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::Ich kann ''Kirchhof'' oder den Titel weder irgendwo in der Nähe in den Fußnoten noch im Text entdecken. [[Benutzer:Klicken|Martin Klicken]] ([[Benutzer Diskussion:Klicken|Diskussion]]) 13:07, 16. Okt. 2013 (UTC) |
::Ich kann ''Kirchhof'' oder den Titel weder irgendwo in der Nähe in den Fußnoten noch im Text entdecken. [[Benutzer:Klicken|Martin Klicken]] ([[Benutzer Diskussion:Klicken|Diskussion]]) 13:07, 16. Okt. 2013 (UTC) |
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:::Fws und Vollmuth 1977 beziehen sich auf den Aufsatz: Kirchhof, P., Grundfälle zum Polizeirecht, JuS 1975, S. 238 f. Man könnte überprüfen, ob die im Fragment dokumentierten Textähnlichkeiten bereits bei Kirchhof zu finden sind. Gibt also Vollmuth 1977 den Kirchhof-Aufsatz in eigenen Worten wieder? Oder übernimmt Vollmuth 1977 den Text von Kirchhof ohne Anführungszeichen? [[Benutzer:Klgn|Klgn]] ([[Benutzer Diskussion:Klgn|Diskussion]]) 13:24, 16. Okt. 2013 (UTC) |
:::Fws und Vollmuth 1977 beziehen sich auf den Aufsatz: Kirchhof, P., Grundfälle zum Polizeirecht, JuS 1975, S. 238 f. Man könnte überprüfen, ob die im Fragment dokumentierten Textähnlichkeiten bereits bei Kirchhof zu finden sind. Gibt also Vollmuth 1977 den Kirchhof-Aufsatz in eigenen Worten wieder? Oder übernimmt Vollmuth 1977 den Text von Kirchhof ohne Anführungszeichen? [[Benutzer:Klgn|Klgn]] ([[Benutzer Diskussion:Klgn|Diskussion]]) 13:24, 16. Okt. 2013 (UTC) |
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+ | ::::Aufsatz Kirchhof 1975 liegt vor: Im Fragment enthaltener Text kommt dort nicht vor. [[Benutzer:Klgn|Klgn]] ([[Benutzer Diskussion:Klgn|Diskussion]]) 16:56, 16. Okt. 2013 (UTC) |
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2013, 16:56 Uhr
Habe Scholler/Broß vorliegen, auf S. 203 und Umgebung geht es um Beispiele zum Störerbegriff im Kapitel "§11 Die Adressaten der polizeilichen Maßnahmen" ab S. 195 "I. Die Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht", ab S. 202 dann "II. Beispiele". Im Fragment enthaltener Text kommt dort nicht vor. Martin Klicken (Diskussion) 11:22, 16. Okt. 2013 (UTC)
Nachfrage:
Diss: "[...] konsequenterweise müßte auch Kirchhof, P., Grundfälle zum Polizeirecht, JuS 1975, S. 238 f., diesen Schluß ziehen, wenn er in einem anderen Beispiel zu dem Ergebnis kommt, [...]"
- Wurde auch die angegebene Stelle bei Kirchhof untersucht? --Klgn (Diskussion) 12:28, 16. Okt. 2013 (UTC)
- Ich kann Kirchhof oder den Titel weder irgendwo in der Nähe in den Fußnoten noch im Text entdecken. Martin Klicken (Diskussion) 13:07, 16. Okt. 2013 (UTC)
- Fws und Vollmuth 1977 beziehen sich auf den Aufsatz: Kirchhof, P., Grundfälle zum Polizeirecht, JuS 1975, S. 238 f. Man könnte überprüfen, ob die im Fragment dokumentierten Textähnlichkeiten bereits bei Kirchhof zu finden sind. Gibt also Vollmuth 1977 den Kirchhof-Aufsatz in eigenen Worten wieder? Oder übernimmt Vollmuth 1977 den Text von Kirchhof ohne Anführungszeichen? Klgn (Diskussion) 13:24, 16. Okt. 2013 (UTC)
- Ich kann Kirchhof oder den Titel weder irgendwo in der Nähe in den Fußnoten noch im Text entdecken. Martin Klicken (Diskussion) 13:07, 16. Okt. 2013 (UTC)
- Aufsatz Kirchhof 1975 liegt vor: Im Fragment enthaltener Text kommt dort nicht vor. Klgn (Diskussion) 16:56, 16. Okt. 2013 (UTC)