von Dr. Frank-Walter Steinmeier
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[1.] Fws/Fragment 148 11 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-11-02 07:48:00 Hindemith | BauernOpfer, Denninger 1970, Fragment, Fws, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 148, Zeilen: 11-18 |
Quelle: Denninger 1970 Seite(n): 146, Zeilen: re.Sp. 9ff |
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Für die hier notwendige Auseinandersetzung genügt es, sich der allen Lesarten des Demokratieprinzips noch gemeinsamen Einsicht zu vergewissern, daß in einer Demokratie staatliche Existenz nicht etwas Vorgegebenes, sondern etwas Aufgegebenes ist, an dessen ständiger Hervorbringung alle staatlicher Herrschaftsausübung Unterworfene teilhaben sollen. Die staatliche Ordnung muß insofern strukturell und funktionell fortwährend neu erzeugt, neu formiert werden. In der Demokratie ist sie keine von Gott geschenkte,150 durch ihn legitimierte, vom König nach Gutdünken und nach [dauerhaften Regeln verwaltete Herrschafts- und Wohlfahrtsanstalt und schon gar kein Selbstzweck, sondern sie ist das stets verbesserungsfähige und -bedürftige Instrument, durch welches eine auf technischen Fortschritt und materiellen Wohlstandszuwachs eingeschworene Gesellschaft ihre Interessenunterschiede und - gegensätze artikuliert und reguliert.151]
150 Denninger, E., Polizei und demokratische Politik, JZ 1970, S. 146. 151 Denninger, E., Polizei und demokratische Politik, JZ 1970, S. 146. |
Am Beginn muß eine Einsicht stehen, die so simpel ist, daß man sich fast scheut, sie auszusprechen: In einer Demokratie ist staatliche Existenz nicht etwas Vorgegebenes, sondern etwas Aufgegebenes. Und: an der Bewältigung dieser Aufgabe sollen alle Bürger teilhaben. Wenn dieses Axiom unserer Verfassungsordnung als Selbstverständlichkeit akzeptiert wird, sollte man nicht zögern, die Konsequenzen zu formulieren:
a) Die staatliche Organisation muß strukturell und funktionell fortwährend neu erzeugt, neu formiert werden. Sie ist keine von Gott geschenkte, durch ihn legitimierte, vom König nach Gutdünken und nach dauerhaften Regeln verwaltete Herrschafts- und Wohlfahrtsanstalt und schon gar kein Selbstzweck, sondern sie ist das stets verbesserungsfähige und -bedürftige Instrument, durch welches eine auf technischen Fortschritt und materiellen Wohlstandszuwachs eingeschworene Gesellschaft ihre Interessenunterschiede und -gegensätze artikuliert und reguliert. |
Weder der z.T. wörtliche Charakter der Übernahme, noch deren Umfang wird durch die Verweise auf die Quelle klar für den Leser. |
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