VroniPlag Wiki

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  • die Arbeit enthält etwa ein Dutzend Fußnotenbelege aus Reports der ILGA Europa (die alle noch heute im Internet zugänglich sind: http://www.csgkoeln.de/Texte/website/ilga-europa/euro-letter/index.htm). Stellvertretend für diese steht das Fragment 110. Hier sind überwiegend die Autoren nicht genannt; die Quellen werden wie Agenturmeldungen behandelt und geringfügig umformuliert übernommen. Das ist auch insofern auffällig, als unter Juristen üblicherweise eine Rechtsentwicklung im Ausland eher dadurch dokumentiert wird, daß man die betreffenden Parlamentaria zitiert, als durch Bezugnahme auf die Mitteilungen eines Interessenverbands. Und das dürfte für ernsthafte Rechtsvergleichung noch nicht ausreichen...


vielleicht mal näher ansehen:

  • interessant Fn. 217, die auffällig "altes" Material enthält (und zum guten Teil Texte, die nicht eben als "middle of the road" gelten dürfen und nur selten zitiert werden) (Knoche 3x in Cr, Grosse 1x in Cr, Ohlenburger-Bauer 1x in Cr, Schirmer 1x in Cr, Strätz 2x in Cr)
  • ähnlich Fn. 215: Halstrick 1x in Cr, Voß (im Lit.vz. als Voss) 1x in Cr, Maus 2x in Cr
  • Die Verf.in bezieht ihre Informationen teils von Interessenverbänden. Neben der ILGA (siehe oben) ist das etwa die Homepage von "Väter für Kinder e.V." (Cr 162). In einer wissenschaftlich angelegten Arbeit wäre wenigstens am Rand eine kritische Bemerkung sinnvoll gewesen, daß etwa das Parental Alienation Syndrome (PAS) recht umstritten ist (kann man in WP nachlesen). Überhaupt liegt der argumentative Schlenker über PAS nicht so recht auf dem Hauptgedankenweg der Arbeit, was eine Fremdübernahme möglich erscheinen läßt.
  • An genau einer Stelle ist Alexy, Theorie der Grundrechte, zitiert. Kein Doktorand zitiert Alexy genau einmal. Entweder hat man das Buch gelesen, dann zitiert man es öfter. Oder man braucht es gar nicht. Die Aussage, die mit Alexy belegt ist, ist zudem juristisch einigermaßen trivial. Da hätte man weitaus gängigere Literatur als Beleg heranziehen können. Diese Belegstelle ist bestimmt irgendwoher übernommen.

Zu sichtende Texte:

  • die Quelle Muscheler 2001 ist 2004 in einer deutlich erweiterten 2. Auflage erschienen, die aber nicht zitiert wird. Ggf. müßte stichprobenartig geprüft werden, ob Verf.in diese 2. Auflage benutzt haben könnte.