VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
TaBi
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 099, Zeilen: 22-30
Quelle: Roxin 2007
Seite(n): 351, Zeilen: 14-27
VI. Zwischenergebnis

Die Forderung nach Sterbebegleitung lässt sich gegen ethische oder religiös motivierte Kritik auch mit guten Gründen verteidigen. Deutlich wird dies, wenn man die Zulässigkeit der passiven Sterbehilfe und die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid in die Betrachtung mit einbezieht: Der Sterbewille eines schwer Leidenden ist zu respektieren, so dass ein frei gewählter Tod eigentlich nicht gegen zentrale ethische Grundsätze verstoßen kann. Dies weiter gedacht, kann auch selbst ein lediglich ethisch problematisches Verhalten keine Strafbarkeit begründen, solange die Autonomie des Betroffenen gewahrt bleibt. Insoweit erscheint es nicht möglich, einen Verstoß gegen [S. 100 die Menschenwürde zu erkennen, wenn ein Sterbewilliger in dem Wunsch, unerträglichem Leiden ein Ende zu setzen, den Tod wünscht.]

3. Stellungnahme

[...] Sie lassen sich daher gegen ethische oder religiös motivierte Kritik mit guten Gründen verteidigen. Denn da man, wie schon die Zulässigkeit der passiven Euthanasie und die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid zeigen, den Sterbewillen eines schwer Leidenden respektieren muss oder darf, kann ein frei gewählter Tod gegen keine zentralen ethischen Grundsätze verstoßen. Außerdem könnte die ethische Problematik eines Verhaltens auch keine Strafe begründen, solange die Autonomie des Betroffenen gewahrt bleibt. Auch von einem Verstoß gegen die Menschenwürde kann nicht die Rede sein. Es wäre zynisch zu behaupten, dass der Sterbewillige durch den Wunsch, sein unerträgliches Leiden zu beenden, seine Menschenwürde preisgebe.

Anmerkungen

Flächige Übernahme einer Passage, die in der Fußnote zwar angegeben, aber inhaltlich sehr ähnlich wiedergegeben wird und sich auf S. 100 (siehe Fragment) noch fortsetzt. Zwar gibt es dort eine Fußnote mit Verweis auf Roxin, diese erweckt aber den Eindruck, durch sie würde nur das wörtliche Zitat auf S. 100 abgedeckt. Tatsächlich ist der Wortlaut Roxins in der ganzen Passage mehr als deutlich zu erkennen. Allein das "f." hinter der Seitenangabe könnte als Indiz gedeutet werden, dass hier mehr übernommen worden ist als das Zitat.

Sichter
SleepyHollow02