von Dr. Frank-Walter Steinmeier
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[1.] Fws/Fragment 391 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-20 11:59:04 KayH | BauernOpfer, Böckenförde 1981, Fragment, Fws, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 391, Zeilen: 3-10 |
Quelle: Böckenförde 1981 Seite(n): 9, Zeilen: 26 ff. |
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Die Idee sozialer Grundrechte erscheint, so gesehen, zur Freiheitsgewährleistung des bürgerlich-liberalen Rechtsstaats nicht gegenläufig, sondern als deren "sachlogische Konsequenz" in einer gegenüber dem 19. Jahrhundert stark veränderten gesellschaftlichen Lage und politischen Gesamtverfassung. Sie ist einerseits der "Ausdruck dafür, daß die Freiheit nicht mehr vor sozialen Einbindungen und Rechtsbeziehungen, als Bereich von Autarkie, sondern in solchen Einbindungen und Rechtsbeziehungen ihre Wirklichkeit hat und erhält".75
75 Böckenförde, E.-W., Die sozialen Grundrechte im Verfassungsgefüge, in: Böckenförde, E.-W./Jekewitz, J./Ramm, Th. (Hrsg.), Soziale Grundrechte, Heidelberg/Karlsruhe 1981, S. 9 |
Die Idee sozialer Grundrechte erscheint, so gesehen, zur Freiheitsgewährleistung des bürgerlich-liberalen Rechtsstaats nicht gegenläufig, sondern als deren sachlogische Konsequenz in einer veränderten gesellschaftlichen Lage. [...] Sie ist der Ausdruck dafür, daß die Freiheit nicht mehr vor sozialen Einbindungen und Rechtsbeziehungen, als Bereich von Autarkie, sondern in solchen Einbindungen und Rechtsbeziehungen ihre Wirklichkeit hat und erhält9.
9 Dieter Suhr, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit: Der Staat 9 (1970), S. 85f. |
Die Quelle ist zwar angegeben, aber die wörtlichen Übereinstimmungen sind nur zum Teil als solche gekennzeichnet. Der Leser kann nicht annehmen, dass es neben dem ausgewiesenen Zitat noch ein ebensolanges unausgewiesenes Zitat gibt. Bemerkenswert ist auch, dass der Verweis auf Dieter Suhr nicht in die Dissertation übernommen wurde. Fortsetzung der Übernahme auf der vorhergehenden Seite: Fws/Fragment_390_09. |
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