In der Rechtswissenschaft völlig übliche Paraphrase; nicht zu beanstanden.
AdvocatusDiaboli1 (Diskussion) 21:13, 25. Aug. 2014 (UTC)
- Wurde schon hier ausführlich diskutiert. Nein, es ist in der Rechtswissenschaft zum Glück nicht üblich, sich über 10 oder mehr Seiten hinweg an einer anderen Arbeit entlangzuhangeln.
AdvocatusDiaboli1, kritische Kommentare können der Qualitätskontrolle dienen. Mehr Blick auf den Kontext wäre aber sinnvoll. Vielleicht etwas mehr darauf achten, ob das beanstandete Fragment Teil einer längeren Übernahmekette ist. PlagProf:-) (Diskussion) 07:37, 26. Aug. 2014 (UTC)