VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 3 ff. (kpl.)
Quelle: Bostelmann 2000
Seite(n): 33, 34, Zeilen: 33: 6 ff. - 34: 1-2
2.5 Organbefundung am Schlachthof

Die vorrangige Aufgabe der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist die Gewährleistung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Die Ergebnisse der Fleischbeschau werden nach der Fleischhygiene-Statistik-Verordnung vom 20.12.1976 zusammengestellt und ermöglichen somit einen Überblick über vorkommende Tierseuchen und -krankheiten (BRÜHANN, 1983). In den letzten Jahrzehnten trat mit dem Rückgang und Verschwinden der epidemisch vorkommenden Zoonosen und der Zunahme der endemisch verlaufenden Durchfall- und Atemwegserkrankungen der Tiere eine Veränderung der epidemiologischen Situation in den Nutztierbeständen ein. Da in der Fleischuntersuchungsstatistik unspezifische pathologische Veränderungen, wie sie für Enteritiden und Pneumonien typisch sind, nicht differenziert aufgeführt werden, verringert sich mit dem Ansteigen dieser Erkrankungen der Aussagewert der Statistik zur Information über den Gesundheitsstatus der Tierbestände (FRIES, 1994). Hinzu kommt, dass herkunftsbezogene Auswertungen zur Ursachenanalyse fehlen. Seit einigen Jahren gibt es innerhalb der EU Bestrebungen, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung an die fortgeschrittene Erzeugungs- und Vermarktungsstruktur von Fleisch anzupassen (DAVID, 1994). Artikel 17 der EU-Richtlinie “Frisches Fleisch” (RL 64/433/EWG zuletzt geändert mit der Entscheidung 91/497/EWG) legt fest, dass bis zum 1. Juli 1994 alternative Untersuchungsmethoden bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgelegt werden sollten. Das Modell der “alternativen, tierärztlich überwachten Fleischuntersuchung ” (FlU) sieht vor, durch die Verbesserung der Tiergesundheit in den Schweinebeständen die traditionelle FlU durch eine visuelle FlU ersetzen zu können, wobei die Untersuchungszeit pro Schwein durch Verzicht auf Palpation und Inzision von 90 Sek. auf 30 Sek. reduziert wird (DAVID, 1995). Dennoch soll eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Qualität des Produktes Fleisch erreicht werden (BLAHA, 1994), da Mast- und Schlachtbetriebe nur an einer vereinfachten Fleischuntersuchung teilnehmen dürfen, wenn sie qualifizierende Vorbedingungen erfüllen können (BOLLWAHN, 1994).

• Es werden tierärztliche Bestandsbesuche pro Mastdurchgang vorgeschrieben.

• Im Stall muss genau Buch geführt werden über Arzneimittelgebrauch, Todesfälle, Ergebnisse der Bestandsbegutachtung und die Vorsortierung.

• Es findet eine Vorsortierung der Tiere im Bestand statt. Schweine mit Anomalien werden selektiert und müssen separat geschlachtet und der traditionellen FlU unterzogen werden.

• Auch während Schlachttieruntersuchung aussortierte Tiere müssen getrennt untersucht werden.

2.4 Organbefundung am Schlachthof

Die vorrangige Aufgabe der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist die Gewährleistung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Die Ergebnisse der Fleischbeschau werden nach der Fleischhygiene-Statistik-Verordnung vom 20.12.1976 zusammengestellt und ermöglichen somit einen Überblick über vorkommende Tierseuchen und -krankheiten (BRÜHANN, 1983). In den letzten Jahrzehnten trat mit dem Rückgang und Verschwinden der epidemisch vorkommenden Zoonosen und der Zunahme der endemisch verlaufenden Durchfall-und Atemwegserkrankungen der Tiere eine Veränderung der epidemiologischen Situation in den Nutztierbeständen ein. Da in der Fleischuntersuchungsstatistik unspezifische pathologische Veränderungen, wie sie für Enteritiden und Pneumonien typisch sind, nicht differenziert aufgeführt werden, verringert sich mit dem Ansteigen dieser Erkrankungen der Aussagewert der Statistik zur Information über den Gesundheitsstatus der Tierbestände (FRIES, 1994). Hinzu kommt, daß herkunftsbezogene Auswertungen zur Ursachenanalyse fehlen.

Seit einigen Jahren gibt es innerhalb der EU Bestrebungen, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung an die fortgeschrittene Erzeugungs- und Vermarktungsstruktur von Fleisch anzupassen (DAVID, 1994). Artikel 17 der EU-Richtlinie “Frisches Fleisch” (RL 64/433/EWG zuletzt geändert mit der Entscheidung 91/497/EWG) legt fest, daß bis zum 1. Juli 1994 alternative Untersuchungsmethoden bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgelegt werden sollten. Das Modell der ‘alternativen, tierärztlich überwachten Fleischuntersuchung’ (FlU) sieht vor, durch die Verbesserung der Tiergesundheit in den Schweinebeständen die traditionelle FlU durch eine visuelle FlU ersetzen zu können, wobei die Untersuchungszeit pro Schwein durch Verzicht auf Palpation und Inzision von 90 Sek. auf 30 Sek. reduziert wird (DAVID, 1995). Dennoch soll eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Qualität des Produktes Fleisch erreicht werden (BLAHA, 1994), da Mast- und Schlachtbetriebe nur an einer vereinfachten Fleischuntersuchung teilnehmen dürfen, wenn sie qualifizierende Vorbedingungen erfüllen können (BOLLWAHN, 1994).

• Es werden tierärztliche Bestandsbesuche pro Mastdurchgang vorgeschrieben.

• Im Stall muß genau Buch geführt werden über Arzneimittelgebrauch, Todesfälle, Ergebnisse der Bestandsbegutachtung und die Vorsortierung.

• Es findet eine Vorsortierung der Tiere im Bestand statt. Schweine mit Anomalien werden selektiert und müssen separat geschlachtet und der traditionellen FlU unterzogen werden.

[Seite 34:]

• Auch während Schlachttieruntersuchung aussortierte Tiere müssen getrennt untersucht werden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann