VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 202, Zeilen: 5-11
Quelle: Samson Flindt 2006
Seite(n): 292, Zeilen: online
Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung können die Aktionäre der aufnehmenden Gesellschaft die Verschmelzung und die regelmäßig mit ihr verbundene Kapitalerhöhung mit der Begründung anfechten, das Umtauschverhältnis sei für die Aktionäre des übertragenden Rechtsträgers zu günstig bemessen. Die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers sind dagegen auf das Spruchverfahren unter Ausschluss des Anfechtungsrechts verwiesen.705 Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist diese Situation mit erheblichen Risiken behaftet.706

705 Vgl. § 14 Abs. 2 UmwG.

706 Ebenso Samson/Flindt, NZG 2006, 290, 292, dort Fn. 26

Dagegen sind bei einer Verschmelzung auf eine der beiden unternehmenstragenden Gesellschaften, ohne Einschaltung einer dritten Fusionsgesellschaft, nur die Aktionäre der übertragenden und nicht die der aufnehmenden Gesellschaft auf das Spruchverfahren unter Ausschluss des Anfechtungsrechts verwiesen26. Die Aktionäre der aufnehmenden Gesellschaft können die Verschmelzung und die regelmäßig mit ihr verbundene Kapitalerhöhung mit der Begründung anfechten, das Umtauschverhältnis sei für die Aktionäre des übertragenden Rechtsträgers zu günstig bemessen.

26 Vgl. § 14 Absatz II UmwG; gerade bei internationalen Verschmelzungsvorgängen ist diese Vorgehensweise risikobehaftet, da hier verstärkt Zweifel und Streitigkeiten hinsichtlich der Bewertung auftreten.

Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 706 benannt.

Sichter
(SleepyHollow02)