VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 205, Zeilen: 11-15
Quelle: Brake 2008
Seite(n): 77, Zeilen: 12 ff.
Die etablierten Beteiligungsinstrumente der Europäischen Kommission bergen die Gefahr, dass sie missbräuchlich in den Dienst von Legitimierungsinteressen gestellt werden, bei denen die Quasi-Beteiligung von Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft lediglich plebiszitären Zustimmungscharakter zum Entscheidungshandeln der politischen Entscheidungsträger hat. Die technisch immer leichter zu realisierenden internetbasierten Befragungsmöglichkeiten bergen dabei auch die Gefahr, dass nicht nur sorgfältige und lege artis durchgeführte Ad-hoc-Befragungen zum Einsatz kommen, sondern sie auch missbräuchlich in den Dienst von Legitimierungsinteressen gestellt werden, bei denen die Quasi-Beteiligung der Bürger lediglich plebiszitären Zustimmungscharakter zum Entscheidungshandeln der politischen Entscheider hat.
Anmerkungen

Die nicht kenntlich gemachte Quelle dient hier als Vorlage für die Verf.in.

Einmal werden 12 und einmal 7 aufeinanderfolgende Wörter übernommen.

Diese Passage findet sich im abschließenden Kapitel 5 der vorliegenden Dissertation, in dem "aus den Ergebnissen der vorangegangenen Untersuchung Schlussfolgerungen gezogen" werden (S. 198).


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 17)

Vorbemerkung zur Begründung: "Vorbemerkung zu Kapitel 5: Die Monita haben keinen Einfluss auf die sachliche Eigenständigkeit der Schlussfolgerung, dem Vorwurf von VroniPlag kann insofern nicht gefolgt werden."
Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 17)

Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 1 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 19)

Gemäß zweitem Schlussbericht sind Fundstellen der Kategorie 1 "eindeutig als Plagiate im engeren Sinne zu bezeichnen, d.h. wörtliche Übernahmen von Textpassagen ohne Kenntlichmachung und ohne Angabe der Originalquelle." (ebd., S. 6) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann