VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hotznplotz, Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 166, Zeilen: 08-13, 106-117
Quelle: Böckle 1977a
Seite(n): 053, Zeilen: 03-22, 105
Menschliches Wollen, Streben und Handeln ist dann allein von der Vernunft bestimmbar, "wenn der Wille in Identität mit der Vernunft sich selbst unabhängig von allen Gegenständen des Wollens das Gesetz gibt." [FN 2] Die sittliche Autonomie des intelligiblen Subjekts liegt in der Selbstbindung an das eigene Gesetz der Vernunft. [FN 3]

[ [FN 2] Böckle,Franz: a.a.O. S. 53.]

[FN 3] "Das kantische Problem der Autonomie als Gesetzgebung der Vernunft bezüglich des Begehrens betrifft also nicht die Wahlmöglichkeit des Menschen bezüglich verschiedener Begehrungsobjekte, betrifft auch nicht die vernunftgeleitete Ablehnung bzw. Bevorzugung bestimmter Handlungsziele mit Rücksicht auf ihre Durchführbarkeit, Nützlichkeit und Schädlichkeit... betrifft schließlich nicht 'praktische' Handlungsanweisungen zur Realisierung eines Ziels..., das kantische Problem der Autonomie im praktischen Sinn betrifft lediglich die Möglichkeit eines Willens, bzw. einer reinen praktischen Vernunft" (Forschner,Maximilian: a.a.O. S. 195).

Darum erhebt sich die Frage, ob und wie menschliches Wollen, Streben und Handeln allein durch Vernunft bestimmbar sei. Dies ist nach Kants Überzeugung nur möglich, wenn der Wille in Identität mit der Vernunft sich selbst unabhängig von allen Gegenständen des Wollens das Gesetz gibt. In dieser [...] Selbstbestimmung [...] sieht Kant die sittliche Autonomie. Autonomie besagt [...] die Selbstbindung an das eigene Gesetz der Vernunft. "Das kantische Problem der Autonomie als Gesetzgebung der Vernunft bezüglich des Begehrens betrifft also nicht die Wahlmöglichkeit des Menschen bezüglich verschiedener Begehrungsobjekte, betrifft auch nicht die vernunftgeleitete Ablehnung bzw. Bevorzugung bestimmter Handlungsziele mit Rücksicht auf ihre Durchführbarkeit, Nützlichkeit, Schädlichkeit..., betrifft schließlich nicht 'praktische' Handlungsanweisungen zur Realisierung eines Ziels..., das kantische Problem der Autonomie im praktischen Sinn betrifft lediglich die Möglichkeit eines Willens, bzw. einer reinen praktischen Vernunft."[FN 9]

[FN 9] M. Forschner, a. a. O. 195. [...]

Anmerkungen

Die gesamten Ausführungen werden von Böckle übernommen, obwohl nur ein Halbsatz als Zitat kenntlich gemacht wird. Insbesondere wird das Forschner-Zitat mit genau denselben Auslassungen in [FN 3] reproduziert. Allerdings fügt die Verfasserin ein "und" in das Zitat ein, das bei Forschner nicht steht.

Sichter