VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren
Forum: Übersicht > Ist die Verwendung eigener Textbausteine ein Plagiat?
Im Forum ist kein Raum für persönliche Angriffe: VP:KPA. Alle Beiträge im Forum sind Meinungsäußerungen der jeweils Beitragenden und deshalb zu signieren (vier Tilden an das Ende des Beitrags setzen: ~~~~). Weitere Tipps zum Forum finden sich unter VP:Forum, Hinweise zur Moderation unter VP:Moderation.

Hallo,

über die neue Bearbeitung der Dissertation von Siegfried Haller bin ich ein wenig stutzig geworden, weil einige angebliche Plagiatsstellen möglicherweise auf Texte des Autors selbst zurückgehen. Daher meine Frage mal ganz unabhängig von den Spezifika in der Arbeit von Haller: Ist auch die Verwendung eigener Textbausteine, ohne dass diese als Zitat ausgewiesen werden, als Plagiat zu bezeichnen?

Ich frage desshalb, weil ich selbst gerade an einer Diss. arbeite, worin ich Textbausteine aus eigenen Publikationen verwende, die ich jeweils mit einer Fußnote einleite in der steht: "Der folgende Abschnitt beruht in überarbeiteter Form auf meiner Darstellung in: ..." Der dann folgende Textabschnitt, dessen geistiger Urheber ich selbst bin, wird dann aber nicht nochmal eigens in Anführungsstriche gesetzt, zumal dieser ja auch erweitert und überarbeitet wurde.

Wie ist dieses Verfahren aus strenger Sicht zu beurteilen? Darf ich eigene, bereits publizierte Textbausteine in die Diss. einfliessen lassen, ohne diese im strengsten Sinne als Zitat auszuweisen oder ist dies unzulässig?

Nur noch zur Info: In der für mich massgeblichen Promotionsordnung steht drin, dass die Arbeit nicht "zur Gänze" bereits veröffentlicht worden sein darf.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

R. Schulz

Hallo Herr/Frau Schulz,
wenn man eigene Arbeiten wiederverwenden will, gibt es viele Möglichkeiten, dies zu tun.
Hier in aller Kürze nur ein paar Möglichkeiten:
1) Sie schreiben es nicht nochmal alles hin, sondern verweisen elegant darauf. Das spart Papier. "Des Weiteren sei auf meine Ausführungen in [Schulz 2003] verwiesen."
2) Sie paraphrasieren, machen aber deutlich, dass Sie das schonmal gesagt haben, dann so: "Wie ich in [Schulz 2003] bereits zeigen konnte, sind die XY-Aspekte in der Z-Folgerung immer zu berücksichtigen."
3) Sie zitieren sich selbst wörtlich: "Die XY-Aspekte in der Z-Folgerung sind zu berücksichtigen." [Schulz 2003]
Wenn Sie zitieren, muss klar sein, wo es los geht, und wo es aufhört. Wenn Sie bei Ihrem Fall beispielsweise durch Einrückungen zeigen, wie lang der Abschnitt ist, dann kann das in Ordnung sein. Es muss irgendwie klar werden, wie weit das geht. Wenn Sie dann aber seitenweise Texte wiederverwenden, ohne dass man ahnen kann, dass Sie das tun, dann ist es garantiert nicht in Ordnung.
Ich habe im Chat vor kurzem gesagt: "Der Satz 'Der folgende Abschnitt basiert auf früheren Publikationen ...' stellt keine gültige Zitierform dar. Er ist ein Schuldeingeständnis."
Regelungen in der Promotionsordnung, wie viel überhaupt bereits veröffentlicht sein durfte oder nicht, bleiben davon unberührt. Martin Klicken 16:41, 26. Jul. 2011 (UTC)
Der Meinung von Klicken schließe ich mich an, lieber R. Schulz. Dem ist auch nichts hinzuzufügen. Darum nur noch ein Tipp, den ich auch Studenten gebe: Ob eine Quelle ein Plagiat ist oder nicht, ist eigentlich erst die "zweite Frage". Die erste Frage ist, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist, egal ob sie von ihnen selbst stammt oder nicht. Falls Sie Naturwissenschaftler oder Informatiker sind, haben Sie's leicht, lesen und befolgen Sie den Balzert, fertig. Falls nicht, Daumenregel: Ihre Diss müssen Sie angreifbar gestalten! Dazu gehört, dass es jedem Leser Ihres Werkes möglich sein muss, sich jede von Ihnen benutzte Quelle zu beschaffen und darin nachzuschlagen. Forschungsberichte, auch eigene, sind in aller Regel veröffentlich worden und dann zitierfähig. Daraus setzt man ja gerne (und absolut legitim) die sog. kumulativen Dissertationen oder Habilitationsschriften zusammen. Die eigene Diplomarbeit dagegen ist schon sehr grenzwertig, da sie meist nicht überall problemlos erhältlich ist, wird aber meist noch "durchgewunken". Alles andere: Vorsicht! Okay? :) Lieben Gruß, Ihr HgR 18:25, 26. Jul. 2011 (UTC)
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Interessant, dass hier die Meinung so einhellig ist. Dass dies die korrekte Vorgehensweise ist, bin ich bereit uneingeschränkt zu akzeptieren (ich komme wahrscheinlich nicht mehr in die Lage davon betroffen zu sein :) möchte aber berichten, dass ich dies in der Praxis ganz anders erlebt habe.
Wenn ich als Wissenschaftler ein "größeres" Thema (jetzt erstmal unabhängig von der Dissertation) über 5-10 Jahre "bearbeite", liegt es nahe, so 1 mal im Jahr einen "fetten" Zeitschriftenartikel über einen Teilaspekt mit den aktuellen Ergebnissen zu publizieren.
Wenn ich dann mit dem Thema durch bin und es populär ist, schiebe ich noch eine Monografie hinterher, damit sich nicht jeder die ganzen Einzelartikel zusammenkopieren muss. In der Monografie wird dann aus jedem Artikel so etwa ein Kapitel, aber ich vereinheitliche alles noch etwas, füge Überleitungen ein, arbeite Korrekturen ein, füge Beispiele, eine Einleitung und ein Schlußkapitel mit ein paar übergreifenden Erkenntnissen hinzu und lasse alle Kürzungen weg, die ich wegen der Seitenvorgaben der Journale gemacht habe.
In jedem Kapitel steht dann am Anfang "das folgende Kapitel basiert mit leichten Überarbeitungen auf [Verweis auf Zeitschriftenartikel]", aber ich kennzeichne weder etwas als wörtliches Zitat von mir selbst, noch formuliere ich alles um, damit man es nicht als wörtliches Zitat erkennt.
Selbstverständlich verwende ich für die Erarbeitung der Monografie die Originalquellen der Zeitschriftenartikel, hänge die aneinander und arbeite alle Änderungen dann da rein. Alles andere erscheint mir total ineffizient und auch irgendwie unwissenschaftlich bürokratisch.
Sofern ich diesen Arbeitsprozess in der Einleitung beschreibe, erwecke ich doch auch nicht den Eindruck, etwas neues zu publizieren, bzw. mache das wenige neue dann explizit kenntlich.
So eine Monografie würdet Ihr dann ernsthaft als nahezu 100%iges Plagiat bezeichnen?
88.128.10.107 06:59, 27. Jul. 2011 (UTC)
-----------------------------------------------------------------
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist in der Tat üblich und auch in Ordnung. Indem Sie vorgehen wie beschrieben, wahren Sie die Zitierbarkeit (durch Veröffentlichung), die Angreifbarkeit (durch Offenlegung aller Quellen) und die Ehrlichkeit (durch Selbstzitate, keine Selbstplagiate). Durch Ihre klaren Ankündigungen jeweils zu Kapitel-Beginn wahren Sie zudem die Eindeutigkeit (siehe Antwort von Klicken oben). Alles wunderbar! Warum sollte jemand daran etwas auszusetzen haben? Das ist mir nicht klar geworden. HgR 08:20, 27. Jul. 2011 (UTC)
Was ich beschrieben habe, ist doch aber nach Aussage von Martin Klicken klar unzulässig:
"Der Satz 'Der folgende Abschnitt basiert auf früheren Publikationen ...' stellt keine gültige Zitierform dar. Er ist ein Schuldeingeständnis."
Sie hatten geschrieben, Sie schließen sich seiner Meinung an.
Weiterhin habe ich nahezu exakt das beschrieben, was auch der Threaderöffner zur Diskussion gestellt hat, und was Herr Klicken doch dann als unzulässig kritisiert hat.
Wem stimmen Sie denn jetzt zu?
Ich bin verwirrt.
88.128.10.107 09:23, 27. Jul. 2011 (UTC)
Ich stimme vor allem mir zu. Haha. Nein, im Ernst: Vergleichen Sie einmal ernsthaft den von Ihnen aufgespannten Fall mit dem, was die Herren Haller oder auch Chatzimarkakis betrieben haben. Ich meine, nehmen Sie sich die Zeit bitte und vergleichen Sie. Sie werden dann notwendigerweise erkennen, was wir meinen. Sollten wider erwarten alle Stricke reißen, wie gesagt, ist der Balzert sehr hilfreich, der erklärt das viel besser. Link siehe oben. Gruß HgR 09:57, 27. Jul. 2011 (UTC)
Soweit ich verstanden habe, wollte der Originalposter weniger die Diss von Haller diskutieren als erfahren, ob er die von ihm (und mir) beschriebene "Verweisform" auf übernommene eigene Arbeiten problemlos in seiner Diss verwenden darf.
80.187.244.111 11:44, 27. Jul. 2011 (UTC)
Die Frage wurde doch auch gleich oben beantwortet, nach den drei Beispielen: In den fraglichen Fällen muss in jedem Fall gezeigt werden, für welchen Bereich das gilt, wenn Paraphrasierungen bzw. sogar wörtliche Wiederverwendung über mehr als nur ein oder zwei Sätze stattfindet. Zitate müssen einen Anfang und ein Ende haben. Wer Texte oder Kapitel in großen Teilen komplett wiederverwenden will "Dieses Kapitel folgt im wesentlichen der sehr guten Ausarbeitung in ....", der sollte sich evtl. auch mal fragen, was das überhaupt soll. Wenn das korrekt ausgewiesen ist, so dass klar erkennbar ist, dass hier ein Kapitel aus einer anderen Arbeit in wesentlichen Teilen nochmal komplett neu auftaucht - dann bin ich darauf gespannt, was der Gutachter dazu sagt. Wenn es unklar gehalten oder verschwiegen wird, dann wird getäuscht. Martin Klicken 12:11, 27. Jul. 2011 (UTC)
Ich will das nicht in Abrede stellen, kann aber nur sagen, dass es nicht der von mir erlebten Praxis entspricht. Ich kannte es so, dass Forschung quasi "tagesaktuell" in einer ständig kommunizierenden wissenschaftlichen Gemeinschaft geschieht. Sobald ein Resultat da ist, wird es veröffentlicht. Ich kann keinen wirklichen Sinn darin erkennen, die internationale Forschung für Jahre aufzuhalten, nur weil man alles zusammen in einem Buch veröffentlichen will.
Gutachter sagen meiner Erfahrung nach "Bravo" dazu, wenn ein Doktorand eigene Ergebnisse im peer-reviewten Bereich veröffentlicht. Es wäre geradezu der Ritterschlag und mit der Berufung auf eine Juniorprofessur gleichzusetzen, wenn es jemand schaffen würde, eine Diss abzugeben, die zu 100% aus Inhalten besteht, die bereits vorher in rennomierten, peer-reviewten Zeitschriften veröffentlicht wurden (was faktisch nicht geht, wenn man die Reviewzeiten bedenkt).
Eine Diss einzureichen, die quasi nur eine Gliederung darstellt mit lauter Verweisen "den Inhalt dieses Kapitels findet man in [irgendwo]", ohne den eigentlichen Inhalt, würde allerdings sicher als schlechter Scherz empfunden.
87.139.137.52 14:23, 27. Jul. 2011 (UTC)
Eines möchte ich noch nachschieben, in partieller Korrektur meiner eigenen Stellungnahme: Die "Spannweite" einer Ankündigung "In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich auf ..." ist natürlich irgendwo begrenzt. Bitte nageln Sie mich auf keine bestimmte Seitenzahl fest. Bei, sagen wir, zwanzig Seiten ist aber gewiss Schluss mit lustig. Wenn Sie da noch erwarten, dass jeder Leser Ihren Hinweis von vor zwanzig Seiten noch im Kopf hat, dann haben Sie den Bogen wahrscheinlich überspannt. HgR 11:56, 27. Jul. 2011 (UTC)
---------------------------------------------------------------------------
Fischer-Lescano wird ja auch vorgeworfen, eigene Textpassagen bzw. Textbausteine mehrmals in verschiedenen Veröffentlichungen gebraucht zu haben.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/guttenberg-enthueller-fischer-lescano-der-klaeger-wird-zum-verdaechtigen-1.1070365

Nach o. g. Definition "Der Satz 'Der folgende Abschnitt basiert auf früheren Publikationen ...' stellt keine gültige Zitierform dar. Er ist ein Schuldeingeständnis." würde das dann offenbar auch einen Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln darstellen.......?!?
(KB)
----------------------------------------------------------
Hmmm ... jetzt habe ich schon auf gute Literatur hingewiesen, mit Link, und auch den Tipp gegeben, selbst mal in die fraglichen Diss'en hineinzuschauen. Das macht beides mehr Arbeit, als hier die gleiche Frage zum hundertsten Male zu stellen, das ist mir schon klar. Aber mehr Rat kann (und will) ich Ihnen dazu nicht geben. Bin raus. HgR 16:52, 27. Jul. 2011 (UTC)
Ich würde die Frage einmal so beantworten: Man kann durchaus einen selbst verfassten, sehr langen, viele Seiten umfassenden, bereits vorveröffentlichten Abschnitt wiederverwenden, solange die Übernahme und deren Länge eindeutig gekennzeichnet sind und sich dies dem Leser auf Anhieb erschließt, wenn die Tatsache der Vorveröffentlichung nicht gegen die Promotionsordnung verstößt (lässt sich sicher leicht klären). Dann ist das kein Plagiat, gegebenenfalls aber dennoch, ähnlich wie Klicken geschrieben hat, eine Art "Schuldeingeständnis" (wenn es wirklich sehr viel Text ist) und man muss damit rechnen, dass die Prüfer dies unakzeptabel finden und dass später auch weitere Kritik geübt wird. Problematisch wird es überdies, wenn an der Vorveröffentlichung mehrere Autoren beteiligt gewesen sind, vor allem, wenn nicht klar ist, welcher Autor wieviel beigetragen hat. Dann kann man das durchaus als Plagiat betrachten. - Hood 07:13, 28. Jul. 2011 (UTC)
__________________________________________
Wie bei so vielen Dingen ist auch bei dieser Frage allein ein Wort entscheidend: Transparenz!
Ich habe in meiner Diss. (MINT) 2 längere Vorarbeiten von mir verarbeitet. Einmal eine Hinführung auf ein komplexes Themengebiet (3 Seiten) und eine Veröffentlichung (ca. 8 Seiten) in einer ren. Publikation. Beides habe ich selbstverständlich vorher! mit meinem Betreuer besprochen und beides glasklar kenntlich gemacht.
So halte ich es mit jeder! Veröffentlichung. Wer seriös arbeitet hat mit einer solchen Vorgehensweise absolut kein Problem.
Transparenz, die Haller und Konsorten nun wirklich nicht haben walten lassen.
Deshalb, in meinen Augen, ein klarer! Täuschungsversuch.
(87.161.116.57 08:33, 28. Jul. 2011 (UTC))
---------------------

Ich denke auch, an dem Konzept „Eigenplagiat“ scheiden sich die Geister, zumindest was seine Bewertung hinsichtlich eines möglichen Fehlverhaltens angeht. In der Regel muss man tatsächlich zwischen Arbeiten, die als Prüfungsleistung eingereicht werden und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Sammelbänden unterscheiden, denke ich. Denn eine Dissertation ist wohl in den seltensten Fällen die Veröffentlichungsform, mit der man seiner Fachgemeinde die eigenen Forschungen zur Kenntnis bringt (insbesondere, wenn man die Diss in Deutsch verfasst hat, jedoch ein internationales Fachpublikum ansprechen möchte). Da kann es aber zwischen den einzelnen Fachbereichen durchaus Unterschiede geben, aber zumindest in den empirischen Wissenschaften sind das tatsächlich zwei verschiedene Paar Schuhe. In geisteswissenschaftlichen Dissertationen mag das etwas schwieriger sein, da man die dortigen Forschungsergebnisse in der Regel nicht so einfach auf quantitative Kennwerte verdichten kann – das liegt in der Natur der Sache (und meiner Ansicht nach hat jede Forschungsdisziplin ihre eigene, berechtigte, dem jeweiligen Inhalt nach angemessene Forschungsmethode), so dass in den geisteswissenschaftlichen Bereichen die Dissertation tatsächlich gleichzeitig die eigentliche Form der Mitteilung an die Fachgemeinde sein mag.

Ich pflichte dem Benutzer 87.139.137.52 bei, was seine Bewertung dieses Sachverhalts angeht: Die (durch Peer-Review abgesegnete) Veröffentlichung in anerkannten Journals ist in der Tat ein Qualitätsmerkmal für die eigene Forschung – und seien wir mal ehrlich: In die Verlegenheit eines solchen möglichen Fehlverhaltens kommen die meisten der auf dieser Plattform behandelten Fälle gar nicht, weil deren „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ wohl eher nicht die Substanz aufweisen, die sie für eine Veröffentlichung über die eigentliche Dissertation hinaus qualifizieren (und darum ging es den meisten Fällen ja auch von vornherein nicht – diese Herrschaften wollten schlicht den akademischen Grad, den sie kurioserweise ja oft sogar mit Auszeichnung erhielten, und am liebsten gar keine weiteren Leser, die ihr „Werk“ einmal genauer betrachten).

In vielen Fällen verlangt die Promotionsordnung einiger Fakultäten auch nur, dass die Dissertation keine Inhalte enthalten darf, die bereits vorher schon Uni-intern als (Teil einer) Abschlussarbeit und damit als Prüfungsleistung eingereicht wurden (z.B. Inhalte der Diplomarbeit, die dann nochmals in der Diss recycelt werden). Aber auch das mag nicht einheitlich geregelt sein. Abgesehen davon, dass viele Fachbereiche ja auch die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation anbieten (HgR hatte das schon mal angesprochen), bei der also eine bestimmte Anzahl von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften als Promotionsleistung anerkannt wird, liegt es wohl vor allem im Ermessen der Gutachter, wie in solchen Fällen zu entscheiden ist. Diese sind dann auch mit den diesbezüglichen Feinheiten in den Promotionsordnungen hinreichend vertraut (oder sollten es zumindest sein) und können sicher sehr gut bewerten, was hier erlaubt ist und was nicht (vorausgesetzt natürlich, dass sie darüber informiert sind, dass Teile der Arbeit bereits anderweitig publiziert wurden). Dr. Simplicius 23:29, 30. Jul. 2011 (UTC)