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1 ungesichtetes Fragment: Plagiat

[1.] Chg/Fragment 227 02 - Diskussion
Bearbeitet: 9. April 2018, 15:48 (Klgn)
Erstellt: 1. December 2015, 11:35 SleepyHollow02
BauernOpfer, Chg, Fragment, Isensee Kirchhof 1996, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 227, Zeilen: 2-12
Quelle: Isensee Kirchhof 1996
Seite(n): Paragraph 82, Zeilen: Rn. 7
Das entspricht der fundamentalen Bedeutung der Geldverfassung für das gesamte Gemeinwesen, die aus den Grundfunktionalen [sic] des Geldes folgt.134a Die Wirtschaftseinheiten müssen bereit sein, das Geld als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen und Vermögen in Form von Guthaben statt in Form von Sachwerten anzulegen; schließlich bedürfen individuelle Haushalte, Unternehmen und Staatshaushalte eines Wertmaßstabes, um wirtschaftliche Werte miteinander vergleichen zu können. Inflation gefährdet hingegen die Verwirklichung der genannten Grundfunktionen und führt zu sozialer Ungerechtigkeit, vor allem weil die Bezieher von Geldeinkommen, wie Lohn- und Gehaltsempfänger gegenüber den Eigentümern von Sachvermögen benachteiligt werden.

134a Siehe zum folgenden Schmidt, Geld und Währung, in: Isensee/Kirchhof HdbStR, Bd. III, 1996, § 82, S. 1121 (1125 Rn. 9).

Die fundamentale Bedeutung der Geldverfassung nicht nur für die Wirtschaftsordnung, sondern für das gesamte Gemeinwesen folgt aus den drei Grundfunktionen des Geldes18 19. Die Wirtschaftseinheiten müssen nämlich bereit sein, das Geld als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen, Vermögen in Form von Guthaben statt in Form von Sachwerten anzulegen, und individuelle Haushalte, der Staatshaushalt und Unternehmen bedürfen eines Wertmaßstabes, um wirtschaftliche Werte sachlich und zeitlich miteinander vergleichen zu können. Geldentwertung gefährdet die Funktionsfähigkeit des Geldes in ihren drei Erscheinungsformen und führt zu sozialen Ungerechtigkeiten, weil die Bezieher von Geldeinkommen (Lohn- und Gehaltsempfänger, Rentner) gegenüber den Eigentümern von Sachvermögen benachteiligt werden.

18 -> Bd. II. Vogel, § 27 Rn. 4ff. 10 f.

19 Vgl. Heinz Lampert, Die Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland. 1985, S. 105 ff.

Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 134a genannt, wenn auch mit Rn. 9 statt 7. Die Übernahme setzt sich nach der Fußnote ungekennzeichnet fort. Aus den "Funktionen" werden "Funktionalen"; das dürfte sachlich falsch sein.

Sichter
(SleepyHollow02)