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Untersuchte Arbeit: Seite: 176, Zeilen: 23-27 |
Quelle: Schlink 1984 Seite(n): 458, Zeilen: li. Spalte: 10ff |
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Was heute demgemäß als eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit erscheint, war die politische Errungenschaft des Bürgertums aus seinem Kampf mit der Krone. Kein Eingriff in Freiheit und Eigentum ohne Gesetz - diese grundrechtliche Parole bedeutete in dem das 19. Jahrhundert durchziehenden Konflikt zwischen demokratischem und monarchischem Prinzip, daß kein Eingriff der monarchischen Exeku[tive ohne eine von der Volksvertretung und damit auch vom Bürgertum beschlossene gesetzliche Grundlage erfolgen durfte.249]
249 Schlink, B., Freiheit durch Eingriffsabwehr - Rekonstruktion der klassischen Grundrechtsfunktion, EuGRZ 1984, S.458; Böckenförde, E. W., Gesetz und gesetzgebende Gewalt, 2. Aufl. Berlin 1981, S. 271 ff. |
Was heute als eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit erscheint, war die politische Errungenschaft des Bürgertums aus seinem Kampf mit der Krone. Kein Eingriff in Freiheit und Eigentum ohne Gesetz - diese grundrechtliche Parole bedeutete in dem das 19. Jahrhundert durchziehenden Konflikt zwischen demokratischem und monarchischem Prinzip, daß kein Eingriff der monarchischen Exekutive ohne eine von der Volksvertretung und damit auch vom Bürgertum beschlossene gesetzliche Grundlage erfolgen durfte. |
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