von Franziska Giffey (geb. Süllke)
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[1.] Dcl/Fragment 016 15 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-23 15:06:25 Stratumlucidum | BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, Liebert Trenz 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 16, Zeilen: 15-22 |
Quelle: Liebert Trenz 2008 Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9: 12 ff.; 10: 1 ff. |
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[[...] (Liebert / Trenz 2008).] Insbesondere in normativer Hinsicht werden die europäische Zivilgesellschaft und die europäische Öffentlichkeit in der Literatur als Bestimmungsgrößen für besseres Regierungshandeln, mehr demokratische Legitimation und bessere Bürgerbeteiligung bewertet. Die Auseinandersetzung mit diesem Forschungsfeld zielt auf das Erschließen von Möglichkeiten und Grenzen für ein demokratisches Europa. Im Hinblick auf die europäische Zivilgesellschaft steht in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung vor allem die Frage im Vordergrund, was deren Entstehungsbedingungen sind und wie Zivilgesellschaft die Demokratisierung in Europa fördern kann. | [Seite 9]
After the reunification of Europe in 2004, the ideas of a “European civil society” and a “European public sphere” claim a doubly prominent role on the conceptual and empirical map of European integration research: From a normative point of view, the ideas of a European civil society and public sphere promise better governance, improved legitimacy and citizen’s participation in the European polity. [...] Ultimately, empirical [Seite 10] research on the practices of European civil society and the European public sphere aims at assessing opportunities for and constraints on a democratic Europe. There are two sets of controversial questions that have sparked theoretical debates on how the European social space is linked to the issue of democracy:
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Liebert / Trenz (2008) werden unmittelbar zuvor genannt, daher Wertung als Bauernopfer.
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): keine Kategorie Begründung: "Insignifikante Textstelle, Zuordnung nicht möglich" (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 12) Gemäß erstem Schlussbericht gehört diese Fundstelle zu den 39 Stellen, die "nicht eindeutig im Sinne der Bewertungskategorien zugeordnet werden" konnten (ebd., S. 4) und auf die Bewertung der Dissertation keinen Einfluss hatten.
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt. |
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