VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 29-32, 118-120
Quelle: Kramer 1997
Seite(n): 74, Zeilen: 74:7-9, 13-14; 75:101-102
Der türkische Staat hat mit diesen Maßnahmen versucht, die Lage in den unter Sonderrecht stehenden Provinzen635 weitgehend unter Kontrolle zubringen, [sic] sah sich allerdings außerstande, die PKK militärisch entscheidend zu besiegen. Hinzu kam, dass die Zivilbevölkerung darunter sehr gelitten hat.

635 in elf Provinzen im Südosten [( Diyarbakir, Hakkari, Siirt, Sirnak, Tunceli, Batman, Bingöl, Bitlis, Mardin, Mus)] waren [sic] Ausnahmezustand verhängt sowie der [sic] im sogenannten Anti-Terror gesetzt [sic] enthaltenen Strafdrohungen [sic] für Journalisten und Herausgeber. [sic]

[Seite 74]

Der türkische Staat hat die Lage in den unter Sonderrecht stehenden Provinzen weitgehend unter Kontrolle, sieht sich allerdings außerstande, die PKK militärisch entscheidend zu besiegen. [...] Der erreichte Status quo, unter dem vorwiegend die Zivilbevölkerung leidet[, dürfte sich so kaum zugunsten der einen oder der anderen Seite nachhaltig verändern lassen].

[Seite 75]

[Erst die alleinige und übermäßige militärische Reaktion der türkischen Führung auf die Herausforderung durch die PKK hat Entwicklung begünstigt, die als faktische Separierung der kurdischen Provinzen vom Rest der Türkei bezeichnet werden muß.1]


1 Infolge des über zehn Provinzen im Südosten verhängten Ausnahmezustands sowie der im sogenannten Anti-Terror-Gesetz enthaltenen Strafandrohungen für Journalisten und Herausgeber [ist zum Beispiel eine freie Berichterstattung aus der türkischen Kurdenregion nicht möglich]. [...]

Anmerkungen

Keine Quellenangabe.

Bei der Übernahme des Textes in der Fußnote geht die Verfasserin so unsorgfältig vor, dass der resultierende Satz stark ungrammatisch wird. Die Namen der mit der Anzahl elf angegebenen zehn Provinzen ergänzt sie selbstständig.

Sichter
(Stratumlucidum) Schumann