Fragmente (Plagiat, gesichtet)
Kein Fragment
Fragmente (Plagiat, ungesichtet)
2 Fragmente
[1.] Analyse:Rv/Fragment 122 23 - Diskussion Bearbeitet: 28. February 2013, 17:49 Graf Isolan Erstellt: 28. February 2013, 14:02 (Graf Isolan) | BauernOpfer, Fragment, Loewenstein 1964, Rv, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 122, Zeilen: 23-31 |
Quelle: Loewenstein 1964 Seite(n): 56, 58, Zeilen: S.56,30-31.33-37 und S.58,24-29 |
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Das Kavaliersparlament war mehrheitlich ein Bündnis zwischen der Gentry, dem niederen Adel, und dem angelikanischen Klerus. Es erhob durch den CLERGY ACT, 1661291, und den ACT OF UNIFORMITY, 1663292, den Anglikanismus zur Staatsreligion und zeigte sich gegenüber allen anderen Bekenntnissen völlig intolerant293. Auf den TEST ACT von 1673, der praktisch alle nichtkonvertierungswilligen Andersgläubigen aus dem öffentlichen Dienst verbannte und erst 1828 aufgehoben wurde, folgte 1678 der PAPIST DlSABLING ACT294, der bis zu seiner Aufhebung durch den RO[MAN CATHOLIC RELIEF ACT im Jahre 1829295 die Katholiken von der Mitgliedschaft im Parlament ausschloß295.]
291 13 Charles 2 St. 1 c. 2. 292 14 Charles 2 c. 14. 293 Vgl. Loewenstein, Parlamentarismus. S.56. 294 30 Charles 2 St. II c. 2. [295 10 George 4 c. 7. 296 Vgl. Loewenstein. a.a.O., S.58.] |
[Seite 56]
Das im Jahre 1661 gewählte sogenannte Kavaliersparlament [...] war mehrheitlich ein Bündnis zwischen dem niederen Adel, der Gentry und dem anglikanischen Klerus. Es machte den Anglikanismus zur Staatsreligion (Clergy Act von 1661 [13 Car. 2 St. 1 c. 2.] und Act of Uniformity von 1663 [14 Car. 2, c.14]) und zeigte sich gegenüber allen anderen Bekenntnissen völlig intolerant [...] [Seite 58] Bereits 1673 war der berühmte Test Act (25 Car. 2, c. 2) ergangen, der den öffentlichen Dienst von der Eidesleistung auf die Kirche von England abhängig machte und der erst 1828 aufgehoben wurde, ergänzt durch den Papist Disabling Act von 1678 (30 Car. 2, Stat. II, c. 2), der bis zu seiner Aufhebung (1829) die Katholiken von der Mitgliedschaft im Parlament ausschloß. |
Inhaltlich übereinstimmend, auch viele Wortlaute wurden identisch übernommen. Trotz Quellenangabe als Zitat nur unzureichend gekennzeichnet. Der gesamte Abschnitt verdankt seine Entstehung (inkl. Fußnoten) offensichtlich Loewenstein. |
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[2.] Analyse:Rv/Fragment 125 07 - Diskussion Bearbeitet: 28. February 2013, 12:10 Graf Isolan Erstellt: 28. February 2013, 12:10 (Graf Isolan) | BauernOpfer, Fragment, Loewenstein 1964, Rv, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 125, Zeilen: 7-21 |
Quelle: Loewenstein 1964 Seite(n): 61, Zeilen: 9-17, 28-34 |
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Die Glorreiche Revolution gipfelte bekanntlich darin, daß die beiden Häuser des englischen Parlaments den ins Exil geflohenen JAMES II. wegen Bruchs des zwischen Volk und Krone geschlossenen Sozialkontrakts als des Thrones verlustig und statt seiner Wilhelm und Maria von Oranien gemeinsam zu König und Königin von Großbritannien erklärten. Damit war die Monarchie von Gottes Gnaden der vom Parlament eingesetztem [sic!] Krone gewichen und fortan die Nation, vertreten durch das Parlament, Inhaber der politischen Souveränität. Verfassungsrechtlich wurde zwar an der Zuständigkeit der Krone nichts geändert. Sogar die alte Formel des "King in Parliament" blieb erhalten. In der politischen Wirklichkeit aber verlagerte sich das Schwergewicht auf das Parlament, das sich zur Ausübung der Regierungsgewalt der Krone bediente. Die königliche Prärogative galt von nun an nur mehr insoweit, als sie der Krone vom Parlament zugestanden wurde308.
308. Vgl. Loewenstein, Parlamentarismus, S.61; Maitland, History, S. 283ff.; Taswell-Langmead, S. 497ff. |
[...] wurde der flüchtige JAMES von beiden Häusern wegen Bruchs des zwischen Volk und Krone geschlossenen ursprünglichen Vertrages - man lebte ja im Zeitalter der Sozialkontraktsideologien - als des Thrones verlustig und wurden Prinz und Prinzessin von Oranien gemeinsam zu König und Königin von Großbritannien erklärt.11 Was dies bedeute war nicht mehr und nicht weniger, als daß die Monarchie von Gottes Gnaden der vom Parlament eingesetzten Krone gewichen und daß die Nation, vertreten durch das Parlament, Inhaber der politischen Souveränität war. [...] An der Zuständigkeit der Krone wurde verfassungsrechtlich nichts geändert, und die alte Formel des King in Parliament blieb unangetastet. In der politischen Wirklichkeit aber hatte sich das Schwergewicht auf das Parlament verlagert, das sich zur Ausübung der Regierungsgewalt des Königs bediente. Die Prärogative galt von nun an nur mehr insoweit, als sie vom Parlament der Krone zugestanden wurde.
11 Nach MARYS Tod (1694) war WILLIAM allein der Monarch. |
Inhaltlich übereinstimmend, auch viele Wortlaute wurden identisch übernommen. Trotz Quellenangabe als Zitat nur unzureichend gekennzeichnet. |
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Fragmente (Verdächtig / Keine Wertung)
Kein Fragment
Fragmente (Kein Plagiat)
Kein Fragment
Fragmente (Verwaist)
Kein Fragment
Quellen
Quelle | Autor | Titel | Verlag | Jahr | Lit.-V. | FN |
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Rv/Loewenstein 1964 | Karl Loewenstein | Der britische Parlamentarismus. Entstehung und Gestalt | Rowohlt | 1964 |
Übersicht
Typus | Gesichtet | ZuSichten | Unfertig | Σ |
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KP | 0 | 0 | 0 | 0 |
VS | 0 | 0 | 0 | 0 |
ÜP | 0 | 0 | 0 | 0 |
BO | 0 | 2 | 0 | 2 |
KW | 0 | 0 | 0 | 0 |
KeinP | 0 | 0 | 0 | 0 |
Σ | 0 | 2 | 0 | 2 |
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