von Franziska Giffey (geb. Süllke)
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[1.] Dcl/Fragment 066 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-18 12:46:03 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, Guggenberger 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdacht auf willkürliche Referenzierung, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 66, Zeilen: 20-24 |
Quelle: Guggenberger 2005 Seite(n): 140, Zeilen: re. Sp. 35 ff. |
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In einem Diskursmodell wird hier von der Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen ausgegangen, die in die Forderung nach Konsens orientierten [sic] Einigungsverfahren mündet und die utopische Vorstellung impliziert, dass, wenn keiner mehr überstimmt wird, sich keiner mehr beherrscht oder fremdbestimmt empfinden kann (Habermas 1992; Abromeit 2002).
Abromeit, Heidrun, 2002: Wozu braucht man Demokratie? Die postnationale Herausforderung der Demokratietheorie. Opladen: Leske+Budrich. Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp. |
Das Diskursmodell von Jürgen Habermas geht von der Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen aus und mündet konsequent in die Forderung nach konsensuellen Einigungsverfahren. Wo keiner mehr überstimmt wird, kann sich keiner mehr beherrscht und fremdbestimmt empfinden. An diesem utopischen Fluchtpunkt berühren sich die partizipatorische und die anarchistische Variante der kritischen Demokratietheorie: [...] |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Weder bei Abromeit (2002) noch bei Habermas (1992) findet sich die Aussage "wenn keiner mehr überstimmt wird, [kann] sich keiner mehr beherrscht oder fremdbestimmt empfinden" so oder ähnlich. Guggenberger (2005) nennt im Anschluss keine Literaturreferenz. Den fehlerhaften Untertitel bei Habermas – richtig wäre "Rechtsstaats" – scheint die Verf.in aus der Wikipedia zu übernehmen, siehe Fragment 037 24 bzw. Fragment 066 24.
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15) Begründung: "Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle" (ebd., S. 15) Gemäß erstem Schlussbericht gelten dem Gremium Fundstellen der Kategorie 3 als "geringfügige Mängel", bei denen "der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden" konnte (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 14) Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) |
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[2.] Dcl/Fragment 066 24 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-18 12:51:37 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Deliberative Demokratie 2008 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 66, Zeilen: 24-32 |
Quelle: Wikipedia Deliberative Demokratie 2008 Seite(n): online, Zeilen: – |
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Die deliberative Demokratietheorie geht davon aus, dass die Bürger in öffentlichen Diskursen über politische Themen in einen Dialog treten. Dies geschieht in Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, nach bestimmten Kommunikations- und Verfahrensvoraussetzungen geregelt austauschen und kritisch prüfen. In der Idealvorstellung darf niemand, der potentiell von den Beschlüssen betroffen ist, ausgeschlossen oder unter Druck von außen gesetzt werden. Darüber hinaus gilt das Prinzip der Chancengleichheit für alle Akteure, die sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, äußern und neue Informationen selbst einbringen können (Habermas 1992).
Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp. |
Diskurs
Deliberative Demokratietheorie geht wie gesehen davon aus, dass Bürger in Diskursen über politische Themen diskutieren. Habermas charakterisiert die Regeln dieses Diskurses wie folgt (Habermas 1992: 370 f.):
[Anmerkung zu dem oben stehenden: Diese Regeln stammen nicht von Habermas, sondern von Joshua Cohen und werden von Habermas in "Faktizität und Geltung" auf Seite 372 als mangelhaft bezeichnet. [...] (Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung, 4. Auflage, Suhrkamp 1994. S. 372)] • Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic], Frankfurt a.M. 1992. |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle, die in der gesamten untersuchten Arbeit nirgends genannt wird. Die Wortfolgen
kommen im Original bei Habermas (1992) selbst nicht vor. Die Verf.in übernimmt hier also unausgewiesen eine fremde Rezeptionsleistung. Zudem lautet der Untertitel des Werkes Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. [1]
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15) Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 15) Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A dem Gremium zufolge "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 14) Anmerkung des Gremiums: "Als Quelle wird Habermas (1992) genannt wie im zum Teil wörtlich übernommenen Wikipedia-Eintrag." (ebd.) Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.) |
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