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Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft

von Franziska Giffey (geb. Süllke)

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[1.] Dcl/Fragment 051 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-17 09:08:02 Stratumlucidum
Dcl, Fragment, Gesichtet, Kersting 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdacht auf willkürliche Referenzierung, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 1-8
Quelle: Kersting 2008
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 22: 3 ff., 28 ff.; 23: 1 ff.
[Direkte Beteiligungsmöglichkeiten hingegen sind eher themenorientiert und beinhalten die] tatsächliche Vertretung der Bevölkerung durch Repräsentanten, auf die die Bürger auch nach deren Auswahl noch Einfluss ausüben können (Schiller / Mittendorf 2002).

Die Unterscheidung zwischen mobilisierter und spontaner Partizipation beinhaltet, dass im repräsentativen politischen System Privatpersonen im Wege einer institutionalisierten und inszenierten Beteiligung legale Handlungen unternehmen, die dem Zweck dienen, die Auswahl des politischen Führungspersonals oder dessen Aktivitäten zu beeinflussen (Verba / Nie 1972). Deren Gegensatz ist die spontane intrinsisch motivierte Beteiligung (Asher / Richardson 1984 [sic]).


Asher, Herbert A. [sic] / Richardson, Bradley M., 1984: [sic] Political Participation. Frankfurt: Campus Verlag. [sic]

Schiller, Theo / Mittendorf, Volker (Hrsg.), 2002: Direkte Demokratie. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.

Verba, Sidney / Nie, Norman H., 1972: Participation in America. Political democracy and social equality. New York: Harper and Row.

[Seite 22]

Direkte, themenorientierte Einwirkungsmöglichkeiten beinhalten dabei durchaus auch die Vertretung der Bevölkerung durch Advokaten. Im Gegensatz zu indirekten Formen besitzen die Bürger jedoch nach der Auswahl der Repräsentanten weiteren Einfluss auf deren Einwirken, wie es z.B. in Bürgerinitiativen etc. zumeist der Fall ist (s. Schiller/Mittendorf 2002). [...]

[...]

Mobilisierte Partizipation – spontane Partizipation

Politische Partizipation beinhaltet „die legalen Handlungen von Privatpersonen, die mehr oder weniger ausdrücklich dem Zweck dienen, die Auswahl des politischen Führungspersonals oder dessen Aktivitäten zu beeinflussen“ (Verba/Nie 1972: 2f.). Diese Definition rückt Beteiligung im repräsentativen politischen System in den Vordergrund. Deutlich wird auch, dass sich die Partizipationsforschung seit den sechziger Jahren von institutionellen Erklärungsansätzen, die vor

[Seite 23]

allem Möglichkeiten einer „top down“ Mobilisierung [sic] berücksichtigten, abwendet (vgl. Asher/Richardson 1984 [sic]) und auf intrinsisch motivierte Beteiligung setzt. Erst in den neunziger Jahren wird die inszenierte Beteiligung neu entwickelt.


Asher, H.A. [sic]/Richardson, B.M., 1984: [sic] Political Participation. Frankfurt [sic]

Schiller, Theo/Mittendorf, Volker (Hg.) 2002: Direkte Demokratie. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.

Verba, Sidney/Nie, Norman H.: Participation in America. Political democracy and social equality. New York: Harper and Row. 1972

Anmerkungen

Fortsetzung von der Vorseite.

Neben wörtlichen Übernahmen von Teilen des Textes der Quelle – das Zitat von Verba / Nie (1972), aus dem 13 aufeinanderfolgende Wörter übernommen werden, kann sich bei den Autoren in dieser Form nicht finden, da es sich um einen englischsprachigen Text handelt – dient Kersting (2008) hier auch als "Steinbruch" für die Ausführungen der Verf.in.

Bemerkenswert scheint in diesem Zusammenhang, dass "Asher/Richardson 1984" von Kersting für eine "intrinsisch motivierte Beteiligung" dem Wortlaut nach nicht referenziert werden.

Bei letzterem Titel fehlt zudem sowohl in der Quelle als auch bei der Verf.in die Angabe von Herbert F. Weisberg als drittem Co-Autor sowie von New York als zweitem Verlagsort. Auch das Initial des zweiten Vornamens von Herbert Bernard Asher ist in beiden Fällen fehlerhaft. [1]


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 14)

Begründung: "Paraphrasierung von Kersting, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich" (ebd., S. 14)

Gemäß erstem Schlussbericht gelten dem Gremium Fundstellen der Kategorie 3 als "geringfügige Mängel", bei denen "der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden" konnte (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 13)

Anmerkung: VroniPlag Wiki wertet auch den auf der Vorseite beginnenden ersten Satz, an dessen Ende Schiller / Mittendorf (2002) referenziert werden, als Plagiat, das Gremium hingegen nur Z. 3-8 (ebd.) und diesen Satz folglich nicht.

Anmerkung des Gremiums: "Paraphrasierung (zum Teil wörtliche Textübernahme) und Übernahme der von Kersting (2008) zitierten Literatur" (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann


[2.] Dcl/Fragment 051 26 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-17 09:20:26 Stratumlucidum
BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, Kersting 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 26-34
Quelle: Kersting 2008
Seite(n): 24, Zeilen: 22 ff.
Die Typologisierung in verfasste und unverfasste Partizipation geht in eine ähnliche Richtung und orientiert sich am Formalisierungsgrad von Beteiligung. Unter verfasster Beteiligung werden Partizipationsformen verstanden, die durch die Verfassungsordnung oder spezielle gesetzliche Bestimmungen explizit vorgesehen und institutionalisiert sind und damit auch einen größeren Einfluss auf die politische Willensbildung haben, weil sie durch die jeweiligen Administrationen berücksichtigt werden müssen. Je nach konstitutioneller Verankerung gehören dazu Wahlen, Parteimitgliedschaften, Anhörungen, Beiräte, das Petitionsrecht oder Bürger- und Volksentscheide und Referenden. Unverfasste Partizipationsformen umfassen beispielsweise das Engagement bei Protestaktionen, die Mitarbeit in Bürgerinitiativen und [(neuen) sozialen Bewegungen, die Beteiligung an Demonstrationen oder die Mitgliedschaft in bestimmten repräsentativen Interessenvertretungen (Buse / Nelles 1975).]

Buse, Michael / Nelles, Wilfried, 1975: Formen und Bedingungen der Partizipation im politisch-administrativen Bereich. In: Aleman [sic], Ulrich (Hrsg.): Partizipation, Demokratisierung, Mitbestimmung. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Verfasst – nicht verfasst

Diese Unterscheidung basiert auf dem Niveau der Institutionalisierung, d.h. dem Formalisierungsgrad. Nicht verfasste Partizipationsformen umfassen nach Buse und Nelles (1975) Engagement bei Protestaktionen, in Bürgerinitiativen sowie advokatorische Interessenvertretung durch Stadtteilbeiräte, Interessengruppen/Verbände, Bürgerforen, Gemeindearbeit etc. Verfasste Beteiligung besteht entsprechend der jeweiligen konstitutionellen Verankerung aus Wahlen, Parteimitgliedschaft, Anhörungen, Beiräten, Stadtteilräten, Petitionen, sowie in der Beteiligung an Bürger-/Volksbegehren, Bürger-/Volksentscheiden. Verfassungsmäßig abgesicherte Partizipation besitzt nach Buse und Nelles (1975) stärkeren Einfluss in der politischen Willensbildung. Das größere Schwergewicht verfasster Aktionen liegt in der Notwendigkeit der Berücksichtigung vor allem durch die Administration.


Buse, M.J./Nelles, W.,: Formen und Bedingungen der Partizipation im politisch-administrativen Bereich. In: Alemann [sic], U. (Hg.) 1975: Partizipation, Demokratisierung, Mitbestimmung. Opladen

Anmerkungen

Kersting (2008) wird am Ende des vorigen Absatzes und für den nach der Referenzierung von Buse / Nelles (1975) folgenden Satz als Referenz genannt.

Der einzige inhaltliche Beitrag der Verf.in im Vgl. zu Kersting ist die Nennung von "Referenden" als eine Form verfasster und Mitarbeit in "(neuen) sozialen Bewegungen" sowie "die Beteiligung an Demonstrationen" als Formen unverfasster Partizipation. Der Begriff "Referendum" kommt so oder in einer abgeleiteten Form bei Buse / Nelles nicht vor.

Auffällig ist, dass die Verf.in ebenso wie ihre Quelle abweichend vom bibliografischen Standard keine Seitenzahl für deren Abhandlung, die sich auf S. 41-111 findet, nennt; im Original lautet diese "Formen und Bedingungen der Partizipation im politisch/administrativen Bereich". Der Originaltitel des Sammelbandes, der von Ulrich von Alemann herausgegeben wurde, lautet "Partizipation – Demokratisierung – Mitbestimmung".


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie C ["Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 14)

Begründung: "Paraphrasierung von Kersting, Quelle ist eindeutig zuzuordnen" (ebd., S. 14)

Gemäß erstem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorien 3 sowie C als "geringfügige Mängel"; bei ersteren "konnte der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden", bei letzteren "handelt es sich um Formfehler, die das Gremium als Bagatellen bewertete" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt.


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Stratumlucidum, Zeitstempel: 20190201081607