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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 1-10, 11-16
Quelle: Herrmann Schweizer 1998
Seite(n): 51, 52, 53, Zeilen: 51: 16 ff.; 52: 20 ff.; 53: 15 ff.
[Der Sprecher verfügt über ein internes Bezugssystem mit einer Origo, diese Origo kann mit ihm selbst, mit dem Hörer oder] mit dritten Entitäten (in diesem Beispiel mit Otto oder einem Auto) besetzt werden. Anknüpfend wird deutlich, dass die Aussagen wie folgt unterschieden sind: bei den Aussagen (1) bis (3) sind es drei verschiedene Entitäten, die die Origo, das LO und das BO besetzen - vom Sprecher, vom Hörer oder von Otto aus wird die Zange bezüglich des Autos sprachlich lokalisiert. Bei den Aussagen (4) bis (6) sind die Origo und das BO mit einer und derselben Entität belegt. Die Aussagen (1) bis (3) exemplifizieren Dreipunktlokalisationen, die Aussagen (4) bis (6) Zweipunktlokalisationen. So ergeben sich die folgenden sechs Hauptvarianten der Objektlokalisation mit Hilfe von den Richtungspräpositionen „vor“, „hinter“, „rechts von“ und „links von“:

[... Tab. 2.1 ...]

Es muss beachtet werden, dass es sich bei der DI-Dichotomie und beim 6HModell von Herrmann/Schweizer um Klassifikationsmodelle für Lokalisationsvarianten mittels Richtungspräpositionen handelt. Die Zuordnung der Präpositionen zu den BO kann auf zweierlei Weise erfolgen: es geht entweder um die Origo-Instanz selbst (Zweipunktlokalisation) oder um eine andere dritte Instanz (Dreipunktlokalisation).

[Seite 51:]

Der Sprecher verfügt über ein internes retinomorphes Bezugssystem mit einer Origo (s. oben Abschnitt 1.5). Diese Origo ist entweder mit ihm selbst oder mit dem Hörer oder mit „dritten“ Entitäten (in diesem Beispiel mit Otto oder einem Auto) besetzt. Zugleich wird deutlich, daß die Aussagen (1), (2) und (3) von den Aussagen (4), (5) und (6) wie folgt unterschieden sind: Bei den Aussagen (1) bis (3) sind es drei verschiedene Entitäten, die die Origo, das intendierte Objekt O, und das Relatum R besetzen: Vom Sprecher, vom Hörer oder von Otto aus wird die Zange bezüglich des Autos sprachlich lokalisiert. Bei den Aussagen (4) bis (6) sind die Origo und das Relatumobjekt R mit einer und derselben Entität belegt. Die Aussagen (1) bis (3) exemplifizieren Dreipunktlokalisationen, die Aussagen (4) bis (6) Zweipunktlokalisationen. So ergeben sich die folgenden sechs Hauptvarianten der Objektlokalisation mit Hilfe von Richtungspräpositionen (‘vor’, ‘hinter’, ‘rechts von’, “links von’):

[Seite 52:]

Man beachte in diesem Zusammenhang, daß es sich beim 6H-Modell wie bei der DI-Dichotomie um ein Klassifikationsmodell für Lokalisationsvarianten bei der Lokalisation mittels Richtungspräpositionen und nicht um ein Klassifikationsmodell für alle denkbaren Lokalisationen handelt.

[Seite 53:]

Die Zuordnung der Präpositionen (nebst Relatum-Bezeichnung) zu den Relata kann, wie zuvor ausgeführt, auf zweierlei Weise erfolgen: Das intendierte Objekt wird zwar stets per Präposition an eine bestimmte andere Instanz qua Relatum sprachlich angebunden, doch handelt es sich bei diesem Relatum entweder um die Origo-Instanz selbst (= Zweipunktlokalisation) oder aber um eine andere Instanz (= Dreipunktlokalisation).

Anmerkungen

Die Quelle ist für die (in der Auslassung befindliche) Tab. 2.1 - sowie auf S. 29 für eine Zusammenstellung von Aussagen zur Lage der Zange zum Auto - genannt. Es bleibt jedoch mangels Kennzeichnung unklar, dass die hier dokumentierten erläuternden und interpretierenden Ausführungen keine Eigenleistung der Verfasserin darstellen, sondern ebenfalls (und dabei größtenteils wörtlich) daraus abgeschrieben wurden.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02