VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 323, Zeilen: 34-39
Quelle: Knott 1990
Seite(n): 39, Zeilen: 10-14
Auch die professionell am Kunsthandel beteiligten Galeristen, Kunsthändler und Auktionshäuser sind grundsätzlich nicht bereit, Untersuchungen über die Herkunft eines Kunstwerks anzustellen, da einerseits die Auftraggeber von Kunsthändlern und Galeristen und Einlieferer in Auktionshäusern in vielen Konstellationen anonym bleiben möchten und andererseits die Händler nicht bereit sind, die Namen ihrer Kunden [preiszugeben, weil andere professionell am Kunsthandel Beteiligte auf diese Weise Kenntnis von potentiellen Verkäufern von Kunstwerken erhalten könnten2.]

2 Vgl. Feldman/Weil/Biederman, Art Law – Rights and Liabilities of Creators and Collectors, Volume II, 1986, § 9.2.3, S. 26; Knott, Der Anspruch auf Herausgabe gestohlenen und illegal exportierten Kulturguts, 1990, S. 39–40.

Es gibt zwei Gründe dafür, warum Kunsthändler nicht bereit sind, Untersuchungen über die Herkunft eines Kunstwerks anzustellen93: Erstens wollen die Auftraggeber der Hänndler anonym bleiben94. Zum zweiten sind die Händler nicht bereit, die Namen ihrer Kunden preiszugeben, weil andere Händler auf diese Weise Kenntnis von potentiellen Verkäufern von Kunstwerken erhalten könnten.95

95 Taborsky, [...]; F Feldmann & S Weil, oben Fn. 87, S. 37; 1978 Hearings on H.R. 5643 and S. 2261 [...].

Anmerkungen

Knott wird in Fußnote 2 ("Vgl.") an zweiter Stelle genannt. Die ohne hinlängliche Kennzeichnung übernommene Passage befindet sich ausschließlich auf S. 39. Der Verfasser paraphrasiert weiter Knott, Anschluß im nächsten Fragment.

Sichter