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Untersuchte Arbeit: Seite: 119, Zeilen: 13-15 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 126, Zeilen: 21-24 |
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Weiterhin wird sich der Bergbaubetrieb bemühen, mit dem Land Brandenburg eine Übereinkunft zu erzielen, daß für bauwillige Mieter nach der jeweils geltenden Eigenheimbaurichtlinie ein Fördervorrang eingeräumt wird. | Die Bemühungen gehen dahin, mit dem Land Übereinkunft zu erzielen, daß das Land zur Unterstützung von selbst genutztem Wohneigentum am Umsiedlungsort bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach der jeweils geltenden Eigenheimbau-Richtlinie[FN 8] einen Fördervorrang einräumt:
[FN 8] Richtlinie zur Förderung des Neubaues sowie des Aus- und Umbaues von selbst genutztem Wohneigentum (EigenheimbauR). Veröffentlicht im Runderlaß des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 18.01.1996. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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