß ein leistungsfähiges internes Überwachungssystem besteht, welches alle relevanten Vorgänge erfaßt und im Rahmen des Notwendigen überprüft sowie die daraus resultierenden Informationen in aufbereiteter Form den zuständigen Verantwortungsträgern zeitnah zuleitet. Die Gesamtverantwortung des Vorstands umfaßt ferner die Gewährleistung der sorgfältigen Auswahl und Beaufsichtigung derjenigen Personen, die Funktionen im internen Überwachungssystem wahrzunehmen haben.

Anmerkungen

Selbst zwei Unterkapitel, beide mit dem Titel "Ergebnis" sind weitgehend wörtlich übernommen, ohne dass ein Zitat kenntlich gemacht wäre. Es ist bemerkenswert, dass die Fundstelle bei Götz für eines dieser Unterkapitel unter der Überschrift "Grundsätzliches" zu finden ist. Quellenverweise sind zwar vorhanden, aber nicht adäquat: *Auch nach der Fußnote 247 ist noch ein Satz wörtlich übernommen *Dadurch, dass jeweils mehr als eine Quelle angegeben ist, nimmt der Leser wohl an, dass der Autor in der Dissertation eine Synthese der Standpunkte anstrebt, die in diesen Quellen vertreten werden -- von einer wörtlichen Übernahme aus nur einer der Quellen kann er eher nicht ausgehen.

Sichter
WiseWoman



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110911184612