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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 4-8
Quelle: Grupp 2005
Seite(n): 600, Zeilen: li. Sp. 41 ff., re. Sp. 1 f.
In gesellschaftspolitischen Zusammenhängen bezeichnet Partizipation die aktive und freiwillige Teilnahme einzelner oder organisierter Bürger mit dem Ziel, Entscheidungsprozesse und Handlungsabläufe vor allem staatlicher Organe kennen zu lernen, zu beeinflussen oder daran mitzuwirken (Mickel / Bergmann 2005).

Mickel, Wolfgang W. / Bergmann, Jan (Hrsg.), 2005: Handlexikon der Europäischen Union. Stuttgart: OMNIA Verlag, 3. Auflage.

Partizipation bezeichnet in gesellschaftspolitischem Zusammenhang die aktive Teilnahme einzelner oder organisierter Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel, Entscheidungsprozesse und Handlungsabläufe vor allem staatlicher Organe kennen zu lernen, zu beeinflussen oder daran mitzuwirken.
Anmerkungen

19 aufeinanderfolgende Wörter werden übernommen, jedoch nicht als Zitat kenntlich gemacht.

Der eigentliche Verfasser des Artikels "Partizipation" in dem Handlexikon dürfte Grupp sein (siehe die Anm. bei der Quelle).


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 1 ["wörtliche Übernahme einer geschlossenen Textpassage, zumindest eines ganzen Satzes"] / Kategorie C ["Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 14)

Begründung: "Nicht gekennzeichnetes Zitat aus Handbuchartikel mit fehlerhaft angegebener Quelle (Hrsg. des Handbuchs statt Autor des Artikels genannt), keine Seitenangabe" (ebd., S. 14)

Gemäß erstem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie C als "geringfügige Mängel" und "Formfehler, die das Gremium als Bagatellen bewertete" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 2 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte mit Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 12)

Fußnote des Gremiums zur Quelle Grupp (2005): "Verwiesen wird auf die Herausgeber des Lexikons und nicht auf den Autor des Eintrags, was vom Gremium als minderschwerer Zitierfehler gewertet wird. Schwerwiegend ist dagegen die Nicht-Kenntlichmachung des Zitats."

Gemäß zweitem Schlussbericht werden Fundstellen der Kategorie 2 "als gravierende Verstöße bewertet, weil die Quelle zwar angegeben, die wörtliche Übernahme jedoch verheimlicht wird." (ebd., S. 6 f.) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann