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14. August 2019

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (S. N4): Karriere eines Plagiats. Bundesverfassungsgericht zitiert eine Fälschung (Volker Rieble) "Die Autorin Charlotte Gaitanides hat sich mit einem Doppelplagiat in Dissertation (unter dem Geburtsnamen) und Habilitation in Frankfurt den Zugang zur Professur in Flensburg erschwindelt. Nach Aufdeckung hat sie das Weite gesucht, auf den Lehrstuhl verzichtet, Habilitation und Privatdozentenrecht wurden von der Heimatuniversität aberkannt."

14. März 2019

  • Legal Tribune Online: Wenn das Internet vergisst. Wissenschaftliches Arbeiten mit depublizierten Texten (Roland Schimmel) "Eine interessante Kombination von Löschungsanlässen bietet die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main vom 6. Juli 2017 (Az. 2-03 O 232/17), die aus der Rechtsprechungsdatenbank Hessenrecht wieder herausgenommen wurde. Hier treffen die Gründe 'Plagiat' und 'Persönlichkeitsrechtsverletzung' aufeinander:
    Die Presse hatte unter Namensnennung über Plagiatsvorwürfe gegenüber einer Professorin berichtet, wogegen diese sich gerichtlich gewehrt hatte. Noch die erstinstanzliche Entscheidung im einstweiligen Verfahren hätte aber womöglich die Identifikation der Verfasserin erlaubt, sodass die Veröffentlichung wieder rückgängig gemacht wurde. [...] Einstweilen ist das Ganze noch eher ein Randproblem. Aber je weiter sich Reputationsreproduktionsagenturen und die ihnen angeschlossenen Anwaltskanzleien auf dem Markt der digitalen Imagepflege etablieren, desto häufiger werden Urteile und Fachtexte ganz oder teilweise zurückgezogen werden müssen."

14. November 2018

  • jmwiarda.de (Blog): Ein ungutes Gefühl im Bauch (Jan-Martin Wiarda) "Was zählt mehr? Die Pressefreiheit oder die Persönlichkeitsrechte einer mutmaßlichen Plagiatorin? Ein Frankfurter Gericht hat dazu jetzt ein Urteil gefällt. [...] Einem Journalistenkollegen von mir ist gerade vom Landgericht Frankfurt am Main verboten worden, über eine ehemalige Vizepräsidentin der Universität Flensburg namentlich 'zu berichten oder berichten zu lassen', und zwar 'im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe'. [...] Zenthöfer kritisierte das vergangene Woche bekannt gewordene Urteil. Das Gericht betone, dass sich die Klägerin aus der wissenschaftlichen Sphäre zurückgezogen habe, 'geht aber nicht ein auf die weiter anhaltende Wirkung der veröffentlichten Qualifikationsschriften in der wissenschaftlichen Diskussion.' Auch bleibe unberücksichtigt, dass es nicht um einen bloßen Plagiatsverdacht handle, 'sondern um nachgewiesene und sehr handfeste Plagiate'. [...] Der Plagiatsfall ist juristisch noch nicht entschieden. Die Betroffene hat gerade erst Klage gegen die Goethe-Universität eingereicht, sie wehrt sich gegen die Aberkennung der Habilitation. [...] [W]ie sollen wir Journalisten künftig überhaupt noch wissen, in welchen Fällen eine namentliche Erwähnung in Zusammenhang mit Plagiatsfällen und -vorwürfen in Ordnung ist und wann nicht? [...] Und was bedeutet all dies für die Wissenschaftscommunity und ihre Diskussion über mögliche oder tatsächliche Plagiate?"

4. Dezember 2017

  • Archivalia (Blog): Plagiate sind keine Kavaliersdelikte (Klaus Graf) "Wer Geld hat, findet [..] sicher ein willfähriges Gericht, das die Presse- und Meinungsfreiheit zu verbiegen bereit ist und den Grundsatz, dass der durch Artikel 5 geschützte freie Diskurs über veröffentlichte Arbeiten (einschließlich der Nennung ihrer Verfasser) für die Wissenschaft (im Sinne der Qualitätssicherung) und die Wissenschaftspolitik (Plagiatsbekämpfung) essentiell ist (und zwar nicht nur in Rezensionen), mit Füßen treten. Es ist kein gutes Zeichen, wenn finanzkräftige Presseunternehmen einknicken und Namen streichen, wenn sich jemand aus seinem Amt (z.B. als Juraprofessorin) bzw. aus seinem beruflichen Tätigkeitsbereich zurückzieht. Wer mit einer wissenschaftlichen Arbeit in die Öffentlichkeit tritt, muss mit ihrer öffentlichen Diskussion (einschließlich Plagiatsvorwürfen) leben. Wer sich dann über 'Stigmatisierung' beschwert, hätte korrekt wissenschaftlich arbeiten sollen."

6. Juli 2017

  • Landgericht Frankfurt am Main: Beschl. v. 06.07.2017, Az.: 2-03 O 232/17 [4. März 2018: Entscheidung nicht mehr auffindbar; s.a. [1] ] "Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Unterlassung ihrer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe. [...]
    Gegen die Antragstellerin wurde nach Untersuchung ihrer Arbeiten auf der Plattform 'VroniPlag' der Vorwurf erhoben, dass sie in ihrer Doktorarbeit und in ihrer Habilitationsschrift wörtlich und sinngemäß Texte übernommen, die Quellen jedoch nicht gekennzeichnet habe. [...]
    Sie wehrt sich gegenüber der ...Universität ... gegen den erhobenen Plagiatsvorwurf, das Verfahren ist noch nicht entschieden. [...]
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist unbegründet. [...]
    Die Antragstellerin stand und steht durch ihre wissenschaftliche Laufbahn und ihre Stellung als Privatdozentin und ehemalige Vizepräsidentin einer Universität in einer besonderen, hervorgehobenen Stellung insbesondere im Hinblick auf eventuelles wissenschaftliches Fehlverhalten. Als Privatdozentin konnte die Antragstellerin auch Lehrtätigkeiten ausüben und war daher in einer Rolle, die gegenüber ihren Studenten auch das Dringen auf wissenschaftlich korrektes Arbeiten erforderte. Aus diesem Grunde hatte die Antragstellerin eine besondere Vorbildfunktion inne. [...] [D]ie Vorbildfunktion ist aber in erheblichem Maße beeinträchtigt, wenn dem Lehrpersonal selbst solche wissenschaftlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind."

16. Mai 2017 (mit Nachtrag vom 4. Dezember)

  • Archivalia (Blog): Mit zwei Plagiaten zur Professur (Klaus Graf) "4. Dezember 2017: Eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei hat mich aufgefordert, den Namen der Juristin zu entfernen, da aufgrund eines presserechtlichen Vergleichs vor dem OLG Frankfurt (Az.: 16 W 35/17) das Flensburger Tagblatt den Namen entfernt habe (der frühere Link enthielt den Namen, ich habe ihn geändert). Die FAZ habe zugesagt, den zitierten Bericht nicht online zu veröffentlichen. Da sich die Mandantin aus den hier relevanten Sozialsphären ihres beruflichen Wirkens umfassend zurückgezogen habe, seien die Voraussetzungen für eine namentliche Berichterstattung nicht gegeben. Ich sehe das völlig anders (ebenso wie das LG Frankfurt), möchte aber keine juristische Auseinandersetzung."

15. Mai 2017

  • IURRATIO Online. Neuigkeiten für Jurastudium, Referendariat & Karriere: Skandal – Mit zwei Plagiaten zur Jura-Professur "Wenn man glaubt, man hätte schon alle Abgründe gesehen und es könnte einen nichts mehr schockieren, belehrt einen das (Juristen-)Leben stets eines Besseren. So war es auch dieses Mal. Die Nachricht, die uns am 13.Mai aus Flensburg, genauer gesagt von der Europa-Universität Flensburg erreichte, schafft dies in bisher unbekanntem Ausmaß."

13. Mai 2017

  • Flensburger Tageblatt: Europa-Universität Flensburg: Plagiats-Vorwurf gegen Uni-Professorin Charlotte Gaitanides (später geänd. URL: [2]]) "[...] Nach Analyse der Plagiatsjäger der Plattform 'VroniPlag Wiki' soll die Juristin der Abteilung Europa- und Völkerrecht sowohl in ihrer Doktorarbeit ('Die Eingliederung der ehemaligen DDR in die Europäische Gemeinschaft unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfen') als auch in ihrer Habilitationsschrift [...] wörtlich und sinngemäß Texte übernommen, die Quellen jedoch nicht gekennzeichnet haben.
    [...] Die Vorwürfe bezüglich der Dissertation seien der Uni erst Anfang Mai bekannt geworden. Zum laufenden Verfahren äußert sich die Uni nicht. 'Die Bewertung der Vorwürfe obliegt alleine den titelverleihenden Institutionen. Dies ist im Fall von Charlotte Gaitanides die Goethe-Universität Frankfurt', sagt [die Pressesprecherin der Europa-Universität Flensburg,] Kathrin Fischer. [...]
    Zum konkreten Fall kann sich Denis Basak nicht äußern. Wohl aber weiß der promovierte Jurist vom Institut für Kriminalwissenschaften der Uni Frankfurt, wie die 'VroniPlag'-Rechercheure arbeiten. Über Texte werde keine Software 'drüber gejagt, sondern da stehen Menschen dahinter, die von Hand die Stellen überprüfen'. Es gelte das Vier-Augen-Prinzip, sagt Basak."

10. Mai 2017

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (S. N4): Trauriges Novum. Erstmals zwei Doppelplagiate gefunden (Jochen Zenthöfer) "Beide Fälle wurden von der Plattform VroniPlag Wiki öffentlich gemacht, einer kollaborativen Gruppe von Wissenschaftlern, die Plagiate in Hochschulschriften dokumentieren. [...] Der zweite Plagiatsfall betrifft die Juristin Charlotte Gaitanides von der Universität Flensburg. In ihrer Dissertation fand VroniPlag Wiki auf 41 Prozent der Haupttextseiten Plagiate. [...] Beide Arbeiten wurden an der Goethe-Universität Frankfurt bewertet. Dort wird nun geprüft, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Gaitanides selbst schweigt sich aus."