VroniPlag Wiki

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Kapitelübersicht[]

  • Die Habilitationsschrift enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen aus der Quelle Rowbotham (1997), die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden die nachfolgend aufgeführten Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben (siehe Klammervermerke).
  • Zusätzlich sind (ohne Verlinkung) auch Seiten angegeben, die Textparallelen mit der Dissertation Dornfeld (1998) aufweisen, welche allein aufgrund der zeitlichen Nähe zur untersuchten Habilitationsschrift konservativ der Kategorie "keine Wertung" zugeordnet wurden (nähere Ausführungen dazu siehe weiter unten); diese Seiten stehen kursiv und in Klammern.
  • 1. EINLEITUNG (S. 1-2): Seite (1)
  • 2. LITERATURÜBERSICHT
  • 2.1 Auswirkungen der Bestrahlung im Kopf-/Halsbereich [Anf.] (S. 3-5): Seiten 3, 4, 5
  • 2.1.1 Veränderungen der Mukosa (S. 5-7): Seiten 5, 6, 7 – [größtenteils (exkl. 5 Sätze)]
  • 2.1.2 Veränderungen der Geschmacksperzeption (S. 7-8): Seiten 7, 8 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 2.1.3 Veränderungen der Speicheldrüsen (S. 8-12): Seiten 8, 9, 10, 11, 12 – [vollständig]
  • 2.1.4 Veränderungen an Muskulatur und Gelenken (S. 12-13): Seiten 12, 13 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 2.1.5 Veränderungen des Knochens (S. 13-16): Seiten 13, 14, 15, 16 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 2.1.6 Zusammenfassung der Beschwerden (S. 16-18): Seiten 16, 17, 18 – [größtenteils (exkl. 6 Sätze auf S. 18)]
  • 2.2 Zusammensetzung und Struktur gesunder Zahnhartsubstanzen
  • 2.2.2 Zusammensetzung und Struktur von gesundem zervikalem Dentin [Anf.] (S. 23-24): Seiten (23), (24) – [vollständig]
  • 2.2.2.1 Ätiologie und Histologie der zervikalen Dentinkaries (S. 24-25): Seiten (24), (25) – [vollständig]
  • 2.3 Auswirkungen der Bestrahlung auf die Dentition
  • 2.3.1 Auswirkungen auf die Zahnhartsubstanzen (S. 26-32): Seiten 26/(26), 27, 28/(28), (29), (30), 31/(31)
  • 2.3.2 Auswirkungen auf das Endodont (S. 32-36): Seiten (32), 33/(33), (34), 35
  • 2.3.3 Auswirkungen auf das Parodont (S. 36): Seite 36 – [vollständig]
  • 2.3.4 Auswirkungen auf die Zahnentwicklung (S. 36-37): Seiten 36, 37 – [vollständig]
  • 2.4 Ansätze zur Prävention und Therapie der „radiogenen Karies“ [Anf.] (S. 38): Seite 38 – [vollständig]
  • 2.4.1 Xerostomie (S. 38-39): Seiten 38, 39 – [vollständig]
  • 2.4.2 Ernährung (S. 39-40): Seiten 39, 40 – [vollständig]
  • 2.4.3 Mundhygiene (S. 40-41): Seiten 40, 41 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 2.4.4 Fluoride und plaquereduzierende Substanzen (S. 41-45): Seiten 41, 42, 43, 44, 45
  • 6. DISKUSSION
  • 6.1 In-situ-Studie zur Entstehung der initialen Karies in bestrahltem Schmelz
  • 6.1.4 Abschließende Überlegungen (S. 124-127): Seite 126.
  • 6.2 In-vitro-Untersuchungen zu den Auswirkungen der Bestrahlung auf Dentin
  • 6.2.1 Auswirkungen auf die Mikrohärte (S. 128-132): Seiten (129), (130), (131)
  • 6.3 In-situ-Studie zur Entstehung der initialen Karies in bestrahltem Dentin
  • 6.3.1 Quantitative Auswertung (S. 133-138): Seiten (133), (134), (135), (136)
  • 6.3.2 Qualitative Auswertung (S. 138-142): Seite (138)
  • 6.3.3 Abschließende Überlegungen (S. 142-143): Seite (142), (143)
  • 7. SCHLUSSFOLGERUNGEN (S. 144-145): Seite (145)
  • 8. ZUSAMMENFASSUNG
  • 8.1 Untersuchungen bei bestrahltem menschlichem Schmelz (S. 146-147): Seite (146)
  • 8.3 Untersuchungen bei bestrahltem menschlichem Dentin (S. 148-149): Seite (148), (149).

Die Quelle[]

  • Die zeitliche Nähe der Habilitationsschrift zur Dissertation Rowbotham wirft die Frage nach der genauen Datierung beider Arbeiten bzw. der Übernahmerichtung auf. Dazu lässt sich anhand der Arbeiten selbst sowie öffentlich verfügbarer bibliografischer Informationen sagen:
  • Zur Dissertation:
  • Zur Habilitationsschrift:
  • Dafür, dass es die Dissertation von Rowbotham war, die als Quelle sehr umfangreicher, allesamt ungekennzeichnet bleibender Übernahmen diente, sprechen mehrere Indizien:
  • Der Verfasser ist der Betreuer der Dissertation von Rowbotham.
  • Die Dissertation wird nicht im Literaturverzeichnis der Habilitationsschrift erwähnt.
  • Es existiert keine Danksagung in der Habilitationsschrift. Umgekehrt dankt Rowbotham
    "Herrn OA Dr. A. M. K[..] für die ausgezeichnete Betreuung bei der praktischen Durchführung der Versuche und seine Hilfe bei der Durchsicht und Korrektur."
  • Die jüngste Literatur in der Dissertation datiert von 1996, in der Habilitationsschrift vom Oktober 1997 (im Literaturverzeichnis Nr. 458).
  • Die Literaturverweise in den parallelen Textstellen von Habilitation und Dissertation Rowbotham sind in der Habilitationsschrift häufig umfangreicher und aktueller; darüber hinaus finden sich Textergänzungen. Dies spricht dafür, dass dem Habilitanden die Dissertation Rowbotham vorlag, um diese "nachzubessern".

Parallelen mit weiterer Dissertation[]

  • Auf der Titelseite findet sich die Angabe "vorgelegt 1998".
  • Das Jahr der Promotion wird auf der Folgeseite mit 1999 angegeben.
  • Der Lebenslauf auf der vorletzten Seite [95] datiert vom 3.9.1998.
  • Während die Parallelen mit der Dissertation von Rowbotham nahezu ausschließlich den Teil 2 (Literaturübersicht) betreffen, erstrecken sie sich mit der Dissertation von Dornfeld auf mehrere Teile:
  • 1. Einleitung
  • 2. Literaturübersicht (Kap. 2.2.2 und 2.2.2.1 vollständig sowie Teile der Kap. 2.3.1 und 2.3.2)
  • 6. Diskussion (Teile der Kap. 6.2.1 sowie 6.3.1, 6.3.2 und 6.3.3)
  • 7. Schlussfolgerungen
  • 8. Zusammenfassung (Teile der Unterkap. 8.1 und 8.3).
  • Insgesamt gibt es auf 50 Seiten der Habilitationsschrift Parallelen mit der Dissertation von Dornfeld.
    • Davon handelt es sich auf 25 Seiten um Parallelen, die zwischen allen drei Arbeiten bestehen. Hier wurde aufgrund der zeitlichen Abfolge Rowbotham als Quelle benannt.
    • Auf 4 Seiten finden sich Passagen mit Parallelen mit der Dissertation Rowbotham sowie weitere Parallelen mit der Dissertation Dornfeld (siehe dazu auch die zweite Abbildung weiter unten).
    • Auf 22 Seiten finden sich Parallelen ausschließlich mit der Dissertation Dornfeld (siehe dazu auch die zweite Abbildung weiter unten).
  • Aufgrund der zeitlichen Nähe der Dissertation Dornfeld und der Habilitationsschrift ist die Frage der Übernahmerichtung nicht abschließend zu klären. Daher wurden alle Textparallelen konservativ als "verdächtig/keine Wertung" kategorisiert.
  • Verschiedene Umstände deuten jedoch stark darauf hin, daß dem Verfasser der Habilitationsschrift die Dissertation Dornfeld vorlag und ihm als Quelle diente:
  • die Verbesserung eines bei Dornfeld falsch geschriebenen
  • die umfangreicheren bzw. aktuelleren Literaturangaben: siehe z.B.
  • die Textergänzungen in der Habilitationsschrift: siehe z.B.
  • Der Verfasser der Habilitationsschrift war der Betreuer der Dissertation Dornfeld:
    "Herrn PD Dr. A.M. K[..] (Abteilung Poliklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) danke ich für die wissenschaftliche Betreuung, seine hilfreiche Unterstützung und fachliche Beratung." (Auszug aus der Danksagung der Dissertation, S. 96).
  • Hierbei fällt auf, dass zu dem Zeitpunkt der Erstellung der Danksagung der Betreuer K. schon Privatdozent und damit habilitiert gewesen zu sein scheint. Damit müsste die Dissertation Dornfeld nach der Habilitationsschrift eingereicht worden sein.
    Jedoch ist es üblich, dass dem Betreuer der Dissertationsentwurf zur letzten Durchsicht schon vor Einreichung vorliegt und die Danksagung erst mit Einreichung oder gar Veröffentlichung der Arbeit eingefügt wird. Daher lässt sich hier kein eindeutiger Hinweis bezüglich der Übernahmerichtung ableiten.
  • Soweit die Parallelen zwischen allen drei Arbeiten bestehen, sind Dornfelds Formulierungen denen Rowbothams sehr viel näher als denen des Habilitanden, was ebenfalls darauf hinweist, daß Dornfeld die ein Jahr zuvor erschienene Arbeit von Rowbotham als Vorlage hatte und nicht die Habilitationsschrift. Dornfelds Arbeit ist somit ebenfalls zu weiten Teilen plagiatsverdächtig.

Herausragende Fundstellen[]

  • Im Literaturbericht (S. 3-45), der 43 Seiten (bzw. 29 %) des Haupttexts der Habilitationsschrift umfasst, finden sich für 32 Seiten (74 %) Parallelen mit der Dissertation Rowbothams.

Andere Beobachtungen[]

  • Auf Seite II heißt es:
    "Teilergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden bereits als Originalarbeiten in folgenden referierten Zeitschriften veröffentlicht:

    1. K[..], AM., Pioch, Th., Rowbotham, F., Hellwig, E., Staehle, H.J.:
    „In vivo erzeugte Demineralisation bei tumortherapeutisch bestrahltem, menschlichem Zahnschmelz. Eine REM-Untersuchung.“
    Acta Med Dent Helv 2: 193-198, 1997 *

    2. K[..], AM., Beetz, I., Schendera, A., Hellwig, E.:
    „Irradiation effects on microhardness of fluoridated and non-fluoridated bovine dentin.“
    Eur J Oral Sci 105: 444-447, 1997 *

    3. K[..], AM., Rowbotham, F., Hellwig, E.,Schade-Brittinger, C.:
    „Der Einfluß der Mundhygiene auf die Entstehung der initialen Karies in tumortherapeutisch bestrahltem Schmelz - eine In-situ-Untersuchung.“
    Dtsch Zahnärztl Z 52: 735-740, 1997 * **

    * Diese Arbeiten wurden mit Unterstützung der Deutschen Krebshilfe e.V. durchgeführt (70-01803-Ki I).
    ** Diese Arbeit wurde 1997 mit dem von der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung unterstützten Wrigleys-Prophylaxe-Preis ausgezeichnet."
  • Tatsächlich finden sich die in den genannten drei Zeitschriftenpublikationen enthaltenen Grafiken und (teils wörtlich) Texte auch im Material-und-Methoden- (S. 47-46), Ergebnis- (S. 68-111) und Diskussionsteil (S. 112-142) der Habilitationsschrift. Es erscheint fraglich, dass wörtliche Übernahmen durch die pauschale Erwähnung der Erstveröffentlichung auf S. II auch hinreichend "abgedeckt" sind und eine Kennzeichnung erübrigen.
  • Soweit dokumentierte Text- und Grafikparallelen zwischen der Habilitationschrift und der Dissertation von Rowbotham auch in den genannten Zeitschriftenpublikationen auftraten, wurden sie als "verdächtig/keine Wertung" kategorisiert, da sich hier der Urheber durch die zeitliche Nähe von Dissertation und Publikationen, bzw. durch die Co-Autorenschaft von Habilitand und Doktorand in den Publikationen nicht eindeutig feststellen lässt. Jedoch deuten die umfangreicheren und aktuelleren Literaturangaben in den Publikationen und der Habilitationsschrift darauf hin, dass Rowbotham der ursprüngliche Autor war, dessen originärer Text verbessert wurde.
  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Habilitationsschrift gültige Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 11. Oktober 1988 (PDF in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 28. Februar 2014) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
  • § 1 Die Habilitation
    "Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre im Bereich der Medizin oder Zahnmedizin."
  • § 6 Habilitationsgesuch
    "(2) Dem Gesuch sind beizufügen: [...]
    10. eine Erklärung darüber, ob die schriftliche Habilitationsleistung allein oder unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe angefertigt worden ist, im letzteren Fall eine Übersicht über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe; die individuelle Leistung des Bewerbers muß deutlich abgrenzbar und bewertbar sein;"
  • § 16 Rücknahme und Erlöschen der Habilitation
    "(1) Die Habilitation wird vom Habilitationsausschuss (§ 2 Absätze 2 bis 4) zurückgenommen, wenn sich herausstellt, daß sie mit unlauteren Mitteln erlangt worden ist. Der Habilitierte ist vorher zu hören."
  • Der Verfasser habilitierte sich bei Prof. Dr. Elmar Hellwig, der auch der Erstgutachter der Dissertationen von Rowbotham und Dornfeld war. Hellwig hätten die ausgedehnten Parallelen somit auffallen können.
  • Der Verfasser ist Betreuer einer Dissertation, zu der es eine Plagiatsdokumentation gibt, siehe Ths.

Statistik[]

  • Es sind bislang 38 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 149 Seiten im Hauptteil. Auf 33 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 22.1 % entspricht.
    Die 149 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 116
0 % - 50 % Plagiatsanteil 9
50 % - 75 % Plagiatsanteil 1
75 % - 100 % Plagiatsanteil 23
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 13 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


  • Bei Berücksichtigung auch der Übereinstimmungen mit der Dissertation Dornfeld wäre von 22 weiteren Seiten und damit insgesamt 55 betroffenen Seiten bzw. 36,9 % der Seiten des Haupttextes auszugehen.

Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Ank col2

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.



Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 26. Oktober 2016.

Ank col2 inkl. Dornfeld-kW

türkis = Textparallelen mit Dissertation Dornfeld (angelegte Fragmente aufgrund der zeitlichen Nähe sämtlich unter "keine Wertung" kategorisiert; siehe dazu weiter oben)