Befunde[]
Die Dissertation gibt Teile der Habilitationsschrift des Doktorvaters (Werner (2003)) verkürzt wieder und stimmt mit dieser in wesentlichen Punkten überein: Text, Daten, Ergebnisse, schon angefangen bei der Einleitung. Auch im Inhaltsverzeichnis gibt es Ähnlichkeiten. Dazu ist anzumerken:
- Die Quelle Werner (2003) ist weder im laufenden Text genannt, noch im Literaturverzeichnis aufgeführt.
- Die Dissertation trägt das Datum 2005 (PDF erzeugt im Oktober), die Habilitationsschrift das Datum 2003 (PDF erzeugt im Juni)
- Dem der Dissertation angefügten Lebenslauf des Autors der Dissertation (siehe S. 73) ist zu entnehmen, dass er von Mai 2002 bis August 2002 genauso wie der Doktorvater bei Prof. Krauspe an der Orthopädischen Klinik der Universität Düsseldorf gearbeitet hat.
Es ist also durchaus denkbar, dass er schon damals an Analysen und Texten gearbeitet hat, die sich jetzt sowohl in der Habilitationsschrift Werner (2003) als auch in der Dissertation finden. Allerdings wird der Autor der Dissertation in Werner (2003) nirgends erwähnt, obwohl dort in der Danksagung (siehe S. 147) mitarbeitende studentische Hilfskräfte genannt werden. - In diesem Zusammenhang ist auch der Eintrag 106 im Literaturverzeichnis interessant (Seite 59). Dort wird auf eine Internetseite verwiesen mit der Bemerkung "Zugangsdatum 1.1.2003".
Herausragende Fundstellen[]
- Fragment 001 01 sowie Fragment 002 01: Schon auf den ersten beiden Seiten der Dissertation finden sich substantielle, ungekennzeichnete Übereinstimmungen mit der Habilitationsschrift des Doktorvaters.
- Fragment 016 01: Eine lange Textübereinstimmung inklusive aller Literaturverweise.
Im selben Stil auch Fragment 015 13. - Fragment 028 01: Auch Auswertungsergebnisse finden sich ohne Kennzeichnung wieder.
- Fragment 010 07 sowie Fragment 036 27: Ein kurzes Textfragment findet sich wörtlich und ohne Kennzeichnung an zwei Stellen in der Dissertation platziert.
Weitere Doppelungen: Fragment 013 09 und Fragment 039 01 (vgl. Alternativfragment); Fragment 015 13 und Fragment 039 08. - Vollständig übernommen sind die Kapitel:
- 3.2
- 3.2.1
- 3.2.2
- 3.2.3.
- Nahezu vollständig übernommen sind die Kapitel:
- 1.1
- 1.2
- 1.3.1.
Andere Beobachtungen[]
- Die Publikation von Werner, Fuß, Krauspe (Werner et al 2003, rev. Fassung angenommen am 14.10.2002), weist eine sehr hohe inhaltliche Übereinstimmung mit Werners Habilitationsschrift (Werner 2003) auf und in geringerem Umfang ebenfalls mit der Dissertation von A. P. A. Dabei gibt es auch Textstellen, die sich zwar sowohl in dieser Vorabpublikation (Werner et al 2003) als auch in der Dissertation von A. P. A. finden, jedoch nicht in der Habilitationsschrift (Werner 2003).
Andere Inhalte bei A. P. A. wiederum finden sich so zwar auch in der Habilitationsschrift (Werner 2003), weisen aber nur eine geringere Übereinstimmung mit dem Inhalt der Vorabpublikation (Werner et al 2003) auf bzw. finden sich dort nicht.
Vergleiche exemplarisch: Fragment 015 01 und das alternative Fragment mit der anderen Quelle.
Siehe auch die weiteren Übereinstimmungen auf der Seite (dazu Fragment 015 13 mit Anmerkungen) und ebenfalls die zugehörigen Übereinstimmungen zwischen Werner 2003 und Werner et al 2003, exemplarisch: Analyse:Aww/Fragment 032 05.
- Teilweise vermischen sich die Übereinstimmungen mit den Quellen Werner et al 2003 und Werner 2003 auch nur halbsatzweise, vgl. z. B. Fragment 004 04 und den Text im Alternativfragment.
Auch andere Textstellen weisen vermischte Merkmale auf, welche so jeweils ausschließlich entweder nur in Werner et al 2003 oder Werner 2003 vorkommen, obwohl sich der wesentliche Inhalt der Textstellen in beiden Quellen wiederfindet. Vergleiche dazu Fragment 009 01 mit dem alternativen Fragment und siehe die Anmerkungen.
- Es gibt auch diverse Schreibfehler, z.B. "Scherkräfte" → "Schwerkräfte" in Fragment 001 01. Dieser Fehler findet sich bereits bei Werner et al 2003, nicht jedoch im ähnlichen Text der Habilitationsschrift (Werner 2003). Vergleiche dazu Fragment 001 01 mit Fragment 001 04.
- Es erschließt sich nicht, wie der Doktorvater dies beim Lesen der Dissertation übersehen konnte. Beide Quellen (Werner et al 2003 und Werner 2003) sind ihm vor der Prüfung als die eigenen bekannt gewesen.
- Viele Textstellen finden sich in einer weiteren, späteren Dissertation wieder, zu der es ebenfalls eine Plagiatsanalyse im VroniPlag Wiki gibt; siehe Ch bzw. Ch/Anastasiadis 2005.
- Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 6. September 2000 (PDF) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
- § 4 Zulassung
"(4) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen: [...]
eine Versicherung, dass die Dissertation ohne unerlaubte Hilfe verfasst wurde;"
- § 4 Zulassung
- § 6 Dissertation
"(1) Die Dissertation muß eine beachtenswerte wissenschaftliche Leistung sein und die Fähigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten, auf dem Gebiet der Medizin, der Zahnmedizin, deren Grundgebieten oder der Gesundheitswissenschaften, wissenschaftlich zu arbeiten, erweisen. [...]
- § 6 Dissertation
- § 13 Entziehung des Doktorgrades
"(1) Für die Entziehung des Doktorgrades gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Über die Entziehung des Doktorgrades entscheidet der Fakultätsrat nach vorheriger Anhörung der Promotionskommission."
- § 13 Entziehung des Doktorgrades
Statistik[]
- Es sind bislang 43 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
- Die untersuchte Arbeit hat 47 Seiten im Hauptteil. Auf 30 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 63.8 % entspricht.
Die 47 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 35 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 5 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.