Kapitelübersicht[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 4. August 2017) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
- 1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
- 1.1 Der Cholesterinstoffwechsel
- 1.2 Cholesterin, Statine und Zentrales Nervensystem (S. 8-10): Seite 9
- 2. MATERIAL UND METHODEN
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- 2.6 Statistik (S. 19): Seite 19
- 4. DISKUSSION (S. 29-34): Seite 29.
Herausragende Fundstellen[]
- Fragment 007 01: eine gesamte Seite der Einleitung ist ohne Verweis auf die Quelle übernommen.
- Fragment 019 01: hier bekommt der Leser den Eindruck vermittelt, es habe eine quantitative Analyse stattgefunden. In Wirklichkeit wurden Ergebnisse aber offenbar via copy-paste aus der Quelle übernommen.
- Fragment 029 02: eine wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung der Quelle aus dem Diskussionsteil der Arbeit.
- Auch Methodenbeschreibungen wurden weitläufig wörtlich übernommen. Diese Übernahmen wurden mit "keine Wertung" nicht als Plagiat klassifiziert, obwohl auch hier ein Verweis auf die Quelle sehr sinnvoll gewesen wäre. Siehe hier.
Herausragende Quelle[]
- Es gibt sehr weitläufige Parallelen zwischen der untersuchten Arbeit und der ein Jahr zuvor angefertigten Dissertation Pinsdorf (2005). Diese Quelle ist nirgends in der untersuchten Arbeit erwähnt.
Andere Beobachtungen[]
- Der Betreuer der untersuchten Arbeit, Prof. Dr. Dr. Dieter Lütjohann, war auch der Betreuer der Dissertation Pinsdorf (2005). Ihm hätten also die weitläufigen Parallelen auffallen können.
- In der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn vom 4. April 1994 finden sich u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
- § 3 Wissenschaftliche Abhandlung und mündliche Prüfung
"(2) Die Dissertation muss eine beachtliche wissenschaftliche Leistung darstellen und die Fähigkeit des Kandidaten erweisen, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten."
- § 3 Wissenschaftliche Abhandlung und mündliche Prüfung
- § 6 Form der Dissertation
"(2) [...] Er [der Bewerber] muss versichern, dass er im übrigen fremde Hilfe nicht in Anspruch genommen und andere als in der Dissertation angegebene Hilfsmittel nicht benutzt hat."
- § 6 Form der Dissertation
- § 16 Entzug des Doktorgrades
"Der Doktorgrad kann dem Promovierten nach einer Entscheidung des erweiterten Fakultätsrates mit einer Dreiviertel-Mehrheit seiner anwesenden promovierten Mitglieder entzogen werden,
1. wenn sich nachträglich herausstellt, dass er durch Täuschung erworben worden ist oder wesentliche Voraussetzungen für seine Verleihung irrigerweise als gegeben angenommen worden sind; [...]"
- § 16 Entzug des Doktorgrades
Statistik[]
- Es sind bislang 12 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
- Die untersuchte Arbeit hat 31 Seiten im Hauptteil. Auf 12 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 38.7 % entspricht.
Die 31 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 21 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 2 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 4. August 2017.