von Franziska Giffey (geb. Süllke)
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Dcl/Fragment 203 28 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-22 18:41:17 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thalmaier 2006, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 203, Zeilen: 28-32 |
Quelle: Thalmaier 2006 Seite(n): 9, Zeilen: 40 ff. |
---|---|
Die Herausbildung eines europäischen Kommunikationsraumes setzt voraus, dass die auf europäischer Ebene handelnden Akteure in der Öffentlichkeit für ihre Positionen Unterstützung erlangen und dass sie das europäische Publikum stärker als bisher dazu bewegen, sich für europäische Politik zu interessieren. | Änderungen der institutionellen Ordnung können dann relevante Impulse für die Herausbildung eines europäischen Kommunikationsraums liefern, wenn die auf der europäischen Ebene handelnden Akteure stärker als bisher dazu gezwungen werden, für ihre Positionen in der Öffentlichkeit Unterstützung zu erlangen, und das europäische Publikum stärker als bisher dazu bewegt wird, sich für die europäische Politik zu interessieren.15
15) Vgl. Jürgen Gerhards: Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien, in: Hartmut Kaelble/Martin Kirsch/Alexander Schmidt-Gernig (Hrsg.): Transnationale Öffentlichkeiten und Identitäten im 20. Jahrhundert, Frankfurt/Main, New York 2002, S. 135-158, hier S. 152 und 154. |
Kein Hinweis auf die Quelle. Gerhards (2002) wird von der Verf.in in der vorliegenden Arbeit (nur im Literaturverzeichnis) ebenfalls als verwendet angegeben; der übernommene Satz findet sich in dieser Form bei Gerhards jedoch nicht. Diese Passage ist im abschließenden Kapitel 5 der untersuchten Dissertation enthalten, in dem "aus den Ergebnissen der vorangegangenen Untersuchung Schlussfolgerungen gezogen" werden (S. 198).
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 17) Vorbemerkung zur Begründung: "Vorbemerkung zu Kapitel 5: Die Monita haben keinen Einfluss auf die sachliche Eigenständigkeit der Schlussfolgerung, dem Vorwurf von VroniPlag kann insofern nicht gefolgt werden." Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 19) Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Stratumlucidum, Zeitstempel: 20190201084152