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Untersuchte Arbeit: Seite: 12-13, Zeilen: 1-35,1-18 |
Quelle: Jesse Backe 1985 Seite(n): 3, Zeilen: Mehrspaltige Angabe |
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2.2. Funktionen der Parteien
Die freiheitlich demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist, geht von der Existenz und Berechtigung unterschiedlicher Interessen in einer Gesellschaft aus. Die politische Willensbildung geht in einer pluralistischen Gesellschaft durch einen offenen Prozeß der Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen heterogenen Gruppeninteressen vonstatten. Ein Grundkonsens über die im Grundgesetz verankerte rechtsstaatliche, freiheitliche Grundordnung bildet die Voraussetzung für den Prozeß der konkurrierenden Meinungsbildung. In einer pluralistischen Gesellschaft wie jener der Bundesrepublik Deutschland, welche die Verschiedenheit der Individuen anerkennt und eine Vielfalt von Meinungen akzeptiert, kann es keine Verabsolutierung von Einzel- oder Gruppeninteressen geben. Das Mehrheitsprinzip und das Prinzip der konkurrierenden Willensbildung sind daher die Grundlage für die Entscheidungsfindung. Eine der Hauptaufgaben der Parteien ist es dabei, wie in Art. 21 Grundgesetz festgehalten, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Parteien treffen die wichtigsten politischen Entscheidungen und ermöglichen dem Bürger die politische Orientierung. Durch die aktive und passive Mitwirkungsmöglichkeit in Parteien lassen sich politische Entscheidungsprozesse beeinflussen. In einem repräsentativen parlamentarischen System benötigt man Parteien als Mittler zwischen Bevölkerung und Regierung. Entsprechend dem Prinzip der Volkssouveränität stellen die Parteien zunächst Kandidaten auf, über deren Mandate dann durch Votum die Wählerschaft entscheidet. Die Parteien haben somit die wichtige Funktion der Vorauswahl von Kandidaten und Personen, die sich der Wahl des Volkes stellen. Parteien besitzen faktisch ein Monopol bei der Kandidatenaufstellung und nehmen somit eine nicht unerhebliche Kandidatenvorauswahl vor. Jede politische Partei steht für ein politisches Programm. Parteien kommt dabei die Doppelfunktion zu, daß sie zum einen 'die Interessen der Bevölkerung und ihrer Wählerschaft artikulieren sollen und somit als Sprachrohr des Volkes fungieren, und zum anderen ist es auch Aufgabe der Parteien, die politische Willensbildung des Staatsbürgers zu beeinflussen. Parteien haben darüber hinaus die wichtige Funktion, eine politische Führungsauslese vorzunehmen. Wer sich politisch betätigen und zur Wahl in ein Parlament stellen möchte, muß Mitglied in einer Partei sein oder zumindest von einer Partei auf einer Kandidatenliste unterstützt werden. Eine weitere nicht unbedeutende Funktion, die den Parteien in der Bundesrepublik Deutschland zufällt, ist die Besetzung der führenden Positionen der Regierung. Als Regierungsparteien haben sie ein Mandat auf Zeit, politische Vorstellungen durch Gesetze als allgemein verbindliche Normen für alle Staatsbürger durchzusetzen. Den Parteien in der Opposition fällt dagegen die Aufgabe zu, die Regierung zu kritisieren, zu kontrollieren und Alternativen aufzuzeigen. |
3. Funktion und Notwendigkeit der Parteien
Auch wenn in einer parlamentarischen Demokratie alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, bleibt doch zu berücksichtigen, daß das Volk nur organisiert Macht ausüben kann. Ein repräsentatives System benötigt Parteien als Mittler zwischen Bevölkerung und Regierung. Sie sind ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der modernen Demokratie: - Die politische Willensbildung vollzieht sich vor allem über die Parteien. Sie fällen die wichtigsten politischen Entscheidungen und ermöglichen dem Bürger die politische Orientierung. Vorwiegend über die Mitwirkung in den Parteien, die notwendigerweise nach politischer Macht streben, lassen sich die politischen Entscheidungsprozesse beeinflussen. - Entsprechend dem Prinzip der Volkssouveränität präsentieren die Parteien dem Bürger vor der Wahl Kandidaten. Bevor die Wähler über die Zusammensetzung des aus Parteimitgliedern bestehenden Parlaments entscheiden, hat demnach schon eine „Vorwahl“ stattgefunden. Sie ist jedoch unumgänglich, da der Bürger anders keine Möglichkeit hätte, eine sinnvolle Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien und Personen zu treffen. Die Parteien dienen damit der Wahlvorbereitung. - Die „Ware“ einer Partei ist ihr politisches Programm, das sie dem Wähler zur Entscheidung anbietet. Dabei erfüllen die jeweiligen Parteiprogramme vor allem zwei Hauptfunktionen. Einerseits sollen sie die Interessen der Bevölkerung artikulieren (Parteien als „Sprachrohr“ des Volkes), zum anderen gehört es zu den Aufgaben der Parteiprogramme, die Willensbildung der Staatsbürger zu beeinflussen (Parteien als „Former“ des Volkswillens). - Parteien dienen der politischen Führungsauslese. Wer sich politisch verantwortlich betätigt, gehört heutzutage in aller Regel einer Partei an, der er sein Mandat verdankt. Die parteipolitisch ungebundene Persönlichkeit spielt im politischen Leben heutzutage kaum mehr eine Rolle. - Parteien, die die Regierung stellen, sollen den Staat politisch leiten. Sie besetzen die führenden Positionen mit ihren Mitgliedern. Ihre Möglichkeiten, die Minderheit zu „majorisieren“, sind (neben den verfassungsrechtlichen Schranken) auch insofern begrenzt, als die Regierungsparteien nur ein Mandat auf Zeit besitzen. Parteien, die sich in der Opposition befinden, sehen ihre Aufgabe darin, die Regierung zu kritisieren, zu kontrollieren und Alternativen aufzustellen, damit möglichst schnell ein Wechsel eintritt. - Parteien bündeln, wählen und drücken Interessen unterschiedlichster Richtung aus. Alle Vorstellungen lassen sich nämlich nicht ungefiltert repräsentieren. Die Parteien müssen versuchen, zwischen den gesellschaftlichen Gruppen einen Ausgleich zu schaffen, damit sich die einander widerstreitenden Konflikte nicht unversöhnlich zuspitzen. Demokratietheorie und Parteien Die Vielfalt der Meinungen, Bedürfnisse und sozialen Konflikte in jeder Gesellschaft ist ein so einfacher wie alltäglicher Erfahrungs-Tatbestand. Die Vorstellung eines einheitlichen Volkswillens und vorgegebenen Gemeinwohls ist dagegen eine fixe Idee. Vielmehr ist die gesellschaftliche Wirklichkeit durch rivalisierende Interessen gekennzeichnet, die nicht selten unvermittelt aufeinanderprallen. Um auftretende Konflikte friedlich zu schlichten muß die politische Willensbildung in einem offenen Prozeß der Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichen Gruppeninteressen vor sich gehen, wobei ein Minimum gemeinsamer Überzeugung erforderlich ist („Konkurrenztheorie der Demokratie“). Nur dort, wo ein „agreement on fundamentals“ („Übereinstimmung im Grundsätzlichen“) zwischen den Parteien herrscht, lassen sich Konflikte in geregelter Form austragen |
Der Verfasser gibt die Quelle 3 Seiten vor Beginn der Übernahme einmalig in einer Endnote an. Ansonsten findet sich die Quelle ausschließlich im Literaturverzeichnis. Eine Kenntlichmachung erfolgt nicht. Neben den farblichen Kenntlichmachungen finden sich im direkten Vergleich mehrere weitere Übernahmen. |
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Der Datenwert „-13“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „12“.