von Dr. Frank-Walter Steinmeier
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[1.] Fws/Fragment 230 14 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-15 05:58:23 Klgn | BauernOpfer, Fragment, Fws, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmuth 1977 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 230, Zeilen: 14-17 |
Quelle: Vollmuth 1977 Seite(n): 48, Zeilen: 4-7 |
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Der Verursachungsbegriff ist in das Polizeirecht als Rechtsbegriff übernommen und hat hier die Funktion, die Beziehung zwischen Wirkungsfaktor und polizeiwidrigem Erfolg zu kennzeichnen, die das Anknüpfen der polizeirechtlichen Haftung rechtfertigt.448
448 Friauf, K.-H., Polizei- und Ordnungsrecht, in: Münch, I. v. (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Aufl. Berlin 1988, S. 231; Vollmuth, J., Unmittelbare und rechtswidrige Verursachung im Polizei- und Ordnungsrecht, VerwArch 68 (1977), S. 48. |
Der Verursachungsbegriff ist in das Polizeirecht als Rechtsbegriff übernommen und hat hier die Funktion, die Beziehung zwischen Wirkungsfaktor und polizeiwidrigem Erfolg zu kennzeichnen, die das Anknüpfen der polizeirechtlichen Haftung rechtfertigt13.
13 So für das Polizeirecht schon Bock, aaO (Fußn. 7), S. 13 f.; ebenso heute z. B. Hurst, aaO (Fußn. 10), S. 45 f .; Friauf, aaO (Fußn. 5), S. 169. |
Die Quelle ist genannt, aber die wörtliche Übernahme bleibt ohne Kennzeichnung. Dadurch, dass zwei Quellen angegeben sind, ist es nicht plausibel anzunehmen, dass die Übernahme wörtlich aus einer der beiden erfolgt. |
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