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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 13-15
Quelle: LAUBAG 1998
Seite(n): 126, Zeilen: 21-24
Weiterhin wird sich der Bergbaubetrieb bemühen, mit dem Land Brandenburg eine Übereinkunft zu erzielen, daß für bauwillige Mieter nach der jeweils geltenden Eigenheimbaurichtlinie ein Fördervorrang eingeräumt wird. Die Bemühungen gehen dahin, mit dem Land Übereinkunft zu erzielen, daß das Land zur Unterstützung von selbst genutztem Wohneigentum am Umsiedlungsort bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach der jeweils geltenden Eigenheimbau-Richtlinie[FN 8] einen Fördervorrang einräumt:

[FN 8] Richtlinie zur Förderung des Neubaues sowie des Aus- und Umbaues von selbst genutztem Wohneigentum (EigenheimbauR). Veröffentlicht im Runderlaß des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 18.01.1996.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar