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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 1-4, 5-36
Quelle: Herrmann Schweizer 1998
Seite(n): 56, 57, 58, 59, Zeilen: 56: letzter Absatz; 57: 1, 2 ff.; 58: 33, vorletzter und Anfang letzter Absatz, letzte drei Zeilen; 59: 3 ff.
Wie hier immer vorausgesetzt steht der Sprecher im Süden einer Lokalisationskonstellation und ist entsprechend nach Norden ausgerichtet, der Blickpunkt fungiert als Origo. Das BO in der Teildarstellung (a) ist ein Auto, dessen Vorderseite nach Süden gerichtet ist. Eine Zange liegt westlich vom Auto. [Einerseits könnte man sagen, dass „die Zange links vom Auto liegt“.] Versetzt man sich aber ins Auto, da das Auto ein Vehikelobjekt ist, könnte man andererseits sagen, dass „die Zange rechts vom Auto liegt“ – das heißt, dass die Zange auf der rechten Seite des Autos plaziert ist.

In Teildarstellung (b) ist das Auto durch ein Gegenüberobjekt, einen Schrank, ausgetauscht, der auch nach Süden gerichtet ist. Die Zange liegt wieder westlich vom Schrank. Nun würde der Sprecher nicht sagen: „die Zange liegt rechts vom Schrank“, da man sich normalerweise nicht in einen Schrank versetzt, sondern dass „die Zange links vom Schrank liegt“. Sie liegt auf der Seite der linken Hand des Sprechers.

Herrmann/Schweizer (1998: 57) gemäß gilt bei Menschen beides – sie können sowohl in der Art eines Vehikelobjekts als auch eines Gegenüberobjekts kogniziert werden: stehen Sprecher und Hörer einander gegenüber und sagt der Sprecher: „der Schlüssel liegt rechts von dir”, so kann dies bedeuten, dass der Schlüssel, vom Sprecher aus betrachtet, rechts vom Hörer liegt, was die Autoren als eine Lokalisation zum Gegenüberobjekt bezeichnen. Oder der Schlüssel liegt auf der Seite der rechten Hand des Hörers, was sie als Lokalisation zu einem Vehikelobjekt benennen.

An diese theoretische Position schließt Grabowski (1996) die Annahme an, dass bei Vehikelobjekten die Sprecher aus ihrer Innenperspektive, also als zum Beispiel ins Auto versetzte Sprecher lokalisieren. Dabei sind die derart „verschobenen Sprecher” selbst das BO. Anders bei den Gegenüberobjekten: die Zange liegt links vom Schrank, insofern sich der Sprecher nicht in den Schrank versetzt, sondern ihn aus seinem Gegenüber-Blickpunkt betrachtet - er hat hier die Außenperspektive inne - die Zange liegt auf derjenigen Seite des Schranks, auf der sich auch die linke Hand des Sprechers befindet.

Meiner Meinung nach geht es hier um Origowechsel, da der Sprachproduzent in seiner Vorstellung auch andere Blickpunkte einnehmen kann – man kann selbst als Origo fungieren oder die Origo auf den Partner bzw. auf ein anderes Objekt (Auto) übertagen. Wichtig ist hier zu bemerken, dass man sich in einige Objekte versetzt (Vehikelobjekte), in andere aber nicht (Gegenüberobjekte).


Grabowski, Joachim (1996): Determinanten der Interpretation dimensionaler Lokalisationsäußerungen: Experimente in fünf Sprachen. In: Sprache und Kognition 15;4: 234-250.

Herrmann, Theo; Schweizer, Karin (1998): Sprechen über Raum: sprachliches Lokalisieren und seine kognitiven Grundlagen. 1. Aufl., Bern u.a.: Huber.

[Seite 56:]

Man betrachte Abbildung 2.3: Der Sprecher steht (wie hier immer vorausgesetzt) im Süden einer Lokalisationskonstellation und ist entsprechend nach Norden ausgerichtet. Das Relatum ist in der Teildarstellung (a) ein Au-

[Seite 57:]

to, dessen Vorderseite nach Süden gerichtet ist. [...] Eine Zange liegt westlich vom Auto. Das Auto ist ein Vehikelobjekt. Bei drittbezogener Zweipunktlokalisation sagt der Sprecher: „Die Zange liegt rechts vom Auto.“ Das bedeutet, daß die Zange auf der rechten Seite des Autos plaziert ist. - In Teildarstellung (b) ist das Auto durch ein Gegenüberobjekt, einen Schrank, ersetzt. Auch der Schrank ist nach Süden gerichtet, die Zange liegt westlich vom Schrank. Nunmehr wird der Sprecher nicht sagen: „Die Zange liegt rechts vom Schrank.“ Vielmehr sagt er: „Die Zange liegt links vom Schrank.“ Sie liegt auf der Seite der linken Hand des Betrachters. - Menschen können sowohl in der Art eines Vehikel- als auch eines Gegenüberobjekts kogniziert werden. Stehen Sprecher und Hörer einander gegenüber und sagt der Sprecher: „Der Schlüssel liegt rechts von dir.“, so kann dies bedeuten, daß der Schlüssel, vom Sprecher aus betrachtet, rechts vom Hörer liegt (= Gegenüberobjekt; sprecherbezogene Zweipunktlokalisation). Oder der Schlüssel liegt auf der Seite der rechten Hand des Hörers (= Vehikelobjekt; hörerbezogene Zweipunktlokalisation).

[Seite 58:]

An diese theoretische Position schließt Grabowski die folgenden Annahmen an:

[...]

(2) [...] Bei Vehikelobjekten lokalisieren Sprecher also, Grabowski zufolge, aus ihrer Innenperspektive, also als zum Beispiel ins Auto versetzte Sprecher. Dabei sind die derart „verschobenen Sprecher“ selbst das Relatum.

[Seite 59:]

(3) Anders bei den Gegenüberobjekten: Die Zange liegt links vom Schrank (= Gegenüberobjekt), insofern sich der Sprecher nicht in den Schrank versetzt, sondern ihn aus seinem Gegenüber-Blickpunkt betrachtet (vgl. dazu auch Abb. 2.3 (b)); er hat hier die Außenperspektive inne. Die Zange liegt auf derjenigen Seite des Schranks, auf der sich auch die linke Hand des Sprechers befindet.

[Seite 58 (vorletzter und Anfang letzter Absatz):]

(1) Der Sprecher kann, wie auch von uns unterstellt, die Origo auf andere gerichtete Instanzen übertragen (= Origowechsel). Und er kann auch selbst in der Vorstellung andere Blickpunkte einnehmen.

(2) Bei Vehikelobjekten von der Art der Autos versetzt sich der Sprecher auf den Fahrersitz, [...]

Anmerkungen

Die Quelle wird zwar genannt, doch bleiben Art und Umfang der Übernahme ungekennzeichnet. Diese gerät im mittleren Teil stark wörtlich und setzt sich nach der Referenzierung fort; im vorletzten Absatz wird so auch Hermann/Schweizers Grabowski-Rezeption mit vereinnahmt.

Der letzte Absatz ("Meiner Meinung nach") folgt trotz freierer Formulierung weiterhin der Quelle (und greift dort am Ende den Inhalt von S. 59, Z. 3 f., erneut auf).

[Hinweis: Das Visualisierungswerkzeug zur automatisierten farblichen Hervorhebung übereinstimmender Zeichenketten stößt bei diesem Fragment aufgrund von deren mehrfach in anderen Detailkontexten wiederkehrendem Auftreten bisweilen an technische Grenzen (verwirrende false-positive-Effekte bei der Einfärbung); es kann hier insofern nur teilweise zur Orientierung bzgl. der inhaltlichen Übereinstimmungen dienen.]

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02