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Untersuchte Arbeit: Seite: 37, Zeilen: 3-12 |
Quelle: Adanir 1995 Seite(n): 52-53, Zeilen: 52:31-40 - 53:1-4 |
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Trotz vieler Vorbehalte musste die Türkei - nicht zuletzt unter dem Eindruck probritischer Beschlüsse des Völkerbundes - ihre Ansprüche auf die Provinz Mossul fallen lassen. Der Vertrag von Ankara (5. Juni 1926) klärte die Frage der Grenzziehung zwischen der Türkei und dem Irak endgültig, wobei London und Bagdad sich für 25 Jahre verpflichteten, 10 % der Einkünfte aus der Erdölförderung an die Türkei zu zahlen. Auch nach diesem Arrangement waren die Beziehungen zwischen der Türkei und Großbritannien noch lange nicht freundschaftlich. Allerdings entwickelte sich das Machtverhältnis im Ostmittelmeerraum seit dem Regierungsantritt der Faschisten in Italien sowohl für London als auch für Ankara zusehends bedrohlich. Somit lag eine Annäherung Ankaras an London oder umgekehrt in beiderseitigem Interesse.152
152 Vgl. Adanir Fikret: S. 52 |
[Seite 52]
Trotz vieler Vorbehalte sah sich jedoch die Türkei - nicht zuletzt unter dem Eindruck probritischer Beschlüsse des Völkerbundes - gezwungen, ihre Ansprüche auf die Provinz Mosul fallen zu lassen. Der Vertrag von Ankara (5. Juni 1926) klärte die Frage der Grenzziehung zwischen der Türkei und dem Irak endgültig, wobei London und Bagdad sich für 25 Jahre verpflichteten, 10% der Einkünfte aus der Erdölförderung an die Türkei zu zahlen. Auch nach diesem Arrangement waren die Beziehungen zwischen der Türkei und Großbritannien noch lange nicht freundschaftlich. Allerdings änderte sich das Macht- [Seite 53] verhältnis im Ostmittelmeerraum seit dem Regierungsantritt der Faschisten in Italien sowohl für London als auch für Ankara zusehends ungünstig, und somit lag eine Annäherung Ankaras an London oder umgekehrt in beiderseitigem Interesse. |
Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet. |
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