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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
TaBi
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 07-11
Quelle: Böckenförde 2008
Seite(n): 253, Zeilen: 30-35
Die Sterbehilfedebatte zeichnet sich allgemein durch Spannungen zwischen ethischen und rechtlichen Prinzipien aus. Demgemäß steht auch der Lebensschutz als Teil der Selbstbestimmung als Ausfluss der Menschenwürde gegenüber. Und diesen tritt der Grundsatz der Nichtverfügbarkeit des Lebens entgegen. Zu untersuchen ist somit, ob, und wenn, wie weit man diese Spannungen lösen kann.149

149 Böckenförde, Stimmen der Zeit, 4/2008, S. 253.

Das Thema Sterbehilfe ist durch ein Spannungsverhältnis zwischen verschiedenen ethischen und rechtlichen Prinzipien gekennzeichnet. Auf der einen Seite steht der Lebensschutz als Ausfluß des Lebensrechts, auf der anderen Seite die Selbstbestimmung als Ausfluß der Menschenwürde. Hinzu kommt der Grundsatz der Nichtverfügbarkeit des Lebens. Läßt sich, und wie weit läßt sich diese Spannung auflösen, lassen sich tragfähige allgemeine Antworten finden?
Anmerkungen

Abgewandelt und inhaltlich verstümmelt übernommen - wo Böckenförde vom Lebensschutz als Ausfluss des Lebensrechts schreibt und dem die Selbstbestimmung als Ausfluss der Menschenwürde gegenüberstellt, vermengt die Dissertation dies zur sinnentleerten Phrase: "Lebensschutz als Teil der Selbstbestimmung als Ausfluss der Menschenwürde".

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