|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 054, Zeilen: 10-17 |
Quelle: Huber 1993b Seite(n): 064, Zeilen: 01-11 |
---|---|
Der Wirtschaftlichkeitsunterschied zwischen diesen Techniken besteht auch darin, dass die nachgeschaltete Technologie die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. End-of-Pipe-Maßnahmen, zumal wenn sie per Ordnungsrecht dirigistisch auferlegt werden müssen, stehen dem unternehmerischen Interesse als zusätzlicher Kostenfaktor grundsätzlich entgegen. Demgegenüber entsprechen integrierte Lösungen unternehmerischem Interesse, denn hier handelt es sich um einen Investitionsaufwand, der sich im Fall des Erfolges amortisiert (Huber 1993b: 64). | Der Wirtschaftlichkeits-Unterschied zwischen umweltverschmutzender [...] und [...] sauberer Technologie besteht darin, daß erstere die [...] Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert [...]. End-of-Pipe-Maßnahmen, zumal wenn sie per Ordnungsrecht dirigistisch auferlegt werden, stehen dem unternehmerischen Interesse als zusätzlicher Kostenfaktor grundsätzlich entgegen. Integrierte Lösungen entsprechen demgegenüber unternehmerischem Interesse, denn hier handelt es sich um einen Investitionsaufwand, der sich im Erfolgsfall amortisiert. |
Die Quelle wird am Ende der Übernahme innerhalb des letzten Satzes genannt. Damit gilt sie nur für diesen Satz. Dass es sich um umfangreiche wörtliche Übernahmen handelt, wird nicht kenntlich gemacht. |
|