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Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum

von Dr. Frank-Walter Steinmeier

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[1.] Fws/Fragment 072 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-16 16:17:24 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Fws, Gesichtet, Koch 1984, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 72, Zeilen: 17-26
Quelle: Koch 1984
Seite(n): 75, 76, Zeilen: 75: 4ff; 76: 2ff
Diese vergleichsweise hohe Anforderung an die individuelle Handlungskompetenz kontrastiert nun auffällig mit der aus Befragungen von obdachlosen Haushalten gewonnenen Feststellung, wonach die Betroffenen in weitgehender Unkenntnis über die Bedeutung der unterschiedlichen Vorgänge wie Kündigung, Klagen, Urteilen und Fristen waren. Viele Haushalte waren nicht in der Lage, Kündigung, Klageschrift, Urteil und Mitteilungen über die Festsetzung von Zwangsräumungsterminen zu unterscheiden. Die Mehrzahl der Befragten war nicht einmal fähig, einen juristischen Schriftsatz zu verstehen, geschweige denn aufzusetzen. Viele der zur Räumung verurteilten Haushalte wußten nicht, ob ein schriftliches Verfahren bzw. eine mündliche Verhandlung überhaupt stattgefunden hatte.227

227 Koch, F., Ursachen von Obdachlosigkeit, Bericht über das Forschungsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, hrsg. vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Minden 1984, S. 75, der aufgrund der dort ermittelten Quote von 90% Versäumnisurteilen im schriftlichen Verfahren die Mietschuldner bei der Feststellung des Räumungsanspruchs des Vermieters praktisch ausgeschaltet sieht.

Das wichtigste Ergebnis dieser Fragen ist die Feststellung, daß die betroffenen Haushalte in weitgehender Unkenntnis über die Bedeutung der unterschiedlichen Vorgänge wie Kündigungen, Klagen, Urteilen und Fristen waren. Viele Haushalte waren nicht in der Lage, Kündigung, Klageschrift, Urteil und Mitteilungen über die Festsetzung von Zwangsräumungsterminen zu unterscheiden. Viele der zur Räumung verurteilten Haushalte wußten nicht, daß ein schriftliches Verfahren bzw. eine mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. 2)

[Seite 76]

Sie sind in der Mehrzahl nicht dazu fähig, einen juristischen Schriftsatz zu verstehen, geschweige denn aufzusetzen.


2) In einer Aktenauswertung kommt die Stadtverwaltung Köln zu dem Ergebnis, daß die Quote der Versäumnisurteile bei im Rahmen der Zwangsräumungsverfahren bekanntgewordenen Räumungsurteilen bei nahezu 90 % liegt (KÖLN 1983:37).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle existiert, Art und Umfang der Übernahme sind aber nicht gekennzeichnet.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1



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