VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 24-36
Quelle: KG Berlin v. 29.10.1946 (SJZ 1947, Sp. 257)
Seite(n): 260, Zeilen: 0
Tatsächlich sollten die formal ‚freiwillige‘ Veräußerung sog. kulturellen Fluchtguts und die damit einhergehende Besitzaufgabe vor dem Hintergrund der Vermögensveräußerungen kultureller Güter (unter sich kollektiv äußernder Drohung, unter Zwang und Gewalt) zur Erwirtschaftung der Mindestbedürfnisse zum Überleben und zur Vorbereitung der Emigration aus Angst vor der ‚physischen Zerstörung‘ gesehen werden. Die jüdische Bevölkerung war durch zahlreiche Erlasse und Ausnahmebestimmungen tatsächlich zu einer besonderen Gruppe degradiert und in rechtlicher wie ökonomischer Hinsicht in eine Lage minderen Rechts versetzt worden. Durch diese Terrormaßnahmen war der jüdische Bevölkerungsanteil in persönlicher, gesellschaftlicher, kultureller und ökonomischer Beziehung von den übrigen Einwohnern Deutschlands völlig isoliert, radikal benachteiligt worden und tatsächlich unfrei in seinen Handlungen. Es ist zunächst klar, dass die jüdische Bevölkerung in Deutschland durch die Gesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes von der übrigen Bevölkerung eindeutig ausgesondert war. Sie war durch die Nürnberger Gesetze und durch eine Reihe weiterer Ausnahmebestimmungen zu einer besonderen Gruppe gestempelt und in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht in eine Lage minderen Rechts versetzt worden. Durch diese Maßnahmen war die ausgesonderte Menschengruppe in persönlicher, gesellschaftlicher, kultureller und ökonomischer Beziehung von den übrigen Einwohnern Deutschlands fast völlig isoliert worden.
Anmerkungen

Keine Angabe der Quelle; teils wörtliche Übernahme.

Sichter