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Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft

von Franziska Giffey (geb. Süllke)

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Dcl/Fragment 038 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-15 21:03:55 Stratumlucidum
BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, Kocka 2000, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdacht auf willkürliche Referenzierung

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 1-7
Quelle: Kocka 2000
Seite(n): 18, 19, Zeilen: 18: 7 ff., 109 ff.; 19: 1 f., 101
Im 20. Jahrhundert, insbesondere seit den 1980er Jahren, wurde der Begriff der Zivilgesellschaft darüber hinaus zu einem Schlüsselwort anti-diktatorischer Kritik aus systemkritischen Milieus und zielte damit auf den Schutz des Individuums vor dem Staat, auf die Herrschaft der Gesetze und die Teilung der Gewalten, auf das Recht und die Pflicht gesellschaftlicher Selbsttätigkeit und auf die Mündigkeit der Bürger, aber auch auf Solidarität und Moral in der Politik (Arato / Cohen 1984; Keane 1988; Loewenstein 1990; Beyme 1995; Ost 2005).

Arato, Andrew / Cohen, Jean L., 1984: Social Movements, Civil Society, And [sic] the Problems of Sovereignty. Praxis international 4, S. 266 - 283.

Beyme, Klaus von, 1995: Die Zivilgesellschaft als letzte Ideologie der Intelligenziya. In: Nahamowitz, Peter / Breuer, Stefan (Hrsg.): Politik – Verfassung – Gesellschaft. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 661 - 677.

Keane, John, 1988: Democracy and Civil Society: [sic] On the Predicament [sic] of European Socialism, the Prospects for Democracy [sic] and the Problem of Controlling Social and Political Power. London / New York: University of Westminster Press. [sic]

Loewenstein, Bedrich, 1990: Der Entwurf der Moderne. Vom Geist der bürgerlichen Gesellschaft und Zivilisation. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Ost, David, 2005: The Defeat of Solidarity: [sic] Anger and Politics in Postcommunist Europe. London: [sic] Cornell University Press.

[Seite 18]

In den achtziger Jahren wurde »Zivilgesellschaft« zu einem Schlüsselwort anti-diktatorischer Kritik in Lateinamerika und vor allem in Ostmitteleuropa, wo Dissidenten mit dem Begriff gegen Parteidiktatur, sowjetische Hegemonie und die Zerstörung traditioneller gesellschaftlicher Strukturen durch totalitäre Herrschaft antraten. Wie immer die Anregungen und Einflüsse gelaufen sein mögen (und dies gehört untersucht), die Geremeks, Havels und Konráds stellten sich, in ihren systemkritischen Milieus zwischen Untergrund und gegängelter Öffentlichkeit, in die Tradition westlichen liberal-demokratischen Denkens und zielten mit der Forderung nach »Zivilgesellschaft« auf den Schutz des Individuums vor dem Staat, auf die Herrschaft der Gesetze und die Teilung der Gewalten, auf das Recht und die Pflicht gesellschaftlicher Selbsttätigkeit und auf die Mündigkeit der Bürger als citoyens und citoyennes, auch auf Solidarität, Moral und Authentizität in der Politik, die es neu zu konstruieren gelte.5 Wichtige Publikationen wie John Keanes »Democracy and Civil Society« von 1988 und Bedra [sic] Loewensteins »Entwurf der Moderne« von 1990 nahmen Anstöße aus der ostmitteleuropäischen Diskussion auf und stellten ihr Plädoyer für eine moderne »Zivilgesellschaft« bewußt in die aufklärerische Denktradition des 18. Jahr-


5 Vgl. Geremek 1991; Havel u. a. 1985; Arato 1981; Arato/Cohen 1984; Tokes 1979 (darin u. a. die Beiträge von Jaques [sic] Rupnik und I. Szelenyi). Zuletzt Miszlivetz 1999; Ekiert 1991, v.a. S. 298-305; kritisch: Beyme, 1995.

[Seite 19]

hunderts. Die ostmitteleuropäischen Revolutionen von 1989 gaben dem Konzept auch im Westen neuen Glanz.6


6 Keane 1988a; Loewenstein 1990. [...]


Arato, Andrew (1981), »Civil Society Against the State: Poland 1980-81«, Telos 47, S. 23-47.

Arato, Andrew/Cohen, John L. (1984), »Social Movements, Civil Society, And [sic] the Problems of Sovereignty«, Praxis international 4, S. 266-83.

Beyme, Klaus von (1995), »Die Zivilgesellschaft als letzte Ideologie der Intelligenziya«, in: Peter Nahamowitz/ Stefan Breuer (Hg.), Politik – Verfassung — Gesellschaft, Baden-Baden, S. 661-77.

Ekiert, Grzegorz (1991), »Democratization Processes in East Central Europe: A Theoretical Reconsideration«, British Journal of Political Science 21, S. 285-313.

Geremek, Bronislaw (1991), »Die ›Civil Society‹ gegen den Kommunismus. Polens Botschaft«, in: Krzysztof Michalski (Hg.), Europa und die Civil Society. Castelgandolfo-Gespräche 1989, Stuttgart, S. 264-273.

Havel, Václav (Mitarb.), Keane, John (Hg.) (1985), The Power of the Powerless: Citizens Against the State in Central-Eastern Europe, Armonk, NJ.

Keane, John (1988a), Democracy and Civil Society: [sic] On the Predicament [sic] of European Socialism, the Prospects for Democracy [sic] and the Problem of Controlling Social and Political Power, London/New York.

Loewenstein, Bedrich (1990), Der Entwurf der Moderne. Vom Geist der bürgerlichen Gesellschaft und Zivilisation, Darmstadt.

Miszlivetz, Ferenc (1999), Illusions and Realities. The Metamorphosis of Civil Society in a New European Space, Savaria.

Tokes, Rudolf L. (Hg.) (1979), Opposition in Eastern Europe, Baltimore, MD.

Anmerkungen

Teils wortwörtliche – 32 aufeinanderfolgende Wörter – Übernahme mitsamt vier Referenzen; Kocka (2000) wird im folgenden Satz angeführt.

Zwei dieser Referenzen werden in der Quelle allerdings erst im Anschluss an die aus ihr übernommene Aussage genannt. Den dort nicht verwendeten Titel Ost (2005) scheint die Verf.in aus der Quelle Liebert / Trenz (2008) zu übernehmen, siehe Fragment 036 13. Bei diesem fehlt Ithaca (New York) als Verlagsort. [1] Zudem ist Anger and Politics in Postcommunist Europe der Untertitel des Werkes, weshalb der vorhergehende Doppelpunkt irreführend ist, da er so als Teil des Titels ausgewiesen wird.

Bei Keane (1988) ist On the Predicaments of European Socialism, the Prospects for Democracy, and the Problem of Controlling Social and Political Power der Untertitel des Werkes – vgl. [2] – und daher der vorhergehende Doppelpunkt in dieser Form nicht richtig, da er so als Teil des Titels ausgewiesen wird. Zusätzlich wird der Untertitel sowohl in der Quelle als auch von der Verf.in mit einem fehlenden Plural-s und einem fehlenden Komma wiedergegeben. Außerdem erschien das Werk nicht, wie von der Verf.in fehlerhaft ergänzt, bei University of Westminster Press, sondern bei Verso.

Beyme (1995) und Loewenstein (1990) werden – abgesehen vom Literaturverzeichnis – in der gesamten untersuchten Arbeit ausschließlich an dieser Stelle erwähnt; Ost nur noch einmal – wieder abgesehen vom Literaturverzeichnis – auf S. 36 ebenfalls in einem Plagiatskontext (s. o.); Keane (1988) – nochmals abgesehen vom Literaturverzeichnis – auch nur noch einmal auf S. 40, siehe Fragment 040 01 (keine Wertung).


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 13)

Vorbemerkung zur Begründung: "Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden."
Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen" (ebd., S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht bewertet das Gremium Fundstellen der Kategorie 2 B als "mangelhaftes wissenschaftliches Arbeiten" (ebd., S. 5).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 1 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 12)

Anmerkung: VroniPlag Wiki wertet hier Z. 1-7 als plagiiert, das Gremium hingegen nur Z. 3-6 (ebd.); anscheinend ist hiermit die Sequenz von "auf den Schutz" bis "in der Politik" gemeint.

Anmerkung des Gremiums: "Genannt werden fünf [sic] andere Quellen, die von Kocka (2000) ebenfalls genannt werden" (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht sind Fundstellen der Kategorie 1 "eindeutig als Plagiate im engeren Sinne zu bezeichnen, d.h. wörtliche Übernahmen von Textpassagen ohne Kenntlichmachung und ohne Angabe der Originalquelle." (ebd., S. 6) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann


[2.] Dcl/Fragment 038 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-15 21:00:36 Stratumlucidum
BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thiery 2005, Verdacht auf willkürliche Referenzierung

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 16-28
Quelle: Thiery 2005
Seite(n): 1175, 1176, Zeilen: 1175: li. Sp. 6 ff., 30 ff. u. re. Sp. 1; 1176: re. Sp. 12 ff.
[...] Zivilgesellschaft bezeichnet damit eine Sphäre kollektiven Handelns und öffentlicher Diskurse, die zwischen Privatbereich und Staat wirksam ist. Voraussetzung für eine funktionierende Zivilgesellschaft sind rechtsstaatlich gesicherte Handlungsbedingungen, insbesondere politische Freiheits- und individuelle Bürgerrechte. Hauptmerkmal von Zivilgesellschaft ist dabei, dass ihre politische Wirkung nicht durch politisches Machtstreben, sondern durch politische Einflussnahme erzielt wird. Darüber hinaus teilen zivilgesellschaftliche Akteure einen normativen Basiskonsens, der von Gewaltfreiheit und Toleranz geprägt ist (Gellner 1991; Cohen / Arato 1992; Alexander 1997; von Beyme 2000; Klein 2001; Kocka 2000, 2004; Thiery 2005).

Die neuere Forschung beschäftigt sich vielfach mit der Demokratie fördernden Kraft der Zivilgesellschaft und hinterfragt diese, wenn die Zivilgesellschaft zu schwach ist, um ihre Anliegen und Funktionen gegenüber dem Staat und der politischen und ökonomischen Gesellschaft zu behaupten (Merkel 2000).


Alexander, Jeffrey C., 1997: The Paradoxes of Civil Society. In: International Sociology, 12 (2): 115 - 133.

Beyme, Klaus von, 2000: Zivilgesellschaft – Karriere und Leistung eines Modebegriffs. In: Hildermeier, Manfred / Kocka, Jürgen / Conrad, Christoph (Hrsg.): Europäische Zivilgesellschaft in Ost und West. Begriff, Geschichte, Chancen. Frankfurt / Main, New York: Campus Verlag.

Cohen, Jean L. / Arato, Andrew, 1992: Civil Society and Political Theory. Cambridge, MA: MIT Press.

Gellner, Ernest, 1991: Civil Society in Historical Context. In: International Social Science Journal, 43 (3): 415 [sic] - 510.

Klein, Ansgar, 2001: Der Diskurs der Zivilgesellschaft. Politische Hintergründe und demokratietheoretische Folgerungen. Opladen: Leske & Budrich.

Kocka, Jürgen, 2000: Zivilgesellschaft als historisches Problem und Versprechen. In: Hildermeier, Manfred / Kocka, Jürgen / Conrad, Christoph (Hrsg.): Europäische Zivilgesellschaft in Ost und West. Begriff, Geschichte, Chancen. Frankfurt / Main, New York: Campus Verlag.

Kocka, Jürgen, 2004: Civil Society from a historical perspective. European Review, 12 (1): 65 - 79.

Merkel, Wolfgang (Hrsg.), 2000: Systemwechsel 5: Zivilgesellschaft und Transformation. Opladen: Leske & Budrich.

Thiery, Peter, 2005: Zivilgesellschaft. In: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 2 N – Z. Theorien. Methoden. Begriffe. München: Verlag C.H. Beck, S. 1175 - 1177.

[Seite 1175]

Zivilgesellschaft bezeichnet eine Sphäre kollektiven Handelns und öff. Diskurse, die zwischen Privatbereich und Staat wirksam ist. [...]

In einer schärferen Konturierung des Konzeptes gilt als charakteristisches Signum einer funktionierenden Z. die doppelte Selbstbegrenzung ihrer Akteure: Erstens erzielen sie ihre polit. Wirkung nicht durch das Streben nach polit. Macht, sondern – i. d. R. vermittelt über die Öff. – durch polit. Einflußnahme auf staatl. Institutionen oder polit. Parteien. Zweitens gilt als spezifisch ziviles Signum der Z., daß die Akteure einen normativen Basiskonsens teilen, dessen Kern Gewaltfreiheit und Toleranz sind. Eine funktionsfähige Z. bedarf ihrerseits rechtsstaatl. gesicherter Handlungsbedingungen, insb. polit. Freiheits- und individueller Bürgerrechte.

[Seite 1176]

3. Insbes. die Transitionsforschung hat Illusionen über die reformerische und demokratiefördernde Kraft der Z. in den neuen Demokratien in Osteuropa, Afrika, Asien und Lateinamerika korrigiert (vgl. Merkel 2000; Diamond 1999: 218–260; Hall 1995). In vielen Ländern erweist sie sich oft als zu schwach oder gar prekär, um ihre Anliegen und Funktionen gegenüber den machtvollen Strukturen von Staat, polit. und ökon. Gesellschaft zu behaupten.


Diamond, L. 1999: Developing Democracy: Toward Consolidation, Baltimore/L.

Hall, J. A. (Hrsg.) 1995: Civil Society. Theory, History, Comparison, Camb.

Merkel, W. (Hrsg.) 2000: Systemwechsel 5: Zivilgesellschaft und Transformation, Opl.

Anmerkungen

Thiery (2005) ist der Beitrag zum Thema "Zivilgesellschaft" aus einem "Lexikon der Politikwissenschaft". Er wird zwar am Ende des Absatzes zusammen mit sieben anderen Quellen – von denen nur Merkel (2000) aus diesem Kontext übernommen wird – referenziert, aber die vorliegenden Ausführungen stammen dem Anschein nach ausschließlich und wortnah von diesem.

Merkel (2000) ist ein 373 Seiten umfassender Sammelband mit zwölf Beiträgen zum Thema Zivilgesellschaft von insgesamt 16 Autor(inn)en. Weder bei Thiery (2005) noch von der Verfasserin wird eine Seitenzahl genannt. Als Beleg ist diese Angabe mithin ungeeignet.

Bei Alexander (1997) wird ein normativer Basiskonsens nicht diskutiert. Es ist weder von Toleranz noch von Gewaltfreiheit als Merkmalen der Zivilgesellschaft die Rede.

Fünf der acht Referenzen im oberen Absatz – d. h. alle bis auf Kocka (2000) und Thiery (2005); von Beyme (2000) wird nicht mitgezählt, da dieser Titel von der Verfasserin nachweislich rezipiert wurde – sind auch im Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008) vorhanden, siehe Fragment 038 21 (keine Wertung).

Der Aufsatz von Gellner (1991) findet sich nicht, wie bei Liebert / Trenz (2008) angegeben und von der Verfasserin übernommen, auf S. 415-510, sondern auf S. 495-510.

Alexander (1997), Gellner (1991), Klein (2001) und Merkel (2000) werden in der untersuchten Arbeit – abgesehen vom Literaturverzeichnis – nur an dieser Stelle erwähnt, Cohen / Arato (1992) – wieder abgesehen vom Literaturverzeichnis – nur noch einmal auf S. 39 in einem ebenfalls als Plagiat eingestuften Kontext, siehe Fragment 039 28.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 1 ["wörtliche Übernahme einer geschlossenen Textpassage, zumindest eines ganzen Satzes"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 13)

Vorbemerkung zur Begründung: "Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden."
Begründung: "Wörtliche Textübernahme von Thiery, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen" (ebd., S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht bewertet das Gremium diese einzige 1-B-Fundstelle als Plagiat; sie erfülle "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt.


Sichter
(Stratumlucidum), PlagProf:-)



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