VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Forum: Übersicht > Petition DFG/HRK
Im Forum ist kein Raum für persönliche Angriffe: VP:KPA. Alle Beiträge im Forum sind Meinungsäußerungen der jeweils Beitragenden und deshalb zu signieren (vier Tilden an das Ende des Beitrags setzen: ~~~~). Weitere Tipps zum Forum finden sich unter VP:Forum, Hinweise zur Moderation unter VP:Moderation.

Bitte unterstützt die Petition https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany# DFG/Rektorenkonferenz haben beschlossen, dass die öffentliche Diskussion wissenschaftlichen Fehlverhaltens unredlich ist! --84.62.85.227 11:35, 2. Jul. 2013 (UTC)

Die Hochschulrektorenkonferenz will als eine Stimme der Hochschulen wahrgenommen werden, ist aber eine Hochschullehrer-Lobby. Nicht mehr und nicht weniger. Schlimm ist allerdings, dass in Deutschland manche Wissenschaftsfunktionäre nicht in der Lage sind, zu trennen, während sie in den verschiedenen Vorsitzfunktionen durchrotieren. Die Zuständigkeit einer Berufsgruppenvertretung für das Kriminalisieren von selbstverständlichen Prinzipien der Wissenschaft erschließt sich mir nicht. Es ist außerdem frech, dass hier ein Gemauschel zementiert werden soll, das sowieso schon professionell und systematisch durchgezogen wird. Das ist auch der einzige Grund, warum es überhaupt Whistleblowing gibt, was für sich genommen schon ein Armutszeugnis für die Hochschulen ist. Hätte man nichts zu befürchten, wenn man über Wissenschaftsbetrug, Datenfälschung, Korruption und Plagiate stolpert, müsste es keine anonymen Meldungen geben. Würden die Hochschulen die vielen diskret und vertraulich gemeldeten Betrügereien aufklären und nicht verharmlosen und stattdessen Jagd auf den Melder machen, würde es auch dieses Wiki nicht geben müssen. Eine abstruse und unverschämte Forderung also, die meines Erachtens klar am Problem vorbeigeht. Martin Klicken (Diskussion) 12:44, 2. Jul. 2013 (UTC)
Ist die Hochschulrektorenkonferenz wirklich eine Hochschullehrer-Lobby? Ist sie nicht eher eine Hochschulleitungs- und Hochschulverwaltungslobby? Wenn man sich die Positionen des DHV (= Deutscher Hochschulverband) ansieht, der sich selbst als "Vertretung der beruflichen Interessen der Hochschullehrer" betrachtet und daher viel eher als Hochschullehrer-Lobby bezeichnet werden könnte, so sieht man, dass der DHV im hier interessierenden Zusammenhang von Plagiaten den windelweichen und verharmlosenden Stellungnahmen der "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen", der die Hochschulrektorenkonferenz angehört, durchaus kritisch gegenübersteht. Morinola (Diskussion) 10:47, 3. Jul. 2013 (UTC)
Ja, stimmt, vielleicht lässt sich das aufteilen: HRK als Lobby für Hochschullehrer und Funktionäre mit wissenschaftspolitischen Ambitionen und DHV für Hochschullehrer, die sich vorrangig mit Forschung und Lehre beschäftigen. Dass diese der Kaste der in Vorsitzfunktionen durchrotierenden Kollegen auch durchaus kritisch gegenüberstehen ist ein wichtiger Hinweis. Martin Klicken (Diskussion) 10:54, 3. Jul. 2013 (UTC)
Wir hatten da gestern eine interessante Diskussion drüber in einem anderen Kreis. Ich fand den Hinweis von PlagProf sehr bemerkenswert, daß man sich die Formulierung der HRK/DFG sehr genau ansehen sollte: "Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis."[1] Da steht Verdacht. Was in diesem Wiki jedoch öffentlich dokumentiert wird, ist kein Verdacht, sondern es sind Fakten: Texte aus veröffentlichten Quellen, die schlicht zitiert und nebeneinandergestellt werden. Folglich trifft diese Empfehlung ein Unterfangen wie z.B. VP überhaupt nicht. KayH (Diskussion) 13:03, 2. Jul. 2013 (UTC)
Leider wird von den Pressestellen mancher Hochschulen von "anonymen Vorwürfen" und "unbewiesenem Plagiatsverdacht" geschrieben, wenn es tatsächlich um genau diese dokumentierten und nachprüfbaren Fakten geht. Ich frage mich, was sie wirklich meinen. Verleumdung und üble Nachrede jedenfalls sind sowieso strafbar, da braucht es keine Erklärung der HRK. Ich befürchte aber, dass das in die Richtung gehen soll, dass aus einem Verdacht erst ein Faktum wird, wenn das juristisch letztinstanzlich geklärt wurde. Martin Klicken (Diskussion) 13:58, 2. Jul. 2013 (UTC)
Ich denke auch, daß die sowas wie VP mitmeinen könnten. Aber interessiert mich, was sie evtl. meinen oder interessiert mich, was sie de facto schreiben? KayH (Diskussion) 14:35, 2. Jul. 2013 (UTC) p.s. Ich finde es übrigens völlig richtig, daß die Äußerung eines bloßen Verdachts ("Kollege XYZ hat bestimmt auch nicht sauber gearbeitet") nicht in die Öffentlichkeit gehört. Das ist ja noch keine Verleumdung - aber es ist sicher unredliches Verhalten in der Wissenschaft.
Nur ein Beitrag zur terminologischen Klärung: aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich eindeutig, dass als "Verdacht" nicht haltlose Behauptungen aufgefasst werden, sondern der Inhalt des Hinweises eines Whistleblowers. Wenn also auf Vroniplag Plagiate dokumentiert werden, dokumentiert dies erst einmal nur den Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der in einem förmlichen Verfahren mit Ombudsperson und Kommittee geklärt werden muss. Steht am Ende dieses Verfahrens ein "Schuldspruch", hat sich der Verdacht bestätigt und ist - erst zu diesem Zeitpunkt! - damit kein Verdacht mehr.178.200.35.194 20:33, 2. Jul. 2013 (UTC)Anonymer Wikinutzer
Das kann man im Gesamtzusammenhang so interpretieren, das muß man aber nicht so interpretieren. Die Dokumentation von Textparallelen ist kein Verdacht, sondern eine Dokumentation. Wenn man hier ein Fragment anlegt und dieses Fragment im Sichtungsprozeß bestätigt wird, dann ist es keine Vermutung, daß diese Texte korrekt (im Wiki) zitiert sind, sondern die Bestätigung, daß es sich so verhält. Ob man das dann in der Gesamtheit wissenschaftliches Fehlverhalten nennt, mag jeder selbst nach eigener Anschauung entscheiden. KayH (Diskussion) 09:07, 3. Jul. 2013 (UTC)
@KayH (nach Edit-Konflikt), da stimme ich Dir weitgehend zu. Das Wiki dokumentiert natürlich nicht nur Fakten, sondern nimmt auch (faktenbasierte) Wertungen vor (z. B. durch Zuordnungen wie Plagiat, Verschleierung, Bauernopfer, usw.), welche nicht immer zwangsläufig fehlerfrei sein müssen und auch nicht unbedingt von Anderen geteilt werden müssen. Solche Wertungen werden nicht einfach in den Raum gestellt, sondern erfolgen stets zusammen mit den Textstellen bzw. Informationen, die dem Leser eine eigene (und ggf. abweichende) Meinungsbildung ermöglichen. Völlig unproblematisch mag das allerdings auch nicht immer sein (Kommentare dazu gab es schon genug) und damals ist ja z. B. in mehreren Forumthreads über eine Einführung von weniger wertenden Kategorien diskutiert worden, wofür auch ich mich ausgesprochen hatte. (Technisch ließe allerdings technisch nicht so leicht bewerkstelligen, wäre mit sehr viel Arbeit verbunden und brächte Nachteile in der Darstellung.) Wie in weiteren Forumthreads diskutiert, zeigt sich die Problematik z. B. auch bei Textstellen in medizinischen Dissertationen, wo es um Geräte- oder Methodenbeschreibungen geht, die auch von Promovenden des gleichen Instituts gerne und häufig kopiert werden. Wird so ein Text ohne eine Quellenangabe 1:1 übernommen ist das nach üblichen Definitionen ein Plagiat. VroniPlag Wiki macht dann bei der Plagiatszuweisung zwar keinen Fehler, aber muss es sich eben nicht zwangsläufig um wissenschaftliches oder akademisches Fehlverhalten handeln. Dies wäre dann eine weitergehende Interpretation, die eine Untersuchungskomission bei der Prüfung durchführt. So etwas steht allerdings auch nicht unbedingt in der Entscheidungsbegründung, sofern dazu überhaupt etwas Schriftliches veröffentlicht wird. Bei solchen Interpretationen kann man nicht sagen, dass durch die universitäre oder ggf. noch zusätzliche richterliche Entscheidung ein Verdacht ausgeräumt oder bestätigt wird. Auch muss ein universitär festgestelltes akademisches oder wissenschaftliches Fehlverhalten ja nicht zwangsläufig zum Entzug des Doktorgrades führen, was dann den Verdacht aber keineswegs ausräumt. Zudem kann auch eine Untersuchungskomsision nicht immer alle Fragen absczhließend klären und auch hier gibt es Fehlentscheidungen. Beispiele gibt es genug. Es ist also problematisch und zuweilen sogar unmöglich, zu sagen, dass durch einen "Schuldspruch" ein Verdacht bestätigt wird, oder bei Ausbleiben des "Schuldspruchs" ein verdacht widerlegt ist.-Hood (Diskussion) 10:18, 3. Jul. 2013 (UTC)
Stimme ich Dir zu, mir war aber zunächst wichtig, festzustellen, daß > 95 % des Wikicontents schlicht aus Zitaten besteht, die veröffentlichten Publikationen entnommen sind. Daß diese auch bewertet werden, stimmt natürlich. Aber ich kenne keine Kategorie vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten und auch die Kategorie Bauernopfer ist keine Verdächtigung, sondern eine begründete Bewertung anhand objektivierbarer Tatsachen. Über die Kategorie Schuld möchte ich hier überhaupt nicht sprechen. Sie paßt überhaupt nicht zu dem, was hier dokumentiert wird. KayH (Diskussion) 10:33, 3. Jul. 2013 (UTC)
+1. Nur leider wird es manchmal anders aufgefasst bzw. in den Medien anders weiterverbreitet. Für manche Journalisten und Blogger scheint die Kategorie Schuld eine wichtige Rolle zu spielen. -Hood (Diskussion) 10:35, 3. Jul. 2013 (UTC)
BTW: Vielleicht wäre es hilfreich, an prominenter Stelle im Wiki noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass eben keine Schuld-Bewertung vorgenommen wird, da dies wohl ein häufiges Missverständnis ist.-Hood (Diskussion) 11:11, 3. Jul. 2013 (UTC)
Ich hatte das so verstanden, dass die substanzielle Dokumentation im Wiki den Verdacht sozusagen "emergent" hervorbringt. War das gemeint? Und dass niemand bestreitet, dass die Dokumentation für sich genommen nicht als Fremdkörper im wissenschaftlichen Diskurs deklariert werden kann. Martin Klicken (Diskussion) 10:01, 3. Jul. 2013 (UTC)