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==6. Juli 2017==
 
==6. Juli 2017==
[http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7941311 ''Beschl. v. 06.07.2017, Az.: 2-03 O 232/17''] "Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Unterlassung ihrer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe. [...]<br/>Gegen die Antragstellerin wurde nach Untersuchung ihrer Arbeiten auf der Plattform 'VroniPlag' der Vorwurf erhoben, dass sie in ihrer Doktorarbeit und in ihrer Habilitationsschrift wörtlich und sinngemäß Texte übernommen, die Quellen jedoch nicht gekennzeichnet habe. [...]<br/>Sie wehrt sich gegenüber der ...Universität ... gegen den erhobenen Plagiatsvorwurf, das Verfahren ist noch nicht entschieden. [...]<br/>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist unbegründet. [...]<br/>Die Antragstellerin stand und steht durch ihre wissenschaftliche Laufbahn und ihre Stellung als Privatdozentin und ehemalige Vizepräsidentin einer Universität in einer besonderen, hervorgehobenen Stellung insbesondere im Hinblick auf eventuelles wissenschaftliches Fehlverhalten. Als Privatdozentin konnte die Antragstellerin auch Lehrtätigkeiten ausüben und war daher in einer Rolle, die gegenüber ihren Studenten auch das Dringen auf wissenschaftlich korrektes Arbeiten erforderte. Aus diesem Grunde hatte die Antragstellerin eine besondere Vorbildfunktion inne. [...] [D]ie Vorbildfunktion ist aber in erheblichem Maße beeinträchtigt, wenn dem Lehrpersonal selbst solche wissenschaftlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind."
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*'''Landgericht Frankfurt am Main''': [http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7941311 ''Beschl. v. 06.07.2017, Az.: 2-03 O 232/17''] "Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Unterlassung ihrer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe. [...]<br/>Gegen die Antragstellerin wurde nach Untersuchung ihrer Arbeiten auf der Plattform 'VroniPlag' der Vorwurf erhoben, dass sie in ihrer Doktorarbeit und in ihrer Habilitationsschrift wörtlich und sinngemäß Texte übernommen, die Quellen jedoch nicht gekennzeichnet habe. [...]<br/>Sie wehrt sich gegenüber der ...Universität ... gegen den erhobenen Plagiatsvorwurf, das Verfahren ist noch nicht entschieden. [...]<br/>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist unbegründet. [...]<br/>Die Antragstellerin stand und steht durch ihre wissenschaftliche Laufbahn und ihre Stellung als Privatdozentin und ehemalige Vizepräsidentin einer Universität in einer besonderen, hervorgehobenen Stellung insbesondere im Hinblick auf eventuelles wissenschaftliches Fehlverhalten. Als Privatdozentin konnte die Antragstellerin auch Lehrtätigkeiten ausüben und war daher in einer Rolle, die gegenüber ihren Studenten auch das Dringen auf wissenschaftlich korrektes Arbeiten erforderte. Aus diesem Grunde hatte die Antragstellerin eine besondere Vorbildfunktion inne. [...] [D]ie Vorbildfunktion ist aber in erheblichem Maße beeinträchtigt, wenn dem Lehrpersonal selbst solche wissenschaftlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind."
   
 
==15. Mai 2017==
 
==15. Mai 2017==

Version vom 29. November 2017, 19:13 Uhr

6. Juli 2017

  • Landgericht Frankfurt am Main: Beschl. v. 06.07.2017, Az.: 2-03 O 232/17 "Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Unterlassung ihrer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe. [...]
    Gegen die Antragstellerin wurde nach Untersuchung ihrer Arbeiten auf der Plattform 'VroniPlag' der Vorwurf erhoben, dass sie in ihrer Doktorarbeit und in ihrer Habilitationsschrift wörtlich und sinngemäß Texte übernommen, die Quellen jedoch nicht gekennzeichnet habe. [...]
    Sie wehrt sich gegenüber der ...Universität ... gegen den erhobenen Plagiatsvorwurf, das Verfahren ist noch nicht entschieden. [...]
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist unbegründet. [...]
    Die Antragstellerin stand und steht durch ihre wissenschaftliche Laufbahn und ihre Stellung als Privatdozentin und ehemalige Vizepräsidentin einer Universität in einer besonderen, hervorgehobenen Stellung insbesondere im Hinblick auf eventuelles wissenschaftliches Fehlverhalten. Als Privatdozentin konnte die Antragstellerin auch Lehrtätigkeiten ausüben und war daher in einer Rolle, die gegenüber ihren Studenten auch das Dringen auf wissenschaftlich korrektes Arbeiten erforderte. Aus diesem Grunde hatte die Antragstellerin eine besondere Vorbildfunktion inne. [...] [D]ie Vorbildfunktion ist aber in erheblichem Maße beeinträchtigt, wenn dem Lehrpersonal selbst solche wissenschaftlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind."

15. Mai 2017

  • IURRATIO Online. Neuigkeiten für Jurastudium, Referendariat & Karriere: Skandal – Mit zwei Plagiaten zur Jura-Professur "Wenn man glaubt, man hätte schon alle Abgründe gesehen und es könnte einen nichts mehr schockieren, belehrt einen das (Juristen-)Leben stets eines Besseren. So war es auch dieses Mal. Die Nachricht, die uns am 13.Mai aus Flensburg, genauer gesagt von der Europa-Universität Flensburg erreichte, schafft dies in bisher unbekanntem Ausmaß."

13. Mai 2017

  • Flensburger Tageblatt: Europa-Universität Flensburg: Plagiats-Vorwurf gegen Uni-Professorin Charlotte Gaitanides "[...] Nach Analyse der Plagiatsjäger der Plattform 'VroniPlag Wiki' soll die Juristin der Abteilung Europa- und Völkerrecht sowohl in ihrer Doktorarbeit ('Die Eingliederung der ehemaligen DDR in die Europäische Gemeinschaft unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfen') als auch in ihrer Habilitationsschrift [...] wörtlich und sinngemäß Texte übernommen, die Quellen jedoch nicht gekennzeichnet haben.
    [...] Die Vorwürfe bezüglich der Dissertation seien der Uni erst Anfang Mai bekannt geworden. Zum laufenden Verfahren äußert sich die Uni nicht. 'Die Bewertung der Vorwürfe obliegt alleine den titelverleihenden Institutionen. Dies ist im Fall von Charlotte Gaitanides die Goethe-Universität Frankfurt', sagt [die Pressesprecherin der Europa-Universität Flensburg,] Kathrin Fischer. [...]
    Zum konkreten Fall kann sich Denis Basak nicht äußern. Wohl aber weiß der promovierte Jurist vom Institut für Kriminalwissenschaften der Uni Frankfurt, wie die 'VroniPlag'-Rechercheure arbeiten. Über Texte werde keine Software 'drüber gejagt, sondern da stehen Menschen dahinter, die von Hand die Stellen überprüfen'. Es gelte das Vier-Augen-Prinzip, sagt Basak."

10. Mai 2017

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (S. N4): Trauriges Novum. Erstmals zwei Doppelplagiate gefunden (Jochen Zenthöfer) "Beide Fälle wurden von der Plattform VroniPlag Wiki öffentlich gemacht, einer kollaborativen Gruppe von Wissenschaftlern, die Plagiate in Hochschulschriften dokumentieren. [...] Der zweite Plagiatsfall betrifft die Juristin Charlotte Gaitanides von der Universität Flensburg. In ihrer Dissertation fand VroniPlag Wiki auf 41 Prozent der Haupttextseiten Plagiate. [...] Beide Arbeiten wurden an der Goethe-Universität Frankfurt bewertet. Dort wird nun geprüft, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Gaitanides selbst schweigt sich aus."