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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 20, Zeilen: 1-30
Quelle: Herrmann Schweizer 1998
Seite(n): 59, 60, Zeilen: 59: 29 ff., 41 ff.; 60: 1 f., 17 ff.
[Was die Gerichtetheit von Objekten generell betrifft, so solle nach Herrmann/Schweizer (1998:59) objektmerkmalfundierte von nichtobjektmerkmalfundierter Gerichtetheit unterschieden werden: bei Menschen,] Tieren, Autos, Stühlen, Lokomotiven, Rathäusern, Uhren, Schränken usw. lassen sich Objektmerkmale, Objektteile o. dgl. angeben, die für die Verleihung intrinsischer Gerichtetheit entscheidend sind. Falls man also ein Auto als intrinsisch gerichtet betrachtet, so sind es u.a. die (augenartigen) Lampen, die Frontscheibe usw., die mitbestimmen, was beim Auto die Vorderseite sein soll. Baumstümpfe, Mauern u.a. können unter Umständen nun aber ebenfalls als intrinsisch gerichtet betrachtet werden - hier fehlen aber in der Regel besondere Merkmale, Teile o. dgl., die mitbestimmen, welche ihre Vorderseite und welche ihre Rückseite ist. Die Vorderseite ist hier vielmehr durch die kanonische Position des typischen, generischen Betrachters oder Benutzers bestimmt - die Vorderseite der Mauer ist straßenseitig zugewandt.

Nicht intrinsisch gerichtete Objekte können ihre Gerichtetheit in zweierlei Weise erhalten - sie können eine momentane Vehikelfunktion oder eine momentane Gegenüberfunktion besitzen, die mit der tatsächlichen Benutzer- bzw. Betrachterposition variiert. Ein Baumstumpf habe keine intrinsische Orientierung. Sitzt jemand auf dem Baumstumpf, nennt man dann beim Baumstumpf diejenige Seite „vorn”, an der sich die Vorderseite des auf ihm sitzenden Benutzers befindet. Diese Vorderseite wandert mit, wenn sich der Sitzende dreht. Die momentane Bestimmtheit der Baumstumpfseiten ist von der jeweiligen Benutzung abhängig, was Herrmann/Schweizer (1998: 60) momentane Vehikelfunktion nennen. Ein Baumstumpf habe wiederum keine intrinsische Ausrichtung. Bei diesem Baumstumpf (wie bei Bällen und anderen nicht-intrinsisch gerichteten Objekten) ist diejenige Seite „vorn”, die dem jeweiligen tatsächlichen Betrachter momentan zugewandt ist. Die Vorderseite wandert mit, wenn der Betrachter um das Objekt herumgeht, was Herrmann/Schweizer (ebd.) momentane Gegenüberfunktion nennen. Soweit nicht-intrinsisch gerichtete Objekte ihre momentane Vehikelfunktion besitzen, können sie beim sprachlichen Lokalisieren zur Origo-Instanz werden. Objekte mit momentaner Gegenüberfunktion - wie alle Gegenüberobjekte - können die Origo-Instanz nicht übernehmen.


Herrmann, Theo; Schweizer, Karin (1998): Sprechen über Raum: sprachliches Lokalisieren und seine kognitiven Grundlagen. 1. Aufl., Bern u.a.: Huber.

[Seite 59:]

Was die Gerichtetheit von Objekten generell betrifft, so sollte der folgende Gesichtspunkt beachtet werden: Man kann objektmerkmalfundierte von nicht-objektmerkmalfundierter Gerichtetheit unterscheiden: Bei Menschen, vielen Tieren, Autos, Stühlen, Lokomotiven, Rathäusern, Uhren, Schränken usf. lassen sich (in einer objektivphysikalischen Sprache darstellbare) Objektmerkmale, Objektteile o. dgl. angeben, die für die Verleihung intrinsischer Gerichtetheit entscheidend sind. Falls man also ein Auto als intrinsisch gerichtet betrachtet, so sind es u.a. die (augenartigen) Lampen, die Frontscheibe usf., die mitbestimmen, was beim Auto die Vorderseite sein soll. [...]

Baumstümpfe, Mauern o. dgl. können unter Umständen nun aber ebenfalls als intrinsisch gerichtet betrachtet werden; hier fehlen aber in der Regel besondere, in physikalischer Sprache beschreibbare Merkmale, Teile o. dgl., die mitbestimmen, was ihre Vorderseite und ihre Rückseite sind. Die Vorderseite ist hier vielmehr durch die kanonische Position eines Betrachters oder Benutzers bestimmt. Die Vorderseite des Baumstumpfs ist die Seite,

[Seite 60:]

die dem „typischen“, einen Weg benutzenden Wanderer zugewandt ist; die Vorderseite der Mauer ist straßenseitig, usf. [...]

[...] Nicht intrinsisch gerichtete Objekte können ihre phänomenale Gerichtetheit in zweierlei Weise erhalten. Sie können eine momentane Vehikelfunktion oder eine momentane Gegenüberfunktion besitzen.

Momentane Vehikelfunktion: Ein Baumstumpf habe keine intrinsische Richtungszuschreibung (unter Zuhilfenahme einer kanonischen Betrachterposition) erhalten. Jemand sitzt auf dem Baumstumpf: Man nennt dann beim Baumstumpf diejenige Seite „vorn“, an der sich die Vorderseite des auf ihm Sitzenden befindet. Diese Vorderseite wandert mit, wenn sich der Sitzende dreht. [...] Die momentane Bestimmtheit der Baumstumpfseiten ist von der jeweiligen Benutzung abhängig.

Momentane Gegenüberfunktion: Ein Baumstumpf habe wiederum keine intrinsische Ausrichtung. Bei diesem Baumstumpf (wie bei Bällen und anderen nicht-intrinsisch gerichteten Objekten) ist diejenige Seite „vorn“, die dem jeweiligen tatsächlichen Betrachter momentan zugewandt, also in Grabowskis Sinne diesem perzeptuell zugänglich ist. Die Vorderseite wandert mit, wenn der Betrachter um das Objekt herumgeht. [...]

Soweit nicht-intrinsisch gerichtete Objekte ihre momentane Vehikelfunktion besitzen, können sie beim sprachlichen Lokalisieren zur Origo-Instanz werden. Objekte mit momentaner Gegenüberfunktion können - wie alle Gegenüberobjekte - nicht zu einer Origo-Instanz werden.

Anmerkungen

Die Quelle ist genannt, doch die Wörtlichkeitkeit der Übernahme bleibt ungekennzeichnet.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02