von Dr. Frank-Walter Steinmeier
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[1.] Fws/Fragment 181 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-11-02 12:07:26 Klgn | BauernOpfer, Fragment, Fws, Gesichtet, Preuß 1979, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 181, Zeilen: 1-15 |
Quelle: Preuß 1979 Seite(n): 141, 146, Zeilen: 141: 14ff; 146: 12ff |
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[Institu-]tionalisierungen subjektiver Berechtigungen, wie sie in der Staatslehre der Weimarer Republik in Gestalt von institutionellen Garantien, Werten und integrativen Prozessen an Boden gewinnen,265 sind deshalb notwendig auf eine stärkere Immunisierung gegenüber den Interventionen der öffentlichen Gewalt, speziell des Gesetzgebers, angelegt. Das bedeutete eine Minderung seiner Zuständigkeit, die Dimension sozialer Ordnung in der Eigentümermarktgesellschaft zur Geltung zu bringen, soweit sie über die normative Ausgestaltung der immanenten Ordnungsprinzipien einer Privatrechtsordnung hinausgehen. Im Bereich Wirtschaft zerschellte etwa in Weimar schon die legislatorische Befugnis zu Eigentumsentwährungen, zu inhaltlichen Neukategorisierungen von Rechtstiteln auf gesellschaftliche Ressourcen oder zur [sic] ordnungspolitischen Interventionen, welche die immanente Logik der "Institution Eigentum" gerade brechen und neue Formen der Bewirtschaftung des nationalen Reichtums installieren sollten, an der "organisierten Sozialidee" Eigentum 266 und war nur noch um den Preis eines revolutionären
Bruchs durchzusetzen.267 265 Historisch bleibt die Integrationslehre verbunden mit dem Namen von Rudolf Smend; vgl. ders., Das Recht der freien Meinungsäußerung, VVDStRL 4 (1928), S. 44, 46 ff.; ders., Verfassung und Verfassungsrecht, München/Leipzig 1928, S. 158 ff. 266 Preuß, U. K., Die Internalisierung des Subjekts. Zur Kritik der Funktionsweise des subjektiven Rechts, Frankfurt a. M. 1979, S. 146. 267 Das ist notwendig Folge der rasch auf Zustimmung stoßenden institutionellen Garantie des Eigentums bei M. Wolff (vgl. nochmals Wolff, M., Reichsverfassung und Eigentum, in: Festgabe der Berliner Juristischen Fakultät für Wilhelm Kahl, Tübingen 1923, Teil IV, S. 18), die die private Form der Bewirtschaftung der materiellen Ressourcen der Gesellschaft gleichsam zur "Leitidee" der Wirtschaftsordnung erklärt (Preuß, U. K., Die Internalisierung des Subjekts. Zur Kritik der Funktionsweise des subjektiven Rechts, Frankfurt a. M. 1979, S. 141), die nicht mehr zur politischen Disposition steht und vor allem den Gesetzgeber bindet. |
Die private Form der Bewirtschaftung der materiellen Ressourcen der Gesellschaft war damit gleichsam zur »Leitidee« der Wirtschaftsordnung erklärt worden, die nicht mehr zur politischen Disposition stand und vor allem den Gesetzgeber binden sollte.
[Seite 146] Nach der anderen Seite hin führte die Institutionalisierung subjektiver Rechte, wie bereits mehrmals erwähnt, zu einer stärkeren Immunisierung gegenüber den Interventionen der öffentlichen Gewalt, speziell des Gesetzgebers. Das bedeutete eine Minderung seiner Zuständigkeit, die Dimension sozialer Ordnung in der Eigentümermarktgesellschaft zur Geltung zu bringen, soweit sie über die normative Ausgestaltung der immanenten Ordnungsprinzipien einer Privatrechtsordnung hinausgehen. Die legislatorische Befugnis zu Eigentumsentwährungen, zu inhaltlichen Neukategorisierungen von Rechtstiteln auf gesellschaftliche Ressourcen oder zu ordnungspolitischen Interventionen, welche die immanente Logik der »Institution Eigentum« gerade brechen und neue Formen der Bewirtschaftung des nationalen Reichtums installieren sollen, zerschellte an der »organisierten Sozialidee« Eigentum und war nur noch um den Preis eines revolutionären Bruches durchzusetzen. |
Es wird auf die Quelle verwiesen, der wörtliche Charakter und der Umfang der Übernahme sind jedoch nicht gekennzeichnet. |
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