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Forum: Übersicht > Vorwürfe genauer prüfen
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Ich denke, man sollte Vorwürfe zu Plagiaten genauer prüfen, bevor man sie

veröffentlicht. Bei den letzten Dissertationen tauchten vermehrt Fälle auf, wo kaum noch

ein Wort dem zitierten Originaltext entspricht, diese scheinbare Wiedergabe in eigenen Worten

dennoch als verschleiertes Bauernopfer etc. gebrandmarkt wird.

Ansonsten wäre es gar nicht mehr möglich, irgendeinen wissenschaftlichen Text zu verfassen,

ohne mit Anführungszeichen um sich zu werfen, wo niemand auf der Welt Anführungszeichen

setzen würde!

Bitte signieren Sie Ihren Beitrag!
Ich denke, an Qualitätssicherung besteht hier höchstes Interesse!
Bitte geben Sie doch mal ein paar Beispiele für konkrete Fragmente (als Links in dieses Wiki), die sie für bedenklich halten.
87.139.137.52 16:03, 1. Aug. 2011 (UTC)
Also, an der Qualität der Prüfergebnisse habe ich als regelmäßiger Besucher von vroniplag wenig auszusetzen, auch wenn man dabei sicherlich nicht gründlich genug sein kann. Was mich allerdings stört, ist, dass verstärkt Personen, die keine herausragenden öffentlichen Funktionen wahrnehmen, ins Visier geraten. Personen von öffentlichem Interesse müssen Öffentlichkeit ertragen können, die anderen aber nicht. Hier sollte die Science Community das Korrektiv sein, vroniplag, sofern möglich, nicht-öffentlich prüfen.

@ Vorredner/in
Wenn ich irgendetwas veröffentliche, ein Buch oder einen Aufsatz oder einen Artikel, dann darf nur insgeheim darüber gesprochen werden? Ich denke nicht! Ganz im Gegenteil!
Ausserdem, wenn ich von jemanden ein Werk im Schrank stehen habe und sei es eine Dissertation, da bin ich schon dankbar, wenn es publik gemacht wird, dass das Werk als "nicht zitierfähig" einzustufen ist. Denn sonst werden die Plagiate durch ehrliche Zitierungen auch noch weitergetragen.
Tacheles 17:12, 1. Aug. 2011 (UTC)

Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass „bei gleichem Material und Thema und damit gleicher Fachsprache“ sich „zwangsläufig aus dem Gegenstand der Beschreibung Übereinstimmungen ergeben (...) Es bleibt (...) nur ein verhältnismäßig geringer Freiraum für eine eigenschöpferische Darstellung und Formulierung; soll nicht die Möglichkeit einer nochmaligen wissenschaftlichen Beschreibung unzumutbar erschwert werden“ (BGH, Urteil v. 21.11.1980 – I ZR 106/78, Juris Rdn. 42 = MDR 1981, 641 ff.). Daher ist nur ein Bruchteil der hier als Plagiat gekennzeichneten Fragmente für den Entzug des Titels von Relevanz. 85.176.169.12 18:54, 1. Aug. 2011 (UTC)


"Dinge, die evident oder allgemein bekannt sind, dürfen nicht zitiert werden (Möllers, aaO, Rdn. 440). Evident ist nach Wiki ein Sachverhalt, der unmittelbar ohne besondere methodische Aneignung klar auf der Hand liegt. Damit korrespondiert, dass nur Texte zu zitieren sind, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen (Möllers, aaO, Rdn. 475), da nur bei diesen eine methodische Aneignung prägend ist. Kennzeichnungspflichtig sind daher auch nur "Rechtsmeinungen" oder "Thesen" (Möllers, aaO, Rdn. 432) oder "Argumente", was die gesamte Rechtsprechung zum Entzug von Titeln so sieht. "Die reine Dastellung (...)" ist im Übrigen "noch keine wissenschaftliche Leistung" (Möllers, aaO, Rdn. 271). Ein Wissenschaftsplagiat scheidet in diesem Bereich daher von Anbeginn aus." ( vgl. 85.176.164.234, 17. Jul. 2011, 22:06, Vroniplag, Forum: Umgang mit Standard-Definitionen). Müsst Ihr auch mal checken!