VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Betroffen sind folgende Kapitel (von denen manche vollständig bzw. nahezu vollständig übernommen wurden – siehe Klammervermerke):
  • 0.1 Problemstellung (S. 9-10): Seite 10
  • 1.0 Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbau im Nordirak (S. 21): Seite 21
  • 1.1.1 Geschichtlicher Abriss (S. 21-22): Seite 21
  • 1.1.2 Die politische Situation im Nordirak (S. 23-24): Seite 23, 24 – [nahezu vollständig]
  • 1.1.2.1 Die Stadt Mosul (S. 26): Seite 26 – [vollständig]
  • 1.1.2.2 Die Stadt Erbil (S. 27): Seite 27
  • 1.1.3.1 Geographische Beschaffenheit Iraks (S. 32): Seite 32 – [nahezu vollständig]
  • 1.1.3.2.2.1 Die Flüsse Euphrat und Tigris 35 (S. 36): Seite 36
  • 1.1.4.1 Die Bevölkerungsentwicklung im Nordirak (S. 39-40): Seite 39
  • 1.1.5.1 Geschichte des Irak (S. 50-51): Seiten 50, 51 – [vollständig]
  • 1.1.5.2 Geographie und Klima (S. 51-53): Seiten 51, 52
  • 1.1.5.3 Wirtschaftssanktionen (S. 54): Seite 54 – [vollständig]
  • 1.1.5.3.1 Das Programm „Oil for Food (S. 55): Seite 55 – [vollständig]
  • 1.1.5.3.2 Die irakische Sozialstruktur unter Sanktionen (S. 55-56): Seiten 55, 56 – [vollständig]
  • 1.1.5.3.3 Sanktionen im Nordirak (S. 56): Seite 56 – [vollständig]
  • 1.1.6.1 Typische Umweltprobleme im Untersuchungsgebiet (S. 59-60): Seite 59
  • 1.1.6.1.1 Kurzfristige Lösungen für die Verbesserung der Umwelt (S. 60): Seite 60 – [nahezu vollständig]
  • 1.1.6.1.2 Langfristige Lösungen für die Verbesserung der Umwelt (S. 60-61): Seiten 60, 61 – [vollständig]
  • 1.2.5.1.1 Lehmbaugrundlagen (S. 83-84): Seiten 83, 84
  • 1.2.5.1.2 Nachteile des Baustoffes Lehm (S. 84): Seite 84 – [vollständig]
  • 1.2.5.1.3 Vorteile des Baustoffes Lehm (S. 84): Seite 84 – [vollständig]
  • 2.1 Die Städtebauliche Planung im Nordirak (S. 98-99): Seiten 98, 99
  • 2.6.2.1 Erschließungskosten- und beiträge durch die Stadtverwaltung (S. 131-132): Seite 131
  • 2.8.1 [Zulässigkeit und Genehmigung von Einzelbauvorhaben] Gesetzliche Grundlagen (S. 137): Seite 137 – [nahezu vollständig]
  • 2.8.1.1 Planungsrechtliche Zulässigkeit (S. 137): Seite 137 – [vollständig]
  • 2.8.1.2 Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit (S. 137): Seite 137 – [vollständig]
  • 2.8.1.3 Baunebenrechtliche Zulässigkeit (S. 138): Seite 138 – [vollständig]
  • 2.8.4.1 [Anforderungen des Baunebenrechts] Denkmalpflegerecht (S. 149): Seite 149
  • 2.8.4.2 Naturschutzrecht (S. 149-150): Seite 149
  • 2.9 Vorschläge zur Entwicklung der städtebaulichen Gesetze im Irak (S. 151-153): Seite 153
  • 2.9.4 Maßnahmen zur Immissionen von Gewerbe- und Industriegebieten (S. 155-159): Seiten 156, 157
  • 3.0 Erdbeben im Nordirak (S. 166-167): Seite 166
  • 3.1 Definition und Ursachen des Bebens (S. 167-169): Seiten 167
  • 3.2 Was sind seismische Wellen (S. 173): Seite 173 – [vollständig]
  • 3.2.1 Typen der seismischen Wellen (S. 174-175): Seite 174 – [vollständig]
  • 3.3.2 Erdbebensichere Bauten aus Lehm (S. 191-192): Seite 191 – [nahezu vollständig]
  • 3.3.3 Allgemeine konstruktive Aspekte (S. 192-193): Seite 192 – [vollständig]
  • 3.3.3.1 Fenster- und Türöffnungen (S. 193): Seite 193 – [vollständig]
  • 3.3.3.2 Dachausbildung (S. 193): Seite 193 – [vollständig]
  • 3.4 Erdbebensicherheit von Brücken (S. 196): Seite 196 – [vollständig]
  • 3.4.1 Schäden an Brücken bei Erdbeben (S. 196): Seite 196 – [vollständig]
  • 3.4.2 Dimensionierung auf Erdbebenlasten (S. 197-198): Seiten 197, 198 – [vollständig]
  • 4.0 Baunachfrage und Baubedarf im Nordirak (S. 201): Seite 201
  • 4.1 Methoden zur Bedarfsermittlung (S. 201-203): Seiten 201, 202
  • 4.2 Bereich Umweltschutz (S. 206-208): Seiten 206, 207
  • 4.3 Bereich Verkehr (S. 208-209): Seite 209
  • 4.4 Bereich Wirtschaft (S. 210): Seite 210 – [vollständig]
  • 4.5 Bereich Wohnen (S. 210-213): Seiten 210, 211
  • 4.6 Bereich Komunikation (S. 213-215): Seite 214
  • 4.7 Bereich Energie (S. 215-216): Seite 215
  • 4.8 Bereich Wasserversorgung (S. 217): Seite 217
  • 4.9 Bereich sozialkulturelle Infrastruktur (S. 217-218): Seite 218
  • 5.2.3 Planung der Ausführung (S. 223): Seite 223
  • 5.2.4 Baustelleneinrichtung (S. 224): Seite 224
  • 5.2.5 Baustellenver- und entsorgung (S. 225): Seite 225
  • 5.2.7 Erstellen eines Bauzeiten- und Bauablaufsplans (S. 226-227) Seiten 226, 227 – [vollständig]
  • 5.4.2 Schalungstechnik (S. 235): Seite 235
  • 5.4.5 Entwässerung und Gebäudeabdichtungen (S. 240-242): Seiten 241, 242.
  • Manche übernommenen Textanteile werden in einen völlig neuen Bezug gestellt – sie haben ursprünglich gar nichts mit der "Baupraxis und Bauwirtschaft im Nordirak" zu tun. Auch Orts- und Zahlenangaben werden dabei ausgetauscht.
    • Beispiele:
      • Fragment 098 02: "Städtebauliche Planungen" der Stadt Braunschweig kommen für den Irak zur Anwendung
      • Fragment 098 19: Ausführungen zum Planungsrecht des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2007 werden "umgewidmet"
      • Fragment 099 08: Die Informationsseite einer deutschen Kommune wird zur Beschreibung irakischer Verhältnisse verwendet
      • Fragment 131 22: Ersetzung von "wiedervereinigten Deutschland" durch "Nordirak" sowie von "neuen Ländern" durch "Erbil und Sulaimaniyah"
      • Fragment 137 04: Aus dem "Planungsrecht der Europäischen Union sowie das Planungs- und Baurecht des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen" wird "das irakische Planungs- und Baurecht sowie das Baurecht vom Nordirak" mit vermeintlicher Quellenergänzung
      • Fragment 137 16: Die Ausführungen der IHK Köln zur Zulässigkeit von Bauvorhaben nach nordrheinwestfälischem Recht werden auf irakische Rechtsvorschriften bezogen
      • Fragment 149 02: Das irakische Denkmalschutzgesetz in der deutschen Übersetzung nach Aos weist eine Reihe von wörtlichen Übereinstimmungen mit dem Denkmalschutzgesetz für das Land Schleswig-Holstein von 2005 auf
      • Fragment 149 28: Eine unterfränkische Quelle hält für das irakische Naturschutzrecht her
      • Fragment 166 01: Ersetzung von "Schweiz" durch "Nordirak"

Herausragende Fundstellen[]

  • S. 054, 055, 056: Übernahme von drei fortlaufenden Seiten aus Sponeck 2001.
  • S. 153: Vorschläge für die städtebauliche Planung im Irak werden als erarbeitete Ergebnisse unterbreitet – tatsächlich ist der Text sehr ähnlich im Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland zu finden.
  • S. 173: Eine ganze Seite ist von Mackedanz 2000 mit kleinen Änderungen komplett übernommen – die Wikipedia (ohne Lemma) wird als Quelle genannt.
  • S. 191, 192, 193: Übernahme von drei fortlaufenden Seiten aus Minke 2003.
  • S. 196, 197, 198: Übernahme von zweieinhalb fortlaufenden Seiten aus Studer 2000, mit Ersetzung Schweiz durch Nordirak. Auch Studer 2005 vom gleichen Autor ist nach dem gleichen Prinzip auf S. 166 verarbeitet.
  • Zahlreiche Übernahmen aus der Quelle Behring et al. 1989
  • Zu Kapiteln mit vollständig oder nahezu vollständig übernommenen Inhalten siehe die Klammervermerke oben unter "Befunde".

Herausragende Quellen[]

  • Von den insg. 37 Plagiatsquellen hebt sich der Band von Karin Behring (u.a.): Baubedarf – Perspektiven bis 2000, München 1989 (Behring et al 1989), mit 19 Fragmenten – die sich sämtlich im Kapitel 4 (Baunachfrage und Baubedarf im Nordirak) finden – quantitativ ab.

Andere Beobachtungen[]

Literaturverzeichnis[]

  • Die Bibliografie auf S. 260-263 ist bemerkenswert: Struktur unklar, Angaben nicht ausreichend, Titel z.T. fehlerhaft.

Zuverlässigkeit von Quellenverweisen[]

  • Häufig findet sich der Sachverhalt nicht in den angegebenen Quellen.
    Beispiele:
    • S. 171: "Nach Angaben der Geologen werden jährlich auf der Erde 20000 Beben registriert. Alle zwei bis drei Tage tritt ein Erdbeben auf, das mindestens die Stärke 6,0 auf der Richterskala erreichen und damit schwere Schäden anrichten können [E1] vgl. S. 3." – In der Quelle werden historische Erdbeben aufgelistet.
    • S: 172: "In den letzten Jahren wurde Nordirak von mehreren Erdbeben geringerer Intensitäten bis zu 4,5 auf der Richterskala erschüttert [E1] vgl. S. 1" – In der Quelle wird nichts über den Nordirak gesagt.
    • S. 173: "Seismische Wellen sind Wellen von Energie, die durch einen plötzlichen Bruch von Gesteinen in der Erde oder durch Explosionen freigesetzt wird, und welches sich dann in der Erde ausbreitet. Die sie begleitenden Bodenbewegungen können mit Hilfe von Seismometern gemessen werden [E1] vgl. S. 19." – Die angegebene Seite diskutiert Wellengeschwindigkeiten und -wege.

Skurriles[]

  • Als Beleg für die schlimmsten Erdbeben wird in Fußnote 47 und 48 "Das Thema Erdbeben im Internet" angegeben.

Gutachter[]

  • Der Erstgutachter hat auch die Dissertation von Jürgen Goldschmidt begutachtet, bei der Plagiatsbefunde zur Auflage der Überarbeitung der Dissertation führten. → Pressemitteilung zur Entscheidung des Präsidenten der TU Berlin "auf Grundlage des Promotionsausschusses", 14. Januar 2013.
  • Der Zweitgutachter ist selbst nicht promoviert.

Links[]

Visualisierung[]

Aos224-01

Seite 224: Links die Dissertation, rechts eine wortwörtliche Übereinstimmung, einer Alumni-Seite einer Fachhochschule entnommen (Abschlussjahrgang 1999). Die eigentliche Quelle dieses Textes findet sich wahrscheinlich an dritter Stelle.

Aos225

Seite 225

Aos226-227

Seiten 226-227

Statistik[]

  • Es sind bislang 84 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 76 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 8 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 237 Seiten im Hauptteil. Auf 59 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 24.9 % entspricht.
    Die 237 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 178
0 % - 50 % Plagiatsanteil 25
50 % - 75 % Plagiatsanteil 15
75 % - 100 % Plagiatsanteil 19
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 11 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Aos col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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