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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 24-32
Quelle: Wikipedia Deliberative Demokratie 2008
Seite(n): online, Zeilen: –
Die deliberative Demokratietheorie geht davon aus, dass die Bürger in öffentlichen Diskursen über politische Themen in einen Dialog treten. Dies geschieht in Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, nach bestimmten Kommunikations- und Verfahrensvoraussetzungen geregelt austauschen und kritisch prüfen. In der Idealvorstellung darf niemand, der potentiell von den Beschlüssen betroffen ist, ausgeschlossen oder unter Druck von außen gesetzt werden. Darüber hinaus gilt das Prinzip der Chancengleichheit für alle Akteure, die sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, äußern und neue Informationen selbst einbringen können (Habermas 1992).

Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Diskurs

Deliberative Demokratietheorie geht wie gesehen davon aus, dass Bürger in Diskursen über politische Themen diskutieren. Habermas charakterisiert die Regeln dieses Diskurses wie folgt (Habermas 1992: 370 f.):

• Ein Diskurs besteht aus Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, geregelt austauschen und kritisch prüfen.
• Diese Beratungen sollen öffentlich sein. Niemand, der auch nur potentiell von den Beschlüssen betroffen ist, darf ausgeschlossen werden.
• Kein Teilnehmer darf Druck von außen ausgesetzt werden. Die einzigen Bedingungen, an die sich die Akteure zu halten haben, sind die Kommunikationsvoraussetzungen (Verständlichkeit) und der Verfahrensmodus der Argumentation (Begründungsprinzip: die Orientierung an Geltungsansprüchen).
• [...] Jeder Akteur muss die gleichen Chancen haben, sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, zu äußern und neue Informationen selbst einzubringen.

[Anmerkung zu dem oben stehenden: Diese Regeln stammen nicht von Habermas, sondern von Joshua Cohen und werden von Habermas in "Faktizität und Geltung" auf Seite 372 als mangelhaft bezeichnet. [...] (Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung, 4. Auflage, Suhrkamp 1994. S. 372)]


• Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic], Frankfurt a.M. 1992.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle, die in der gesamten untersuchten Arbeit nirgends genannt wird.

Die Wortfolgen

  • "Diskussionen und Beratungen, in denen verschiedene Parteien Informationen einbringen, [nach bestimmten Kommunikations- und Verfahrensvoraussetzungen] geregelt austauschen und kritisch prüfen",
  • "potentiell von den Beschlüssen betroffen ist",
  • "Druck von außen" und
  • "sich zu jeder Information, die in den Diskurs einfließt, [zu] äußern und neue Informationen selbst ein[zu]bringen"

kommen im Original bei Habermas (1992) selbst nicht vor. Die Verf.in übernimmt hier also unausgewiesen eine fremde Rezeptionsleistung.

Zudem lautet der Untertitel des Werkes Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. [1]

Sichter
(Stratumlucidum) Schumann