Bewältigung technischer und sozialer Probleme bei der Konzeption von Umsiedlungen
von Prof. Dr. Detlev Dähnert
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[1.] Dd/Fragment 088 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:28:37 Kybot | Dd, Fragment, Gesichtet, Kausche-Vertrag 1993, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 88, Zeilen: 23-25 |
Quelle: Kausche-Vertrag 1993 Seite(n): 5, Zeilen: 27-29 |
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• die Gestaltung der übrigen Bedingungen des Mietvertrages zu den bisher geltenden Bedingungen stattfindet, es sei denn, daß geltende gesetzliche Regelungen für den Umsiedler günstiger sind, | c.) Gestaltung der übrigen Bedingungen des Mietvertrages für den Ersatzwohnraum zu den bisher geltenden Bedingungen, es sei denn, daß geltende gesetzliche Regelungen für den Mieter günstiger sind. |
Leicht angepasste, weitgehend wörtliche Übernahme aus dem Vertragswerk, ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Auch Abschnitte davor und danach sind sehr von dem Kausche-Vertrag inspiriert. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20111030031258
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