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Forum: Übersicht > Doktortitel trotz Aberkennung?
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http://www.mathiopoulos.de/dt/ Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos Die Dame führt noch ihre Titel trotz Aberkennung!!! Und was sagt die Uni-Potsdam dazu? 20. Nov. 2012, 09:31‎ 62.155.238.78

Doktorgrad und Professorentitel sind noch nicht rechtskräftig aberkannt. Der Doktorgrad ist das in diesem Fall erst nach einer unanfechtbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, die noch aussteht. Frau Koch-Mehrin dürfte ihren Doktorgrad momentan auch noch führen, wenn sie wollte. Hotznplotz (Diskussion) 09:35, 20. Nov. 2012 (UTC)
Eigentlich ist doch die Entscheidung der Fakultät, den Doktorgrad abzuerkennen, rechtskräftig. Dagegen kann dann bei der Fakultät Widerspruch eingelegt werden. Aber falls dieser abgelehnt wird, sollte auch der Grad endgültig nicht mehr geführt werden. Daran würde doch eine Klage vor einem Gericht erstmal nichts ändern. Oder darf ich nach dem Entzug des Führerscheins trotzdem noch umherfahren, falls ich einfach dagegen klage? Mir passt eine Entscheidung nicht, deswegen klage ich ja dagegen (respektive die genannten Damen). Aber deswegen wird die Entscheidung ja nicht hinfällig. Vielleicht könnte man jetzt argumentieren, dass eine Klage eine "aufschiebende" Wirkung hat. Aber ist dem wirklich so? Sotho Tal Ker (Diskussion) 09:52, 20. Nov. 2012 (UTC)
Wenn Dir der Führerschein abgenommen wird, darfst Du trotz Klage bis auf Weiteres nicht mehr umherfahren, da in diesem Fall der Suspensiveffekt des § 80 Abs. 1 VwGO nicht greift: ausdrückliche Ausnahme sind "unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten". "Aufschiebende Wirkung" ist daher schon das richtige Stichwort. Durch einen bloßen abgelehnten Widerspruch der Fakultät erlangt der Entzug noch keine formelle Rechtskraft; erst, wenn daraufhin keine Klage erhoben oder eine solche unanfechtbar abgewiesen wird. Hotznplotz (Diskussion) 11:01, 20. Nov. 2012 (UTC)
Und weil dem so ist, ist es natürlich auch nicht richtig, dass hier bei Vroniplag so getan wird (z.B. durch Entfernen des Doktorgrads vor dem Namen), als entfalte die Entziehung des akademischen Grades schon vor der Bestandskraft des entziehenden Verwaltungsakts irgendwelche Wirkungen.91.12.36.11 17:06, 20. Nov. 2012 (UTC)St. Ivo
Das ist zugegebenermaßen ein bißchen gemein von VP, einfach den Doktorgrad nicht mehr zu nennen. Andererseits gibt es eben auch keinen Anspruch, immer mit dem Doktorgrad angesprochen zu werden. Aber vielleicht klagt ja jemand gegen VP, um durchzusetzen, daß Prof. Dr. Mathiopoulos auch hier als solche benannt wird. Wäre mal interessant. SleepyHollow02 (Diskussion) 17:11, 20. Nov. 2012 (UTC)
Ganz genau. Ich denke auch, man kann es in etwa auf so eine Formel bringen, dass sich hier anscheinend zur Zeit so eine Praxis etabliert hat, dass man nach umfangreicher Dokumentation hier und der entsprechenden Aberkennung der jeweiligen Fakultät davon absieht, die jeweilige Person weiterhin aus freien Stücken mit dem Doktorgrad vor dem Namen zu führen. Martin Klicken (Diskussion) 17:23, 20. Nov. 2012 (UTC)
Und weil sich das hier so etabliert hat (lies: ohne dass sich darüber je jemand einen Kopp gemacht hat), gehört sich das auch so? Die "umfangreiche Dokumentation hier" ist ja offenbar nicht das Entscheidende - denen, bei denen das noch nicht zu einer Entscheidung der Fakultät geführt hat, wird der Dr.-Grad hier ja trotzdem weiterhin zugestanden. Und an eine nicht bestandskräftige Verwaltungsentscheidung anzuknüpfen, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip eher nicht so gut vereinbar. St. Ivo 91.12.36.11 17:30, 20. Nov. 2012 (UTC)
Nee, nochmal, stopp. Das ist in Deutschland nicht verboten, den Doktorgrad wegzulassen, wie oben vom Kollegen beschrieben. Das kann jeder für sich entscheiden, ob er den Doktorgrad nennen möchte, bzw. wann er damit anfangen oder aufhören möchte. Dass sich das "nicht gehört", da haben Sie ja meine volle Zustimmung, das ist eine unflätige Verhaltensweise, und niemand hat es verdient, ohne den Doktorgrad angesprochen zu werden - es ist aber eben rechtlich nicht zu beanstanden, hier greift leider auch das Rechtsstaatsprinzip zum Vorteil dieser unerhörten Chaoten. Martin Klicken (Diskussion) 17:40, 20. Nov. 2012 (UTC)
St. Ivo hat recht, besser ist es Dr.-Titel voranzustellen, denn sonst wird man gleich von den entsprechenden Personen verdächtigt, dass man mit ihnen auch noch Intimitäten haben will: http://www.youtube.com/watch?v=oINBasa8BXg  :-))) --PlagiatorWatch (Diskussion) 07:05, 21. Nov. 2012 (UTC)