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{{SMWFragment |Bearbeiter=Hindemith, Frangge, Hotznplotz |Sichter=Hotznplotz |Kuerzel=Ah |Typus=BauernOpfer |SeiteArbeit=113 |ZeileArbeit=01-34; 102-105 |Quelle=Semler 1995 |SeiteQuelle=166; 178 |ZeileQuelle= |TextArbeit=[Diese eigene Administrationsleistung befaßt sich zum einen mit den Aufgaben, die zur Verwaltung der Holding selbst erforderlich sind, und zum anderen mit Dienstleistungsfunktionen, die von der Holdinggesellschaft im] Interesse der nachgeordneten Konzernunternehmen oder der Unternehmensgruppe insgesamt bereitgestellt werden[FN 530].

a) Verwaltung der Holding

Für die in einer Holding ausgeübten Verwaltungsfunktionen ergeben sich hinsichtlich der internen Überwachung keine Besonderheiten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Überwachung des eigenen Geschäftsbereichs einer konzernfreien Aktiengesellschaft mit Budgets, Budget-Vergleich und laufender Erfassung der Kosten. Zugleich ist aber auch in einer Holding eine sorgfältige Beobachtung der Leistung der eigenen Verwaltungsbereiche notwendig, um sicherzustellen, daß das Gebot größter Wirtschaftlichkeit erfüllt und gleichzeitig eine effiziente Verwaltungsleistung erbracht wird[FN 531].

b) Dienstleistungsfunktionen

In einer Holding besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für eine Vielzahl von abhängigen Konzernunternehmen eine zentrale Leitung vorzusehen. Damit ist allerdings nicht die Garantie verbunden, daß das Resultat wirtschaftlicher und effizienter ist als bei dezentraler Handhabung. Deshalb muß durch die interne Überwachung immer wieder geprüft werden, ob eine Zentralfunktion sinnvoll ist oder nicht. Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, daß alle Verwaltungsfunktionen primär von den abhängigen Konzernunternehmen wahrgenommen werden sollten und daß eine zentrale Zusammenfassung nur dann erfolgen darf, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis bei zentraler Wahrnehmung überzeugend günstiger ist als bei dezentraler Bearbeitung[FN 532]. Im Rahmen der internen Überwachung ist es nicht ausreichend, daß das Vorliegen der Voraussetzungen bei der Einführung von zentralen Funktionen geprüft wird. Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, daß der Fortbestand dieser Voraussetzungen laufend überwacht wird[FN 533]. In der Praxis hat sich als Mittel für die Überprüfung der Dienstleistungseffizienz die Befragung der Nutznießer bewährt. Interne Kunden nehmen in Fragebogen zur Bedeutung des Dienstleistungsbereichs für ihre eigene Tätigkeit Stellung. Typischerweise werden

- fachliche Qualität des Dienstleiters [sic]

- Zuverlässigkeit der Ausführung

- Innovationsstärke

- Schnelligkeit und Pünktlichkeit

- Praxisnähe und

[- Wirtschaftlichkeit

erfragt [FN 534].]

[FN 530] Semler, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149, 155.

[FN 531] Horchler, ZfbF 36 (1984), Sonderheft 17, 7; Semler, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149,167.

[FN 532] Hoffmann, DBW 47 (1987), 232 ff.; Keller, Unternehmensführung mit Holdingkonzepten, S. 169 ff.

[FN 533] Semler; in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149, 167.]

[[FN 534] Semler, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149, 167.] |TextQuelle=[S. 166]

Diese eigene Administrationsleistung befaßt sich einmal mit den

- Aufgaben, die zur Verwaltung der Holding selbst erforderlich sind, und zum anderen mit

- Dienstleistungsfunktionen, die von der Holdinggesellschaft im Interesse der nachgeordneten Unternehmen oder der Unternehmensgruppe insgesamt bereitgestellt werden.

[S. 178]

a) Verwaltung der Holding

Für die interne Überwachung der in einer Holding ausgeübten Verwaltungsfunktionen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Überwachung des eigenen Geschäftsbetriebs eines eigenständigen Unternehmens mit Budgets, Budget-Vergleich und laufender Erfassung der Kosten. Umgekehrt ist auch in einer Holding eine sorgfältige Beobachtung der Leistung der eigenen Verwaltungsbereiche notwendig[FN 46]. Es muß sichergestellt werden, daß das Gebot größter Wirtschaftlichkeit erfüllt und gleichzeitig eine effiziente Verwaltungsleistung erbracht wird.

b) Dienstleistungsfunktionen

Nicht alles, was in einer Holdinggesellschaft zentral für eine Vielzahl von abhängigen Unternehmen gemacht wird, ist deswegen auch wirtschaftlicher und effizienter als bei dezentraler Handhabung. Durch interne Überwachung muß immer wieder geprüft werden, ob eine Zentralfunktion sinnvoll ist oder nicht (vgl. Keller Rz. C 102). Dabei sollte man von dem Grundsatz ausgehen, daß alle Verwaltungsfunktionen primär von den konzernabhängigen Unternehmen wahrgenommen werden sollten und daß eine zentrale Zusammenfassung nur dann erfolgen darf, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis bei zentraler Wahrnehmung überzeugend günstiger ist als bei dezentraler Bearbeitung[FN 47].

Durch interne Überwachung muß nicht nur das Vorliegen der Voraussetzungen bei der Einführung von zentralen Funktionen geprüft, sondern der Fortbestand dieser Voraussetzungen laufend überwacht werden.

Ein bewährtes Mittel für die Überprüfung der Dienstleistungseffizienz ist die Befragung der Nutznießer. Interne Kunden nehmen in Fragebogen zur Bedeutung des Dienstleistungsbereichs für ihre eigene Tätigkeit Stellung. Erfragt werden beispielsweise:

- fachliche Qualität des Dienstleisters,

- Zuverlässigkeit der Ausführung,

- Innovationsstärke,

- Schnelligkeit und Pünktlichkeit,

- Praxisnähe,

- Wirtschaftlichkeit.

[FN 46] Vgl. Horchler, Gewinnvorgabe und Gewinnkontrolle, ZfbF 1984, Sonderheft 17, 7.

[FN 47] Vgl. Hoffmann, Anmerkungen zum Beitrag von R. Bühner „Management-Holding", DBW 1987, 232 ff.; Keller, aaO Fn. 10, S . 169 ff. |Anmerkungen=Die gesamte Seite besteht aus leicht angepassten wörtlichen Übernahmen ohne Kennzeichnung eines Zitats. Quellenverweise sind vorhanden, lassen aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme. Bemerkenswert ist außerdem, dass auch die Quellenverweise in Fußnoten 531 und 532 übernommen wurden; erstere wird um Semler (1995) an zweiter(!) Stelle ergänzt. Der Leser hat so sicher nicht den Eindruck, dass die ganze Seite von Semler stammt (ähnlich auf den drei Vorseiten). Man beachte: Die Seitenangaben in der Quelle beziehen sich auf die 3. Auflage (1998). |FragmentStatus=Gesichtet |QuelleAlt=Semler (1995): Die interne Überwachung in einer Holding }}