A u. B schreiben unter Betreuung von C u. D eine sog. ,,gemeinsame Diplomarbeit". B werden von C und dann auch von D mehr Text-Teile der ,,gemeinsamen Arbeit" zuerkannt, da A nicht mit B um die Teile feilscht wie auf einem Basar, was A auch B, C u. D sagt. Deshalb bekommt A von C u. D die Aufgabe a l l e i n e die Diskussion der ,,gemeinsamen Arbeit" zu verfassen. A wird damit u. mit den anderen Teilen (Einleitung) 2011 fertig und lässt allen B C D Ende 2011 die Diskussion u. alle anderen Arbeiten, die sie zu erledigen hatte, zu kommen. Daraufhin wünscht ihr B Anfang 2012 alles Gute für ihr weiteres Leben u. B teilt zugleich mit, dass B Anfang 2012 ,,ihre Diplomarbeit" abgeben konnte ohne die Texte von A, weil sie die Diskussion las. C u. D gehen auf die Diskussion nur mündlich ein, dass sich A ja sehr weit hinausgelehnt habe und D schreibt, dass A mehr auf deutsch schreiben soll, z.B. ,,indirekt proportional" auf deutsch; ,,ambient" das müsse auch umschrieben werden usw.. Direkt auf die von A abgegebene kurze und treffende Kritik gehen C u. D als Betreuer nicht ein und auch als Gutachter lange Zeit nicht, sondern das wurde B sozusagen überlassen.
Nur B steht über der Publikation von 2014, obwohl 2010 u. 2011 zum selben Thema A B C als Autoren auf Publikationen genannt wurden. D darf u.a. auf schriftlichen Protest von C nicht als Autor von A u. B genannt werden, obwohl D Anteile hatte. D ist der Betreuer von der Uni u. C ist ein Arzt.
Die Veröfféntlichung jeglicher Textteile in verschiedenen Arbeitsphasen ist gut möglich mit Angabe von Datum und Uhrzeit; mit farbigen Markierungen, die die Übernahme der Textteile von B belegen; mit sog. Machbarkeitsstudien, womit C halbjährlich die Tätigkeiten von C, B, A beschrieb (wobei es noch eine Diplomandin E gab, für die A eingesprungen ist zu Beginn der Studie, sonst wäre diese nicht möglich gewesen, wie u.a. gesagt wurde, da es eine Arbeit für 2 Diplomanden war u. E absprang).