VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 137, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Sinz 1992
Seite(n): 433, Zeilen: online
[Bei diesen Vorhaben handelt es sich um Beihilfen zugunsten der Unternehmen Opel342, Mercedes-]Benz343 und Volkswagen344, um Beihilfen im Zuge der Privatisierung des Unternehmens Carl Zeiss Jena345, um die Bildung steuerfreier Rücklagen nach § 6 Fördergebietsgesetz346 sowie um Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz 1991347.

Die Hauptprüfungsverfahren bezüglich des Fördergebiets- und des Investitionszulagengesetzes sind jeweils aufgeteilt worden in ein Verfahren betreffend die Beihilfegewährung in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) und ein Verfahren betreffend die Beihilfegewährung in Berlin (West). Die Anwendungsbereiche beider Gesetze umfaßten auch das gesamte Bundesland Berlin. Die beiden Hauptprüfverfahren bezüglich des Beitrittsgebiets sind mittlerweile eingestellt worden, die steuerfreie Rücklage und die Investitionszulagen gelten damit insoweit als genehmigt348. Die übrigen Hauptprüfungsverfahren sind noch anhängig349.


343 ABlEG 1992, Nr. C 68/03 vom 17.3.1992, S. 8.

344 ABlEG 1992, Nr. C 68/04 vom 17.3.1992, S. 14.

345 ABlEG 1992, Nr. C 73/03 vom 24.3.1992, S. 2.

346 ABlEG 1992, Nr. C 35/07 vom 13.2.1992, S. 30.

347 ABlEG 1992, Nr. C 35/06 vom 13.2.1992, S. 27.

348 Die Einstellungsentscheidungen sind bislang nicht veröffentlicht worden; vgl. Sinz, VIZ 1992, 426 (433).

349 Vgl. Sinz, VIZ 1992, 426 (433).

Ende des Jahres 1991 hat die Kommission erstmals begründete beihilferechtliche Bedenken gegen Beihilfen im Gebiet der neuen Bundesländer geäußert und dementsprechend mit Entscheidung vom 18. 12. 1991 Hauptprüfungsverfahren gegen folgende Beihilfevorhaben eröffnet137: Beihilfen für Investitionsvorhaben in den neuen Ländern im Bereich der Automobilindustrie zugunsten der Unternehmen Opel, Mercedes–Benz und Volkswagen138; Beihilfen im Zuge der Privatisierung des Unternehmens Carl Zeiss Jena139; Bildung steuerfreier Rücklagen gemäß § 6 Fördergebietsgesetz140 und Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1991141. [...]

Die Hauptprüfungsverfahren bezüglich des Fördergebiets– und des Investitionszulagengesetzes sind jeweils aufgeteilt worden in ein Verfahren, betreffend die Beihilfegewährung in den neuen Bundesländern und Berlin(Ost), und ein Verfahren, betreffend die Beihilfegewährung in Berlin(West), da die Anwendungsbereiche beider Gesetze das gesamte Bundesland Berlin umfaßten. Die beiden Hauptprüfungsverfahren, die insofern das Beitrittsgebiet betrafen, sind mittlerweile eingestellt worden, mit der Konsequenz, daß die notifizierten Beihilfevorhaben – steuerfreie Rücklage und Investitionszulage – genehmigt sind142. Die übrigen obengenannten Hauptprüfungsverfahren hinsichtlich des Beitrittsgebietes sind noch anhängig.


137 49. Integrationsbericht, BT–Drucks. 12/2218, Ziffern 198, 199, dort allerdings Redaktionsversehen: statt “Innovationsfördergesetz 1991” richtig: “Investitionszulagengesetz 1991”.

138 ABl. 92/C 68/02, v. 17. 3. 1992 (Opel), ABl.92/C 68/03, v. 17. 3. 1992 (Mercedes–Benz); ABl.92/C 68/04, v. 17. 3. 1992 (Volkswagen).

139 ABl.92/C 73/03, v. 24. 3. 1992 (Carl Zeiss Jens – Jenoptik/Jenaer Glaswerk).

140 ABl. 92/C 35/07, vom 13. 2. 1992.

141 ABl.92/C 35/06, vom 13. 2. 1992.

142 Einstellungsentscheidungen bisher unveröffentlicht; beachte dazu den voraussichtlich Ende September 1992 als Bundestags–Drucksache erscheinenden 50. Bericht über die Integration der BRD in die Europäischen Gemeinschaften.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 348 und 349 genannt.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)