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Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft

von Franziska Giffey (geb. Süllke)

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[1.] Dcl/Fragment 066 20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-18 12:46:03 Stratumlucidum
Dcl, Fragment, Gesichtet, Guggenberger 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdacht auf willkürliche Referenzierung, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 20-24
Quelle: Guggenberger 2005
Seite(n): 140, Zeilen: re. Sp. 35 ff.
In einem Diskursmodell wird hier von der Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen ausgegangen, die in die Forderung nach Konsens orientierten [sic] Einigungsverfahren mündet und die utopische Vorstellung impliziert, dass, wenn keiner mehr überstimmt wird, sich keiner mehr beherrscht oder fremdbestimmt empfinden kann (Habermas 1992; Abromeit 2002).

Abromeit, Heidrun, 2002: Wozu braucht man Demokratie? Die postnationale Herausforderung der Demokratietheorie. Opladen: Leske+Budrich.

Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Das Diskursmodell von Jürgen Habermas geht von der Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen aus und mündet konsequent in die Forderung nach konsensuellen Einigungsverfahren. Wo keiner mehr überstimmt wird, kann sich keiner mehr beherrscht und fremdbestimmt empfinden. An diesem utopischen Fluchtpunkt berühren sich die partizipatorische und die anarchistische Variante der kritischen Demokratietheorie: [...]
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Weder bei Abromeit (2002) noch bei Habermas (1992) findet sich die Aussage "wenn keiner mehr überstimmt wird, [kann] sich keiner mehr beherrscht oder fremdbestimmt empfinden" so oder ähnlich. Guggenberger (2005) nennt im Anschluss keine Literaturreferenz.

Den fehlerhaften Untertitel bei Habermas – richtig wäre "Rechtsstaats" – scheint die Verf.in aus der Wikipedia zu übernehmen, siehe Fragment 037 24 bzw. Fragment 066 24.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15)

Begründung: "Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle" (ebd., S. 15)

Gemäß erstem Schlussbericht gelten dem Gremium Fundstellen der Kategorie 3 als "geringfügige Mängel", bei denen "der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden" konnte (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 14)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann


[2.] Dcl/Fragment 066 24 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-18 12:51:37 Stratumlucidum
Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Deliberative Demokratie 2008

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 24-32
Quelle: Wikipedia Deliberative Demokratie 2008
Seite(n): online, Zeilen: –
Die deliberative Demokratietheorie geht davon aus, dass die Bürger in öffentlichen Diskursen über politische Themen in einen Dialog treten. Dies geschieht in Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, nach bestimmten Kommunikations- und Verfahrensvoraussetzungen geregelt austauschen und kritisch prüfen. In der Idealvorstellung darf niemand, der potentiell von den Beschlüssen betroffen ist, ausgeschlossen oder unter Druck von außen gesetzt werden. Darüber hinaus gilt das Prinzip der Chancengleichheit für alle Akteure, die sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, äußern und neue Informationen selbst einbringen können (Habermas 1992).

Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Diskurs

Deliberative Demokratietheorie geht wie gesehen davon aus, dass Bürger in Diskursen über politische Themen diskutieren. Habermas charakterisiert die Regeln dieses Diskurses wie folgt (Habermas 1992: 370 f.):

• Ein Diskurs besteht aus Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, geregelt austauschen und kritisch prüfen.
• Diese Beratungen sollen öffentlich sein. Niemand, der auch nur potentiell von den Beschlüssen betroffen ist, darf ausgeschlossen werden.
• Kein Teilnehmer darf Druck von außen ausgesetzt werden. Die einzigen Bedingungen, an die sich die Akteure zu halten haben, sind die Kommunikationsvoraussetzungen (Verständlichkeit) und der Verfahrensmodus der Argumentation (Begründungsprinzip: die Orientierung an Geltungsansprüchen).
• [...] Jeder Akteur muss die gleichen Chancen haben, sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, zu äußern und neue Informationen selbst einzubringen.

[Anmerkung zu dem oben stehenden: Diese Regeln stammen nicht von Habermas, sondern von Joshua Cohen und werden von Habermas in "Faktizität und Geltung" auf Seite 372 als mangelhaft bezeichnet. [...] (Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung, 4. Auflage, Suhrkamp 1994. S. 372)]


• Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic], Frankfurt a.M. 1992.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle, die in der gesamten untersuchten Arbeit nirgends genannt wird.

Die Wortfolgen

  • "Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, [nach bestimmten Kommunikations- und Verfahrensvoraussetzungen] geregelt austauschen und kritisch prüfen",
  • "potentiell von den Beschlüssen betroffen ist",
  • "Druck von außen" und
  • "sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, [zu] äußern und neue Informationen selbst ein[zu]bringen"

kommen im Original bei Habermas (1992) selbst nicht vor. Die Verf.in übernimmt hier also unausgewiesen eine fremde Rezeptionsleistung.

Zudem lautet der Untertitel des Werkes Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. [1]


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15)

Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 15)

Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A dem Gremium zufolge "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 14)

Anmerkung des Gremiums: "Als Quelle wird Habermas (1992) genannt wie im zum Teil wörtlich übernommenen Wikipedia-Eintrag." (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann



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