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Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften

von Dr. Carmen Marie Gottwald

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[1.] Cmg/Fragment 224 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-01-11 00:07:29 Plagin Hood
BauernOpfer, Cmg, Fragment, Gesichtet, Nationaler Ethikrat 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 224, Zeilen: 01-14
Quelle: Nationaler Ethikrat 2006
Seite(n): 44, Zeilen: li. Sp. 01-16
Laut Bundesärztekammer gibt es in deutschen Krankenhäusern 75 Palliativstationen mit einem Angebot von etwa sieben Betten auf eine Million Einwohner. Dies wird dem gegenwärtigen Bedarf aber nicht gerecht, der bei 30 Betten pro eine Million Einwohner liegt. Zwar sind weitere 30 ambulante Palliativdienste tätig, die jedoch ebenfalls einem weitaus größeren Bedarf von 320 Palliativdiensten gegenüberstehen. Verdeutlicht werden kann diese Notwendigkeit auch am folgendem Beispiel: Ein Viertel aller Tumorpatienten benötigt eine Palliativversorgung, allerdings steht eine solche Versorgung nur 5 % dieser Patienten auch wirklich zur Verfügung. Spezielle Palliativstationen für Kinder oder Einrichtungen von Kinderkliniken existieren in Deutschland überhaupt nicht. Ausgehend von der Prämisse, dass jedem unheilbar kranken und sterbenden Menschen eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung gewährt werden muss, ist eine entsprechende Versorgung mit Betten und qualifiziertem Personal auf Palliativstationen daher dringend nötig. Außerdem sollte die Vernetzung von stationärer und ambulanter Versorgung sichergestellt werden.631

631 Nationaler Ethikrat, S. 44.

Laut Bundesärztekammer gibt es in deutschen Krankenhäusern 75 Palliativstationen mit einem Angebot von etwa sieben Betten auf eine Million Einwohner. Der Bedarf liegt aber bei 30 Betten pro eine Million Einwohner.Weiter gibt es 30 ambulante Palliativdienste, die jedoch einem Bedarf von 320 Palliativdiensten gegenüberstehen. Ein Viertel aller Tumorpatienten benötigt eine Palliativversorgung; allerdings steht eine solche Versorgung nur für fünf Prozent dieser Patienten auch wirklich zur Verfügung.50 Palliativstationen für Kinder und als Einrichtungen von Kinderkliniken existieren in Deutschland nicht. Jedem unheilbar kranken und sterbenden Menschen muss jedoch eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung gewährt werden. Eine entsprechende Versorgung mit Betten und qualifiziertem Personal auf Palliativstationen ist daher nötig.

Außerdem sollte die Vernetzung von stationärer und ambulanter Versorgung sichergestellt werden.


50 Bundesärztekammer 2004.

Anmerkungen

Leichte Umformulierung; Quelle ist am Absatzende genannt. Die Belegstelle zur Bundesärztekammer entfällt und wird durch die Angabe der Quelle ersetzt.

Sichter
Hood



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20130111000554